Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
geeignet
geeignet , participische bildung zu eigen. 1 1) mit einem eigen, d. h. eigenthum verschen, ansässig, in der alten rechtssprache: ein ieder so zu Nordenstat geeigenet oder geerbet seie mit wenig oder mit viel. weisth. 1, 566 (geerbt und gegut 567); wer da geeigent und geerbet ist zu Camberg und darumb. 577, aus mittelrhein. gebiete. 2 2) anders jetzt, mit seiner eigenschaft dienlich, geschickt, passend, für das ältere schleppende geeigenschaftet, und zwar auf vorschlag Campes, s. in seinem verdeutschungswb. unter qualificirt, wo er berichtet, wie auch er anfänglich dafür geeigenschaftet empfohl…