DWB
erbschaft·lich
erbschaftlich , hereditarius: erbschaftliche ansprüche.
SHW
Erbschafts-steuer Band 2, Spalte 229-230
Meyers
erbschaft·s·anfall
Erbschaftsanfall ist der Übergang der Erbschaft auf den berufenen Erben. Vgl. Erbschaftserwerb.
DWB
erbschaft·s·angelegenheit
erbschaftsangelegenheit , f.
LDWB2
erbschaft·s·annahme
Erb|schafts|an|na|hme f. (-,-n) azetaziun dl’arpejun f.
DWB
erbschaft·s·anspruch
erbschaftsanspruch , m.
GWB
erbschaft·s·anteil
Erbschaftsanteil -th-, auch Getrenntschr; einmal neutr der jdm zustehende Teil einer Hinterlassenschaft Der Musikus Pfeifer .. seine einzige…
DWB
erbschaft·s·antretung
erbschaftsantretung , f.
DWB
erbschaft·s·auseinandersetzung
erbschaftsauseinandersetzung , f.
BWB
erbschaft·s·base
Erbschaftsbase Band 1, Spalte 1,1244
DWB
erbschaft·s·behoerde
erbschaftsbehörde , f.
DERW
erbschaft·s·besitzer
Erbschaftsbesitzer, M., ›wer auf Grund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechtes etwas aus der Erbschaft erlangt hat‹, s. Erbsc…
Meyers
erbschaft·s·erwerb
Erbschaftserwerb , die Erklärung des zu einer Erbschaft Berufenen, daß er die Erbschaft haben, antreten wolle. Während nach römischem und ge…
DERW
erbschaft·s·erwerber
Erbschaftserwerber, M., ›wer die Erb- schaft durch Vertrag von einem Erb- schaftsbesitzer erwirbt‹, s. Erbschaft, Er- werb, vgl. Weiske 1839…
DWB
erbschaft·s·fischer
erbschaftsfischer , m. captator. Wieland und Voss in übersetzung von Horat. sat. 2, 5, 57 .
Campe
erbschaft·s·foderung
Die Erb=schaftsfoderung , Mz. die — en, die Foderung, welche man an eine Hinterlassenschaft als ein Erbe zu machen hat.
DWB
erbschaft·s·forderung
erbschaftsforderung , f.
Meyers
erbschaft·s·gebuehren
Erbschaftsgebühren , s. Erbschaftssteuer.
Meyers
erbschaft·s·geding
Erbschaftsgeding , ehemals Annahme eines Fremden als Erben, mangels erbberechtigter Angehöriger. Hierzu war jedoch die Bewilligung der Lande…
Meyers
erbschaft·s·geld
Erbschaftsgeld , s. Abschoß .
GWB
erbschaft·s·geschichte
Erbschaftsgeschichte Vorfall, Begebenheit iZshg mit einer Erbschaft Tgb 17.1.11 Eva Beck E. B.
DWB
erbschaft·s·glaeubiger
erbschaftsgläubiger , m.
DERW
erbschaft·s·kauf
Erbschaftskauf, M., ›(schuldrechtlicher) Kaufvertrag mit dem Erben über die ihm angefallene Erbschaft‹, Allgemeines Land- recht 1794 Preußen…
Meyers
erbschaft·s·klage
Erbschaftsklage , das Klagerecht, das dem Erben zur Geltendmachung seines Erbrechts gegen jeden, der sich selbst Erbrecht anmaßte, oder der …
GWB
erbschaft·s·konfusion
Erbschaftskonfusion -c- infolge einer Erbteilung entstandenes Durcheinander in der Hinterlassenschaft B4,308,19 Merck 11.10.80 Eva Beck E. B…
Meyers
erbschaft·s·konkurs
Erbschaftskonkurs , s. Nachlaßkonkurs .
Campe
erbschaft·s·masse
Die Erb=schaftsmasse , Mz. die — n, das sämmtliche hinterlassene Vermögen eines Verstorbenen, das noch nicht in Erbtheile vertheilt ist. Er …
GWB
erbschaft·s·moder
Erbschaftsmoder scherzh-metaphor mBez auf die Überlieferung des Stammbuches Johann Peter de Reyniers 1) Nach Erbschafts Moder und langer Nac…
Campe
erbschaft·s·pluenderung
○ Die Erb=schaftsplünderung , Mz. die — en, die Veruntreuung von der Erbschaft Unmündiger durch Vormünder (Crimen expilatae haereditatis).
DWB2
erbschaft·s·prozess
erbschaftsprozeß m. : 1806 Venturini vaterländ. gesch. (1805)3,517. 1968 süddt. ztg. 15,17.