Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
währung f.
währung , f. , verbalabstract zu währen in den verschiedenen bedeutungen dieses verbums. mit gewährung ( s. theil 4, 1, 4900 ff. ), das hauptsächlich in der allgemeinen bedeutung von ' leistung, erfüllung ' üblich geworden ist, aber auch in der rechtssprache für ' besitzeinweisung ' und ' garantie ' vorkommt, berührt sich währung nur wenig. in den bedeutungen ' gute ware ', ' münzfusz ', ' bezahlung ' und ' dauer ' kommt nur das einfache währung vor. I I. in der bedeutung von währe I als ' besitzeinweisung, besitzrecht, besitz ' findet sich währung nur vereinzelt: das man scherm setzen sol um …