Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
durch
durch
- kennzeichnet mit folgendem Nomen (im Akk.) eine gerichtete, ungehinderte Bewegung durch eine flächenhaft oder räumlich gedachte Bezugsgröße (oder ihre Beschaffenheit) hindurch (auf der einen Seite hin
- kennzeichnet mit folgendem Nomen (im Akk.) das (meist gewaltsame) Eindringen in eine als fest gedachte Bezugsgröße, die dadurch verletzt wird (in den Belegen häufig auf den menschlichen Körper oder au
- kennzeichnet mit folgendem Nomen (im Akk.) das Hervordringen, -scheinen oder Sichtbarwerden bzw. auch umgekehrt das Sehen durch eine (vorgeblich) transparente Bezugsgröße hindurch: ›durch ... hindurch
- kennzeichnet mit folgendem Nomen (im Akk.) eine Bewegung durch eine oder mehrere (nicht immer explizit genannte) bereits vorhandene Öffnungen (auch Körperöffnungen) einer räumlich gedachten Bezugsgröß
- kennzeichnet mit folgendem Nomen (im Akk.) die Erstreckung von etw. (auch von Handlungen, Eigenschaften) innerhalb einer Bezugsgröße (auch innerhalb mehrerer Personen) von einer Seite zur anderen: ›in
- kennzeichnet mit folgendem Nomen (im Akk.) die Dauer einer Bezugshandlung oder eines Bezugsgeschehens über einen bestimmten Zeitraum hinweg: ›hindurch; über, während‹; auch als Postposition gebraucht;
- kennzeichnet mit folgendem Nomen (im Akk.) das Mittel, Instrument, mit dessen Hilfe etw. affiziert oder (seltener) effiziert, eine Handlung (auch eine Rechenoperation) vollzogen oder j. behandelt wird
- kennzeichnet mit folgendem Nomen (im Akk.) den Zweck eines Bezugsgeschehens: ›um ... willen; zwecks, zum Zweck e. S.‹; auch: ›im Hinblick auf‹; ›für, zu‹; in Verbindung mit subst. Inf.: ›um zu‹; häufi
- kennzeichnet mit folgendem Nomen (im Akk., auch im Gen.) den Grund, die Ursache, die Bedingungsverhältnisse, durch die ein (teils sehr komplexer) Vorgang oder eine Handlung auf ein Begründungsmoment z
- kennzeichnet mit folgender Nennung (im Akk., auch im Gen.) einer religiösen Instanz (z. B. Gott, Christus), einer rechtlichen Instanz, (hoch)geachteter oder nahestehender Personen, positiver Eigenscha
- dient mit folgender Nennung (im Akk.) einer religiösen Instanz (meist Gottes), einer sozialen, ethischen Norm oder Qualität (z. B. aller frauen ere) bzw. entsprechender Verkehrungen (z. B. körperliche
- kennzeichnet mit folgender Angabe (im Akk.) einer Person oder ihres Macht-, Verfügungs- und Verantwortungsbereichs den Urheber oder den (mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestatteten bzw. einer Au
- fungiert in den Fügungen durch das (u. Ä.) sowie durch was (u. Ä.) als Adverb, Konjunktion oder Pronomen mit kausaler oder finaler Komponente, meist Haupt-, Neben- oder Fragesätze einleitend; anschlie
- als Modaladverb (häufig in der Paarformel durch und durch) in unterschiedliche Richtungen verstärkend gebraucht; im Einzelnen auch: ›ganz und gar; gänzlich, vollständig (hindurch)‹; mit Tendenz zum Lo
Etymologie: zur Etymologie s. Dwb , Neub. 6, 1534