Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
berufen
berufen
berufen Vb. ‘ernennen, in ein Amt einführen’, auch (heute selten) ‘einberufen’, reflexiv ‘sich stützen, beziehen auf’, mhd. beruofen ‘zusammenrufen, ausrufen, tadeln, unzeitig und zum Unheil nennen, beschreiben, bezaubern, anklagen’, reflexiv ‘sich zusammenrufen, sich versammeln, sich beziehen auf, appellieren’ ist eine präfigierte Bildung zu dem unter rufen (s. d.) behandelten Verb; vgl. auch schwach flektierendes ahd. bi(h)ruofen ‘zusammenrufen’ (10. Jh.). Die heute vorherrschende Bedeutung ‘in ein Amt einsetzen, ernennen’ ist (wie bei Beruf, s. unten) von Luthers Gebrauch beeinflußt, vgl. eyn yglicher bleybe ynn dem ruff (‘dem von Gott bestimmten Stand’), darynn er beruffen (‘von Gott eingesetzt und tätig’) ist; bistu eyn knecht beruffen, sorge dyr nicht. Der reflexive Gebrauch ‘sich auf etw. als Beweis, auf jmdn. stützen’ (15. Jh.) entstammt der Rechtssprache; daher auch ‘eine Versammlung, einen beratenden oder beschließenden Ausschuß einsetzen’, eigentlich ‘auf-, herbeirufen, vorladen’. berufen Part.adj. ‘besonders geeignet’, daher auch ‘berühmt’, eigentlich ‘in ein Amt eingesetzt’ (ebenfalls Luther 1522). unberufen Part.adj. ‘unaufgefordert, ohne Auftrag’ (2. Hälfte 15. Jh.), heute vornehmlich im Sinne von ‘unbeschrieen’ als vorbeugende Abwehrformel, eigentlich ‘ohne darüber reden zu wollen’, in der abergläubischen Furcht, wohlwollendes Reden über eine Sache gereiche dieser zum Unglück (19. Jh.). – Beruf m. ‘erlernte bzw. ausgeübte Tätigkeit, mit der jmd. seinen Lebensunterhalt verdient’ (im 17. Jh. aufkommend, im 19. Jh. voll ausgeprägt), ausgehend von älteren Verwendungen wie ‘Berufung (in ein Amt), Bestimmung (für eine Tätigkeit), Amtsausübung’ (16. Jh.; vgl. noch aus innerem Beruf), zuvor ‘Aufforderung, Bekanntmachung, Berufung (in ein Gericht), Leumund’ (15. Jh.). Auch hier wird die heutige Bedeutung durch Luther verbreitet, der Beruf, für griech. (Neues Testament) klḗsis (κλῆσις), kirchenlat. vocātio, im Sinne von ‘göttliche Berufung, christliche Bestimmung’ gebraucht, vgl. beruff zum Pfarrampt odder seel sorge. beruflich Adj. ‘den Beruf betreffend’ (Mitte 19. Jh.).