Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Schleicher
Schleicher, m.
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so soll keinem unberufenen schleicher oder schwermer ... zu predigen oder sacramenta zu handeln gestattet, sondern ... dieselbigen ... gestraft werden1541 Mühlhausen (Thür.)/Sehling,EvKO. I 2 S. 388 Faksimile
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das unsere pastorn ... achtung haben auf die losen, leichtfertigen schleicher, so mit schwermerey von der taufe und nachtmal und andern irrthumb gegen unsere lehrartickel eingenomen sein ... und da ... mit falscher lehr vergifte leute sie betreffen würden, sollen sie die ... anzeigen, damit sie ... aus unserer graffschaft ... verweiset werden1581 Hoya/Sehling,EvKO. VI 2 S. 1196 Faksimile
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meine herrn ... werden die vertrucker und schlaicher nit minder, dann die thätter selbst hörtiglich darumben straffen1553 ÜberlingenStR. 424 Faksimile