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bieten

mhd. bis spez. · 21 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Pfeifer_etym
Anchors
24 in 21 Wb.
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Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)

bieten

bieten

bieten Vb. ‘darreichen, anbieten, gewähren’. Ahd. biotan ‘bekanntmachen, entgegenstrecken, anbieten’ (8./9. Jh.), mhd. bieten ‘anbieten, darreichen, gebieten’ erweist sich durch Entsprechungen wie asächs. biodan ‘bieten’, mnd. bēden, mnl. nl. bieden, afries. biāda ‘bieten’, aengl. bēodan ‘gebieten, anbieten, ankündigen, zeigen’, engl. to bid (verschmolzen mit dem unter bitten behandelten Verb, s. d.) ‘bieten, ankündigen, gebieten’, anord. bjōða ‘bieten’, schwed. bjuda ‘gebieten, anbieten, zeigen’ und got. anabiudan ‘entbieten, befehlen’, faúrbiudan ‘verbieten’ als gemeingerm. Verb (germ. *beudan); dieses stellt sich lautlich zu außergerm. Verwandten wie griech. pé͞uthesthai (πεύθεσθαι), pynthánesthai (πυνθάνεσθαι) ‘erfragen, erfahren, merken’, aind. bṓdhati ‘wacht, beachtet, versteht’ (wozu das Kausativum aind. bōdháyati ‘erweckt, macht aufmerksam’ und das Part. Perf. buddháḥ ‘erweckt, erleuchtet’, vgl. Buddha), aslaw. bъděti ‘wachen’, bl’usti ‘wahren, achtgeben’, russ. budít’ (будить) ‘wecken’, bljustí (блюсти) ‘behüten, bewahren’, lit. budė́ti ‘wachen’. Gemeinsamer Ausgangspunkt ist ie. *bheudh- mit differenzierter Bedeutungsentfaltung: ‘wach, geistig rege sein, beobachten, erkennen’, auch (so in den germ. Sprachen) ‘zur Aufmerksamkeit veranlassen, kundtun, gebieten, darbieten’. Im Dt. gehen bestimmte Bedeutungen des einfachen Verbs in den älteren Sprachstufen (‘bekanntmachen’, ‘gebieten’) zunehmend auf Präfixbildungen über (s. unten). – Zu bieten im Sinne von ‘befehlen’ das ablautende Verbalabstraktum Bot(t) n. (heute nur landschaftlich) ‘Gebot, Befehl, Angebot, Aufgebot, Versammlung’, ahd. bot ‘Meinung, Beschluß’ (um 1000), mhd. mnd. mnl. bot, afries. aengl. bod, anord. boð (germ. *-buda-). Dazu botmäßig Adj. ‘untertan, tributpflichtig’, spätmhd. botmæzec (14. Jh.), Botmäßigkeit f. ‘Herrschaft’ (16. Jh.). Dazu im 19. Jh. unbotmäßig Adj. ‘widersetzlich’, Unbotmäßigkeit f. anbieten Vb. ‘darreichen, zur Verfügung stellen, vorschlagen’, mhd. an(e)bieten ‘anbieten, vor Gericht laden’, mnd. anbēden ‘anbieten, entbieten’, vgl. nl. aanbieden ‘anbieten, darreichen’ (hingegen got. anabiudan ‘entbieten, befehlen’, asächs. anbiodan ‘entbieten, melden’). Dazu Angebot n. ‘Vorschlag, Bereitschaftserklärung’, auch ‘Gesamtheit der zum Verkauf stehenden Waren’; als Ableitung vom präfigierten Verb zunächst in der Form mnd. anbot, nhd. Anbot (15. bis 19. Jh., danach noch öst.), seit Ende des 18. Jhs., wohl durch Einwirkung von gebieten (s. unten) und Gebot (s. d.), in der heutigen Lautgestalt; in der Sprache der Wirtschaft von der 1. Hälfte des 19. Jhs. an oft in dem terminologischen Wortpaar Angebot und Nachfrage. aufbieten Vb. ‘aufrufen, aufwenden’ und ‘öffentlich verkünden’ (jetzt eingeschränkt auf die Bekanntgabe einer beabsichtigten Eheschließung), mhd. ūfbieten ‘in die Höhe strecken, darreichen, bekanntmachen, aufrufen’, mnd. upbēden ‘bekanntmachen, zur Einlösung eines Pfandes auffordern’; die im älteren Nhd. vorherrschende Bedeutung ‘zum Heeresdienst aufrufen’ lebt heute in Übertragungen wie alle Kräfte, seinen ganzen Einfluß, Willen aufbieten. Substantivische Ableitungen sind Aufbietung f. ‘das Aufbieten’ (mnd. upbēdinge, nhd. seit 15. Jh.), anfangs zu verschiedenen Bedeutungen des Verbs, nach Ende 18. Jh. nur ‘Aufwendung’ (Aufbietung aller Kräfte, Mittel u. ä.), und Aufgebot n. ‘Bekanntmachung’ (namentlich einer beabsichtigten Eheschließung), früher vor allem ‘Aufforderung’ (zu Heeresdienst, Fron usw.) sowie ‘was aufgeboten wird’ (z. B. die Gesamtheit der Wehrpflichtigen); zunächst häufiger in der Form Aufbot (15. bis 18. Jh.), doch gewinnt das vereinzelt schon im 14./15. Jh. nachzuweisende (und mit einer im 15. bis 17. Jh. neben aufbieten bezeugten Variante aufgebieten korrespondierende) Aufgebot seit dem 17. Jh. den Vorrang. darbieten Vb. ‘anbieten, darreichen’ und übertragen ‘zeigen, vorführen’ (reflexiv ‘sich zeigen’), ahd. thara biotan (9. Jh.), mhd. dar bieten ‘dahin reichen’ sind wohl schon als Einheit von Adverb und Verb aufzufassen; fest verbunden mnd. dārbēden und im Frühnhd.; dazu Darbietung f. ‘das Darbieten’; seit Anfang 16. Jh. als Nomen actionis ‘das Anbieten’, so verbreitet im 17. Jh. und gelegentlich bis ins 20. Jh.; vom Beginn des 20. Jhs. an meist ‘künstlerisches Gestalten vor einem Publikum, Vorführen’ sowie ‘Vorführung, Vortrag’. entbieten Vb. ‘wissen lassen, mitteilen’, auch ‘zu sich beordern’, ahd. inbiotan ‘zur Kenntnis bringen, gebieten, darreichen’ (um 800), mhd. enbieten ‘durch jmdn. sagen oder gebieten lassen, darreichen’, mnd. en(t)bēden ‘sagen lassen, gebieten’, frühnhd. enbieten, embieten und entbieten, letzteres setzt sich im 17. Jh. durch; in älterer Zeit vorwiegend ‘eine Botschaft, einen Gruß übermitteln’, dann ‘durch Botschaft herrufen’ (17. Jh.); seit dem 19. Jh. nur noch selten. erbieten Vb. reflexiv ‘seine Bereitschaft erklären’, ahd. irbiotan ‘zur Kenntnis bringen, darreichen, erweisen’, reflexiv ‘sich zeigen, erweisen’ (8. Jh.), mhd. erbieten ‘darreichen, erweisen’, reflexiv ‘sich erweisen, darbieten’ (vgl. aengl. ābēodan ‘mitteilen, anbieten, gebieten’); vom Mhd. an bis ins 18. Jh. auch der substantivierte Infinitiv Erbieten n. ‘Angebot’; aus der häufig vorkommenden Fügung Ehre erbieten, ahd. ēra irbiotan, mhd. ēre (er)bieten entwickeln sich auf der Grundlage der postverbalen Ableitungen spätmhd. erbietunge, mnd. erbēdinge f. und frühnhd. erbietig, erbütig Adj. die Zusammensetzungen Ehrerbietung f. ‘Hochachtung’ (mnd. ērerbēdinge, frühnhd. 15. Jh.) und ehrerbietig Adj. ‘achtungsvoll’ (16. Jh.), denen zunächst Ehrbietung (15. Jh.; auch mnd. ērbēdinge) und ehrbietig (Anfang 16. Jh.) als Zusammenbildungen mit dem einfachen Verb bieten vorausgehen. Neben frühnhd. erbietig, erbütig steht ablautend erbötig Adj. ‘bereit, willig’, mnd. erbȫdich, erbōdich, frühnhd. seit dem 16. Jh. gebieten Vb. ‘befehlen, über etw. Befehls-, Verfügungsgewalt haben’, ahd. gibiotan ‘zur Kenntnis bringen, befehlen, herrschen’ (um 800), mhd. gebieten ‘ausstrecken, darreichen, entbieten, befehlen’; dem Westgerm. gemeinsame Präfixbildung (aengl. gebēodan ‘befehlen, bekanntmachen, anbieten’, asächs. gibiodan ‘gebieten, befehlen’, mnd. gebēden ‘gebieten, befehlen’, reflexiv ‘sich erbieten’, mnl. gebieden ‘bekanntmachen, befehlen, anbieten’), im Dt. anfangs mit perfektivem Sinn neben dem einfachen Verb, das ebenfalls ‘befehlen’ bedeutet, doch trennen sich die Verben hinsichtlich ihrer Bedeutungen seit dem Mhd. Als Ableitungen gehören hierzu Gebiet, Gebot (s. d.) sowie Gebieter m. ‘wer Befehlsgewalt hat’, ahd. gibiotāri (Hs. 13. Jh.), mhd. gebietære, gebieter, mnd. gebēder mit gleicher Bedeutung, dem sich Gebieterin f. ‘Herrin’ (mhd. gebietærinne, gebieterīn) und gebieterisch Adj. ‘herrisch, keinen Widerspruch duldend’ (Anfang 17. Jh.) anschließen. Gebot n. ‘Befehl, Anordnung, Vorschrift’, ahd. gibot ‘Befehl, Erlaß’ (um 800), mhd. gebot ‘Auftrag, Ladung zum Erscheinen, Verbot, Herrschaft’, asächs. gibod, mnd. gebot, gebode, mnl. ghebot, nl. gebod, aengl. (ge)bod. verbieten Vb. ‘untersagen, nicht erlauben’, ahd. firbiotan ‘zur Kenntnis bringen, gebieten, untersagen, verhindern’ (8. Jh.), mhd. verbieten ‘vorladen, verhindern, untersagen, mit Beschlag belegen’; vgl. dazu (teilweise mit einem nhd. vor, für entsprechenden Präfix) aengl. forbēodan, engl. to forbid, anord. fyrirbjōða ‘verbieten, verhindern’, got. faúrbiudan ‘verbieten’, mnd. vorbēden ‘gebieten, vorladen, anbieten, verbieten’; im Dt. drückt das präfigierte Verb anfangs (bis ins ältere Nhd.) sowohl das nachdrückliche Anordnen wie auch das Untersagen einer Handlung aus, jetzt gilt nur noch die letztere Verwendung. Abgeleitet ist Verbot n. ‘Anordnung, etw. zu unterlassen’, ahd. firbot ‘Verbot’ (9. Jh.?), mhd. verbot ‘Verbot, Beschlagnahme, Vorladung’, mnd. vorbot ‘Angebot, Verbot, Beschlagnahme’ (vgl. aengl. forbod ‘Verbot, Widerrufung’).
7841 Zeichen · 242 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 1050–1350
    Mittelhochdeutsch
    bietenstv. III.

    Mhd. Handwörterbuch (Lexer) · +7 Parallelbelege

    bieten stv. III. BMZ bisweilen im infin. biuten u. md. bûten ( Pass. 311,5. 352,67 ) bieten, anbieten, darreichen, strec…

  2. 1200–1600
    Mittelniederdeutsch
    bîētenn.

    Mittelniederdeutsches Wb.

    bîēten , n. , Gericht neben den Hauptgerichten , über die angeordnete Zahl hinaus, s. bî(ge)richte, „condimentum”.

  3. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Bietenv., trs.

    Campe (1807–1813) · +3 Parallelbelege

    Bieten , v. trs. unregelm. ich biete, du bietest ( beutst), er bietet ( beut), wir bieten ; unlängst verg. Z. ich bot; …

  4. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    bieten

    Goethe-Wörterbuch

    bieten verschiedentl (überwiegend im dichterischen Werk) 3.SgPräs ‘beut’ 1) , 2.SgPräs ‘beutst’ 4,193 Vs u 8,164,12 Götz…

  5. modern
    Dialekt
    bieten

    Bayerisches Wörterbuch · +6 Parallelbelege

    bieten Band 2, Spalte 2,787–789

  6. Sprichwörter
    Bieten

    Wander (Sprichwörter)

    Bieten 1. Allzu theuer geboten, macht die Waare unwerth. – Henisch, 376; Lehmann, II, 27, 41. Lat. : Care taxata non est…

  7. Spezial
    bieten

    Deutsch-Ladinisch (Mischí) · +1 Parallelbeleg

    bie|ten (bot, geboten) I vb.tr. 1 (anbieten) pité (pîta), ofrí (ofrësc) 2 (darbieten, z.B. ein Programm) pité (pîta), pr…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit bieten

85 Bildungen · 0 Erstglied · 80 Zweitglied · 5 Ableitungen

Zerlegung von bieten 2 Komponenten

bie+ten

bieten setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

bieten als Zweitglied (30 von 80)

übererbieten

KöblerMhd

*übererbieten , st. V. nhd. außergewöhnliche Ehre erbieten E.: s. über (1), erbieten (1) W.: DW-

ūzerbieten

KöblerMhd

*ūzerbieten , st. V. nhd. ausdehnen Hw.: s. ūzerbietunge E.: s. ūz, erbieten (1)

abbieten

DWB

abbieten , proclamare, von der kanzel herab verkünden, entbieten: weil ich auch mit dieser braut, die als ein jungfraw abgebotten, so schent…

abebieten

KöblerMhd

abe·bieten

abebieten , st. V. nhd. abschaffen, verbieten Q.: WeistÖ E.: s. abe, bieten W.: nhd. abbieten, st. V., abbieten, DW 1, 13, DW2 1, 52 L.: Lex…

anbieten

DWB

anbieten , offerre, nnl. aanbieden, ursprünglich an einen bieten, wie es fastn. sp. 578, 2 heiszt: bietet an einander die hend. er bietet mi…

ane bieten

MWB

ane bieten stV. 1 ‘(jmdm.) etw. anbieten, zur Verfügung stellen’ 2 in Rechtstexten häufig ‘etw. feilbieten, (jmdm.) etw. zum Verkauf anbiete…

ane erbieten

MWB

ane erbieten stV. ‘jmdm. etw. anbieten’ wande man ime erhaften tot / mit dem halse [durch Enthauptung] ane erpot PassI/II 189,28 MWB 1 231,4…

ane gebieten

MWB

ane gebieten stV. 1 ‘etw. anbieten’ → ane bieten 2 ‘etw. gebieten’    1 ‘etw. anbieten’ → ane bieten    2 ‘etw. gebieten’ daz dichtet der ph…

ane bieten

Lexer

ane·bieten

ane bieten BMZ anbieten mit dat. u. acc. od. mit doppelt. accus. ( s. auch an-bieten );

aneerbieten

KöblerMhd

ane·erbieten

aneerbieten , st. V. nhd. „anerbieten“, zubilligen Q.: PassI/II (Ende 13. Jh.) E.: s. ane, erbieten W.: s. nhd. (ält.) anerbieten, V., anerb…

anerbieten

DWB

aner·bieten

anerbieten , offerre, erbieten, anbieten: die mich anerbotene bedienung. pers. rosenth. 1, 27; wie der augapfel, des augs kind, alsbald ein …

aufbieten

DWB

auf·bieten

aufbieten , evocare, proclamare, denuntiare, offerre: 1 1) das heer gegen den feind aufbieten, wofür auch aufgebieten und entbieten gesagt w…

auferbieten

DRW

aufer·bieten

auferbieten vgl. aufbieten (III), auferheben gesworen ... mit ufferbotten vingern 1398 AugsbChr. I 164 Faksimile

aufgebieten

DWB

auf·gebieten

aufgebieten , was aufbieten: bis das der landsfürst aufgeböte für sich selbs. Luther 3, 329 b .

ausbieten

DWB

aus·bieten

ausbieten , in mehrfachem sinn, 1 1) provocare ad certamen, mit dem dat. der person, wie zum einfachen bieten: es hetten zwen mahler einande…

ausgebieten

DWB

aus·gebieten

ausgebieten , proclamare, edicere: der ausgebieten liesz in seinem heer. Boccaz 43.

aushinbieten

DRW

aushin·bieten

aushinbieten verbannen, Polizeistunde ansagen, jemanden zum Verlassen des Hauses, der Gemeinde auffordern SchweizId. II 1339 Faksimile

ausverbieten

DRW

aus·verbieten

ausverbieten ausweisen in die stadt ... eingeschlichene sollen ... ausverboten und in contumaciam zur strafe genommen werden oJ. NWestfMag. …

darbieten

DWB

darbi·eten

darbieten , entgegen reichen, hingeben zum empfang, porrigere, dare, offerre, praesentare. 1 1. das schwert darbieten zum kampf, geld, beist…

darerbieten

KöblerMhd

dar·erbieten

darerbieten , st. V. nhd. „darbieten“ ÜG.: lat. exhibere STheol Q.: STheol (nach 1323) (FB dar erbieten) E.: s. dar, erbieten W.: nhd. DW2- …

darzuobieten

KöblerMhd

darzuo·bieten

darzuobieten , st. V. nhd. „dazubieten“ Q.: Tauler (vor 1350) (FB darzuo bieten) E.: s. darzuo, bieten W.: nhd. DW2- L.: FB 64 (darzuo biete…

enbieten

Lexer

en-bieten stv. III. BMZ durch einen boten sagen oder gebieten lassen, entbieten; darreichen, bieten. allgem. ( die rede ich in enbiute Msh. …

entbieten

DWB

ent·bieten

entbieten , imperare, mandare, ahd. inpiotan, mhd. enbieten, nnl. ontbieden. 1 1) einem etwas melden, sagen lassen, zu wissen thun, zumal in…

Ableitungen von bieten (5 von 5)

entbieten

DWB

entbieten , imperare, mandare, ahd. inpiotan, mhd. enbieten, nnl. ontbieden. 1 1) einem etwas melden, sagen lassen, zu wissen thun, zumal in…

erbieten

DWB

erbieten , n. propositio, anerbieten, man sagte oft 'des erbietens sein' für sich zu etwas erbieten: so wäre e. k. maj. gnedigs erbietens zu…

gebieten

DWB

gebieten , n. gleich gebot, praeceptio Steinb. 1, 167 , praeceptum, mandatum, auctoritas Frisch 1, 95 c . mhd. herre, dâ wil er sich nieten …

Mißbieten

Campe

Mißbieten , v. intrs . unregelm. ( s. Bieten ), mit haben , Mittelw. d. verg. Z. mißgeboten , niedrig, wenig bieten, so daß das Gebot nicht …

verbieten

DWB

verbieten , n. , substantivierter infinitiv zum vorigen: das verbieten etwas ze thuon, vetatio, inhibitio, interdictio Maaler 415 ; verbiete…