Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Obsicht
Obsicht, f.
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vier fiertlmaister ... welche auf solche robatter die obsicht haben miessen16. Jh. Steiermark/ÖW. VI 195 Faksimile
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soll ein jeder dorfrichter, holzhoier oder ein anderer auß der gemain ... zu G. guete obsicht haben, daß nit ander frembte oder umbligente nachparn ir rintvich ... sich befinten lassen soll1624 Steiermark/ÖW. VI 291 Faksimile
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bitten ... dem jäger fürdershin ernstlichen zu befehlen, ein mehrere obsicht zu halten1669 Salzburg/ÖW. I 100 Faksimile
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dabey [Krankenversorgung] die obristen und staabs-officier, insonderheit der crays-commissarius, die fleißige sorg und obsicht zu haben, sich eyferig sollen angelegen seyn lassen1672 Moser,StaatsR. 30 S. 210 Faksimile
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im fall ... unserer pfarrer ... einer mit todt abgehen sollte, so solle ... sowohl er selbst, als besagte testamentarii genaue obsicht haben1691 FreibDiözArch.² 4 (1903) 357
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solle ... von unserer deputirten commißion die obsicht hierauf [collectirung dieser ... beysteuer] getragen ... werden1694 CAustr. III 379 Faksimile
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damit ... derley auß-brech- und entweichung der übelthäter, nicht erfolgen mögen, so ist § 3. ein jedes gericht schuldig ... so wohl genugsame ... gefängnus zuhaben, als auch zu diesfälliger obsicht, tauglich- und getreüe leüthe zubestellen1707 SudetenHGO. Art. 7 Faksimile
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staͤdte ... wo obrigkeitliche obsicht gehalten wird1715 Wiesand 968 Faksimile
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haben doch besonders die policey-inspectores darauf fleißige obsicht zu haben, und die contravenirende nachdrücklich zu bestraffen1724 MittKönigsberg 2 (1910) 175
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daß ... ein besonderes rahts-membrum oeconomiae inspector seyn, die obsicht auf den dörffern und deren curam haben ... solle1724 MittKönigsberg 2 (1910) 186
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so hat das oberamt solche fürstliche resolution ... zu publiciren und, daß darob gehalten werde, selbst geflissene obsicht zu tragen1725 Baden-Durlach/QNPrivatR. II 2 S. 243
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der crays-secretarius ... hat die obsicht uͤber die crays-cancellisten1746 Moser,StaatsR. 27 S. 455 Faksimile
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so gebühret der dorfobrigkeit die obsicht der rauchfäng ... in freien höfen1753 Chorinsky
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[Übschr.:] aufsicht. obsicht. oberaufsicht1782 Scheidemantel,Repert. I 238 Faksimile
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bey feuersbruͤnsten haben die kirchvaͤter die kirchen- pfarr- schul- und andere geistliche gebaͤude in vorzuͤgliche obsicht zu nehmen1793 Schwarz,LausWB. III 166 Faksimile
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die aufsicht des landesherrn uͤber den staat, welche auch obsicht, ingleichen oberaufsicht genannt wird, bestehet uͤberhaupt in der befugniß, nach welcher der regent von der jedesmaligen verfassung seines staats und der dazu gehoͤrigen personen, sachen und verhaͤltnisse in so weit kenntniß einziehen kann, als es die rechtmaͤßige absicht seiner regierung erfordert. in Deutschland ist die oberaufsicht dreyfach, und zwar 1) des kaisers, sowohl mit zuziehung des reichs, als auch ohne dieselbe; 2) der creise, und 3) der landeshoheit1798 RepRecht II 296 Faksimile
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die obsicht der ellen, maaße und gewichte1802 RepRecht X 113 Faksimile