Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Pollizitation
Pollizitation, f.
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ein versprechen, welches noch nicht acceptirt ist, heist auch noch kein pactum oder convention, sondern nur pollicitation ... regulariter verbindet die pollicitation noch nicht, ausgenommen jene, welche gott oder dem gemeinen wesen geschiehet1768 CompCodBav. 194