Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
vorladen verb.
vorladen , verb. 1 1) transitiv, jemanden auffordern sich zu stellen, vor dem auffordernden zu erscheinen, bes. vor einem gericht, einer übergeordneten person, collegium, versammlung, s. fürladen th. 4, 1, 1, sp. 763; ahd. furiladôn Graff 2, 166 ; mhd. vürladen Lexer 3, 586 ; vorladen, citare Stieler 1053 ; einen mit einem gerichtsdiener v . Steinbach 1, 960 ; die gläubiger v., ihre foderungen zu bescheinigen Adelung; Campe ; mnld. voreladen Verwijs-Verdam 9, 1011 : ihn vor die gerichte per subsidium juris v. zu lassen Schweinichen denkw. 492 Ö.; also wird derselbe durch öffentlichen trommelsc…