Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Durchlaucht f.
Durchlaucht f.
Durchlaucht f. ist als Titel und Anrede fürstlicher Personen die Substantivierung der ursprünglich md. Form des Part. Prät. nhd. (älter) durchlaucht, mhd. (md.) durchlūcht, zu mhd. (md.) durchlūchten, daneben mhd. durchliuht, nhd. (älter) durchleucht, zu mhd. durchliuhten, nhd. durchleuchten (s. leuchten). Das Part.adj. mit der ursprünglichen Bedeutung ‘hell leuchtend, strahlend’ wird schon in mhd. Zeit ehrendes Beiwort fürstlicher Personen und im 15. Jh. in substantivierter Form Titel sowie Anrede eines Fürsten. Vorbild ist wohl (ebenso wie beim Adjektiv durchlauchtig, s. unten) die Verwendung von lat. (per)illūstris (s. erlaucht und zum verstärkenden Charakter des lat. Präfixes per-); s. auch Serenissimus. durchlauchtig Adj. Weiterbildung des oben behandelten Part.adj. durchlaucht, spätmhd. (md.) durchlūchtic. Die umlautlose Form setzt sich erst im 18. Jh. endgültig durch gegenüber nhd. (älter) durchleuchtig, durchläuchtig, mhd. durchliuhtec, ahd. thuruhliuhtīg (Hs. 12. Jh.). Als Prädikat fürstlicher Personen dient das Adjektiv seit mhd. Zeit. Die allgemeinsprachlichen Bedeutungen ‘durchscheinend, durchsichtig’ und ‘hell leuchtend, strahlend’ halten sich zum Teil bis ins 18. und 19. Jh.