zitation,
f. ,
vorladung (
vor gericht),
vorladungsschreiben; anführen (
eines autors),
das '
angeführte',
zitat. lat. citatio,
das verbalabstraktum zu citare,
ist wie das verbum als fachwort der rechts- und gelehrtensprache im 15.
jh. ins dt. entlehnt. zu den bedeutungsgruppen vgl. die entsprechenden bei zitieren (
s. d.).
im 16.
jh. begegnet häufig die verkürzte form: citatz (
Dorneck/Schweiz 1525)
d. dt. bauernkrieg, aktenbd. 274
Franz. der plural gelegentlich mit lat. flexion: citaciones (1523) Planitz
berichte 471
Wülcker; gerichtsdiener und bothen, welche die citationes weggetragen und insinuiret J. Döpler
theatrum poen. 1 (1693) 488. 11)
das vorladen (
vor gericht),
das herbeirufen. 1@aa)
abstrakt: das vorladen vor gericht, konkret: das schreiben, das die vorladung enthält. abstrakte und konkrete bedeutung liegen so nahe beieinander, dasz sich die belege nicht scharf trennen lassen. in den wbb. seit der mitte des 16.
jhs. belegt: peremptorium ein ladung odder citatz, drei mal oder ein mal für drei mal geschehen Alberus
nov. dict. (1540) b 4
b; citation und citatz '
fodrung, beruffung, die schrifft darinn solche fodrung begriffen' Roth
t. dict. (1571) C 8
a;
in der gerichtssprache die ladung oder vorladung Campe
verdeutschungswb. (1801) 228
b; es sol kain citacion oder ladung auszgeen, sy sey dann auf ansuchen des principals ... durch den camerrichter erkant
reichskammergerichtsordn. v. 1495
bei Zeumer
quellenslg. z. gesch. d. dt. reichsverfassg. (1904) 229; dazu giengen sie (
die päpstlichen) mit mir armen so fein bepstisch umb, das ich zü Rom wol 16 tage verdampt war, ehe die citation mir zu kam (1541) Luther 51, 543
W.; dasz sie allen pedellen, die citation oder banbrief zuo in bringen, zuom ersten die oren abschneiden
sat. u. pasquille 2, 43
Schade; als man aber im die citation nit zuschicken kont, und niemand wüssen mocht, wo er was, do ward dieselb citatz ... offenlich uffgeschlagen (1571) Tschudi
chron. Helvet. (1736) 2, 35
c; man habe ihm in der citation freigestellt, entweder selbst oder durch einen bevollmächtigten zu erscheinen Lessing 5, 55
L.-M.; eine kaiserliche citation war die folge dieser gewaltthätigkeit Schiller 8, 46
G.; sie haben mir neulich während meiner abwesenheit eine zitation zukommen lassen (1861) G. Keller
br. u. tageb. 2, 526
Ermat. 1@bb)
auszerhalb des rechtsbereiches im erweiterten sinne das herbeirufen kraft gesellschaftlicher macht oder autorität: nach wenig minuten stand Oswald (
ein theaterschneider) vor den beiden herren (
dem polizeidirektor und dem intendanten) weder verlegen, noch erstaunt über diese ... citation Holtei
erz. schr. (1861) 19, 249; in 8 bis 10 tagen erhalte ich wahrscheinlich eine telegraphische citation nach Berlin Bismarck
br. an s. braut u. gattin 474
H. v. Bism. scherzhaft von suchanzeigen in der zeitung: beide citationen gelten einem dichter, der sich den wunderlichen namen Hiler Gesellius zugelegt Holtei
erz. schr. (1861) 24, 261. 22)
das anführen (
eines autors, eines buches, eines textes);
das '
angeführte',
das zitat. die beiden bedeutungen gehen ineinander über, eine scharfe trennungslinie läszt sich nicht ziehen. in den wbb. erst seit dem 18.
jh. belegt: citation
die anführung eines autoris oder scribenten Sperander
a la mode-sprach d. Teutschen (1728) 116
b; citation
in der gelehrtensprache die anführung Campe
verdeutschungswb. (1801) 228
b; uberleset yho alle citation odder allegation aus der bibel ym original (
vor 1530) Eberlin v. Günzburg
s. schr. 3, 190
ndr.; gott gebe, das meine sittation (
zweier frz. sprichwörter) nicht war mag werden in Englandt (1718) Elisabeth Charlotte v. Orleans
br. 229
Holland; meine herren, haben sie nicht gelesen und lesen vielleicht noch täglich bücher ... mit citazionen zehen tausend andrer bücher? Wieland
s. w. (1824) 18, 52
Göschen; zu dieser und allen folgenden citationen Matthäus sage ich nochmals ... Herder 7, 555
S.; irrige citationen J. G. Forster
s. schr. (1843) 6, 148; nicht minder schwer fiel uns der entschlusz, auf die citation der schriftstellerbelege zu verzichten Haas-v. Kienle
lat.-dt. wb. (1952) 5
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