Eintrag · Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler)
Absicht F.
Absicht, F. »direkt auf den Erfolg als Ziel gerichteter Wille des Täters (z.B. Zueignungsabsicht)« »Aufsicht« 1609 Österreich, »Bestreben« 1653, zu absehen, V., »eine Schußwaffe auf jemanden rich- ten«, s. ab, Sicht absichtlich, Adj., »absichtlich«, Brockes 1748, s. Absicht, lich