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Recht

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Eintrag · Goethe-Wörterbuch

Recht

Bd. 7, Sp. 226
Recht Wiederholt Kleinschr (zB GWB39,158,23), bes im Übergang zum Adj; vereinzelt Zusammenschr ‘von r-swegen’ (zB GWB47,200,25); fast ausschließlich in frühen Schriften (Götz1, anwaltliche od briefliche Äußerungen) auch mit (alter) schwacher Deklination: GenSg ‘(Weg, Lauf, Ordnung, Form) R-ens’ (s IA1dβ u ε), DatSg ‘im R-en’ GWBDjG33,371,25, GenPl ‘(Doktor) beider R-en’ (zB GWBB51,43)1). Bei etwa 1200 Archivbelegen Verwendungsschwerpunkte mit je etwa 500 Stellen in IB u IIIA2. Besonders häufig belegt in ‘Reineke Fuchs’, bei meist altertümlichen Gebrauchsweisen (s bes Pkt IA1d, auch unter IB1aα). - Das vielschichtige Material bezeugt ua - als ein Ausdruck des in Goethes Weltverständnis dominierenden Naturbegriffs - eine erhebliche, wenngleich differenzierte Affinität zum naturrechtlichen Denken bzw zu quasi naturhaft gewachsenen rechtlichen Formen; s IB3, auch unter IB1aα (hier insbes die Stellen, die sich auf das altständische Gesellschaftsmodell, auf die sog alten Rechte beziehen). I als Satzung, Norm, Wert A in objektiver Hinsicht 1 jur a allg: die gesellschaftliche Einrichtung des Rechtswesens, das organisierte Recht b Gesamtheit, Einheit der Rechtsvorschriften zur Regelung des städtischen, staatlichen od (gegebenenfalls) regionalen Zusammenlebens, auch pl für ein entspr System von Gesetzen c Rechtskunde, -wissenschaft, Jurisprudenz d als Begriff von Rechtsausübung, -praxis 2 im erweiterten Sinne: als ethischer Begriff a Rechtlichkeit, Gerechtigkeit b iSv Grundsatz, Gebot c ‘jdn zu R./R-e bringen’ iSv jdn zu einem gebührenden, gesellschaftlich angemessenen Verhalten anhalten, hinführen B in subjektiver Hinsicht 1 jds anerkannte, oft kodifizierte Berechtigung auf etw/jdn a als prägendes, ordnendes Anspruchsverhältnis des sozialen, auch spezieller des (familiär-)privaten Lebens b iSv Verfügungs-, Nutzungsrecht, Gerechtsame c iSv Urheber-, Verwertungsrecht d ‘zu R.’ iSv zur Genugtuung, Gegenleistung e metaphor; überwiegend im naturwiss Zshg 2 jdm aus moralischen od sachlichen Gründen zustehende Berechtigung 3 (in Anknüpfung an das naturrechtliche Denken der Aufklärung) für einen in der Natur des Menschen, in dessen natürlichen Gaben, Voraussetzungen begründeten elementaren rechtlichen Anspruch, ein menschliches Grundrecht II Leistung, Abgabe, mBez auf den Durchfahrtzoll III als Ausdruck des Zutreffenden, Gerechtfertigten A Wahrheit, Richtigkeit, auch iSv Rechthaben 1 in sentenzhafter, allg Aussage 2 in Abblassung zum Adj übergehend B (Beweg-)Grund, Veranlassung I als Satzung, Norm, Wert A in objektiver Hinsicht: insbes eine bestimmte Gesamtheit von Gesetzen, die wiss u judikativen Institutionen, Gegebenheiten der Rechtserforschung, -vermittlung u -ausübung, auch sich auf ein jeweiliges Rechtsverständnis beziehende fundamentale ethische Wertvorstellungen 1 jur a allg: die gesellschaftliche Einrichtung des Rechtswesens, das organisierte Recht; im Zshg der hist Rechtsentstehung, -entwicklung; auch in metasprachl Betrachtung (bei Berührung mit IA1d) die Geschichte des R-s und dessen Herankommen aus den früh'sten Zuständen, aus jenen der rohen und einfachen Natur, wie zu solchen die schon eine National- und Localbildung wahrnehmen lassen, blieb von jeher der Gegenstand meiner angelegentlichsten Betrachtungen GWBB40,156,16 JurFak Jena 24.11.25 Der Charakter der Roheit ist es, nur nach eignen Gesetzen leben, in fremde Kreise willkürlich übergreifen zu wollen. Darum wird der Staats-Verein geschlossen, solcher Roheit und Willkür abzuhelfen, und alles R. und alle positiven Gesetze sind wiederum nur ein ewiger Versuch, die Selbsthülfe der Individuen gegeneinander abzuwehren GWBGespr(He31,62) Kanzl Müller 29.4.18 ― als allegor (weibl) Figur; neben der Personifikation der ‘Ehre’, ‘Treue’, ‘Liebe’; sich mit IA2 berührend R. und Ehre.|Die Welt, sie wäre nicht vor ihm [dem Riesen Asprian] zu retten,|Wenn nicht auch hier die Weisheit vorgebaut,|Ihn hält das R., ein hehres Weib, in Ketten,|Der man getrost so großes Amt vertraut GWB16,224 Maskenz RomantPoesie 137u139 die Frauenzimmer..welche den Riesen führen sollen..Das R., in majestätischer Kleidung. Der Leibrock weiß und Gold, im Purpurmantel. Auf dem Haupt ein Diadem, vor der Brust eine Sonne, in der Hand die main de justice. Palmenzweige können dem Diadem zugesellt werden. Und die Stahlkette, womit sie den Riesen führt, nicht zu vergessen..Was die Größe der Damen [‘Recht’, ‘Ehre’, ‘Treue’, ‘Liebe’] betrifft, so wird es von sehr guter Wirkung seyn, wenn sie nach der Ordnung, wie sie hier stehen, sich abstuften, sodaß das R. von der Größten, die Liebe von der Kleinsten vorgestellt würde GWB53,375,3 u 376,5 Maskenz RomantPoesie Plp b Gesamtheit, Einheit der Rechtsvorschriften zur Regelung des städtischen, staatlichen od (gegebenenfalls) regionalen Zusammenlebens, auch pl für ein entspr System von Gesetzen; wiederholt ‘römisches R.’, ‘römische R-e’ für die Rechtsordnung der antiken Stadt Rom bzw des gesamten römischen Reiches od für den sich auf das Corpus Iuris Civilis stützenden, in Europa im MA u in der frühen Neuzeit dominierenden Rechtskanon; wiederholt im bildhaft-vergleichenden Zshg; je einmal ‘vaterländische R-e’ u im Hendiadyoin ‘Gesetze und R-e’ [Vansen zu den Brüsseler Bürgern:] Der König in Spanien, der die [niederländischen] Provinzen durch gut Glück zusammen besitzt, darf doch nicht drin schalten und walten, anders als die kleinen Fürsten, die sie ehemals einzeln besaßen..Müßt ihr nicht nach euern Landrechten gerichtet werden?..Hat der Brüsseler nicht ein ander R. als der Antwerper? der Antwerper als der Genter? GWB8,206,22 Egm II [aus Rom] Da man sich einen großen Theil seines Lebens mit römischer Geschichte, römischen Alterthümern, römischem R-e beschäftigt..so bleibt Einem zuletzt nichts mehr übrig, als im Schauen die letzte Befriedigung zu suchen GWBB8,172,17 Ernst II 6.2.87 [Olearius:] der Schöppenstul, der in grosem Ansehn weitumher steht, ist mit lauter Leuten besetzt die der Römischen R-e unkundig sind..So sind die Schöffen lebendige Archive, Chronicken, Gesezbücher, alles in einem, und richten nach altem Herkomm, und wenigen Statuten ihre Bürger und die Nachbaarschafft GWB39,36,1 Götz1 I~GWB8,37 Götz2 [mBez auf Guizots ‘Cours d'histoire moderne’] das römische R., als ein fortlebendes, das, gleich einer untertauchenden Ente, sich zwar von Zeit zu Zeit verbirgt, aber nie ganz verloren geht, und immer einmal wieder lebendig hervortritt, sehen wir sehr gut behandelt GWBGespr(FfA II 12,335,20) Eckermann 6.4.29 Die älteren Verordnungen und Mandate der Reichsstadt [Frankfurt] , von denen keine Sammlung veranstaltet war, wurden in Druck und Schrift sorgfältig aufgesucht, nach der Zeitfolge geordnet und als ein Schatz vaterländischer R-e und Herkommen mit Ehrfurcht verwahrt GWB26,118,17 DuW 2 GWB14,92 Faust I 1972 [Zit Pkt IB3] ‘statutarisches R. von Deutschland’ für eine die Gesetze der Städte, Länder u Provinzen in den Grenzen des dt Reiches umfassende Rechtssammlung, mBez auf die Zusammenstellung in der Stuttgarter Herzoglichen Öffentlichen Bibliothek GWB341,303,6 ReiseSchweiz 1797 [G/Eckerm]=GWBT2,118,20 v 2.9.97 ‘deutsches R.’: metonym für EvRepgow ‘Der Sachsenspiegel od das sächsische Landrecht: nach der Berliner Hs v[om] J[ahre] 1369..hg v[on]..CGHomeyer’ (1827); auch für JFEisenhart ‘Grundsätze der deutschen Rechte in Sprüchwörtern’ (1759) GWBT13,240,17 v 15.8.27 GWBT4,34,17 v 5.6.09 c Rechtskunde, -wissenschaft, Jurisprudenz; einmal im bildhaften Zshg; auch ‘das R. studieren’; meist in den Vbdgn ‘Lizentiat/Doktor/Professor der/beider R-e(n)’, ‘sich der R-e befleißigen’ mBez auf ziviles sowie kirchliches Recht [Ich, eine Unterredung zweier Menschentypen wiedergebend:] Mein Herr, was versteht Ihr?..Ich habe das R. [les loix] studirt und bin ziemlich darin bewandert GWB45,130,1 RamNeffe Du weißt, wie sehr ich mich zur Dichtkunst neigte,|Wie großer Haß in meinem Bußen schlug,|Mit dem ich die verfolgte, die sich nur|Dem R. und seinem Heiligthume weihten|Und nicht der Mußen sanften Lockungen|Ein offnes Ohr und ausgestreckte Hände|Voll Sehnsucht reichten GWBB1,45,19 Riese 28.4.66 Olearius beider R-en [ beider R-e GWB8,3 Götz2 PersVerz] Docktor [ Doctor der R-e GWB132,261 Götz3 Plp] GWB39,33,5 Götz1 I Regiebem [Gesuch um Zulassung zur Advokatur] Angelegentlichstes Memoriale|mit gehorsamst geziemender Bitte|Mein|Johann Wolfgang Goethe|Beyder R-e Licentiaten|pro benevole conferenda advocandi licentia.|Mit beyliegender Inaugural Disputation GWBB(DjG32,61,8) Schöffengericht Frankf [28.8.71] Christian Schuchardt..bezog..die Akademie Jena und befleißigte sich daselbst mit Eifer der R-e GWBB50,73,21 CarlFriedr [11.10.30] GWBB51,43 Langer 29.4.70 [Zit Pkt IA2a] 411,242,3 Üb:Arnold,Pfingstmontag [1821] d als Begriff von Rechtsausübung, -praxis; überwiegend in (formelhaft-)rechtssprachl Ausdruck α iSv Rechtslage, -situation [betr Forderung wegen veruntreuten Meißner Porzellans] Hochgeehrteste Herren Gerichts Schultheyß und Schöffen..wird aus der Lage der Sache ersichtlich..wie hier auch bey dem klarsten R-e, ein Anwaldt ohne Special Verhaltungs Bestimmung ohnmöglich handlen könne GWBDjG33,378,1 RAnw [25.6.73] ‘etw im R-en beweisen’ iSv etw in einer den rechtlichen Gegebenheiten gemäßen Argumentation aufzeigen, ‘etw ist allgemeinen, auch hiesigen R-ens’ iSv etw entspricht den allg üblichen wie auch den regionalen rechtlichen Bedingungen [betr geplanten Hausumbau] ich habe über sie [die Nachbarn] obgesiegt, und im R-en bewiesen, daß mein vorhabendes Stübgen nicht im geringsten denßelben präjudizirt GWBDjG33,371,25 RAnw [24.7.73] GWBDjG33,399,9 RAnw [15.9.73] β iSv Rechtsprechung; auch metasprachl; einmal ‘im Gange des R-s’; auch mit den Qualifizierungen ‘streng gerichtlich’ u ‘läßlich’ Es gibt zwei friedliche Gewalten: das R. und die Schicklichkeit. Das R. dringt auf Schuldigkeit, die Polizei auf's Geziemende. Das R. ist abwägend und entscheidend, die Polizei überschauend und gebietend. Das R. bezieht sich auf den Einzelnen, die Polizei auf die Gesammtheit GWB422,183,6u8u9u11 MuR 543u544 [zur Frage, ob sich Frankf dem Obergericht in Jena anschließen sollte] Vornehmlich würden die vaterländischen liberalen Gesinnungen des Großherzogs einem Gericht, was er hauptsächlich errichtet und beschützt, das verdienteste Zutrauen zuziehen können. Ja es wird gleichsam ein Mittelpunct für R. und Gerechtigkeit dadurch in Deutschland entstehen GWBB27,299,13 Gerning 31.12.16 [Julie, sich ihre Zukunft an Lucidors Seite vorstellend:] Frau Oberamtmännin zu sein, welche schreckliche Lage! Einen tüchtigen braven Mann zu haben, der den Leuten Recht sprechen soll und vor lauter R. nicht zur Gerechtigkeit kommen kann! GWB24,168,15 Wj I 9 GWB50,127 ReinF IX 255 GWB24,129,26 Wj I 8 im ‘Reineke Fuchs’: ‘zu R.’ iSv zur Rechtsverhandlung, zu Gericht2) (die altertümliche Form gleichwohl in der niederdt Vorlage ‘Reinke de Vos’ nicht enthalten); bes in den verbalen Vbdgn ‘jdn zu R. bringen’ iSv jdn dem Gericht zuführen, ‘zu R-e stehen/sich stellen’ iSv sich auf das Verfahren vor Gericht einlassen, ‘etw(ein rechtliches Dilemma) zu R-e (nicht) scheiden’ iSv es vor Gericht (nicht) lösen, klären [Reineke zu Nobel:] Wollt ihr mich tödten, das würde fürwahr ein geringer Gewinn sein.|Doch es komme was will; ich stehe redlich zu R-e [Reinke de Vos: wyl ik..Rechtferdich unde uprichtich syn] GWB50,48 ReinF IV 55 [Rückenau zu Nobel, bezüglich der Frage, ob die Schlange ihres Hungers wegen ihren Retter auffressen dürfe:] berieft ihr die Räthe,|Leider war die Meinung der meisten dem Manne zum Nachtheil;|..Doch ihr sendetet Boten nach Reineken: alle die andern|Sprachen gar manches und konnten die Sache zu R-e nicht scheiden [Reinke de Vos: nicht rechte scheden] GWB50,129 ebd IX 300 [Isegrimm zu Reineke:] Ein Verräther seid ihr, ein Dieb; und Leben um Leben|Wollen wir kämpfen..|Einen Handschuh biet' ich euch an, so wie ihn zu R-e [Reinke de Vos: dat is dat recht] |Jeder Fordernde reicht; ihr mögt ihn zum Pfande behalten,|Und wir finden uns bald. Der König hat es vernommen,|Alle die Herren haben's gehört! GWB50,166 ebd XI 339 GWB50,35 ebd III 176 [Zit Pkt IB1aα] 50,125 ebd IX 186 im alten GenSg ‘R-ens’ (vgl IA1dε); in den Vbdgn ‘im Weg/der Lauf/in der Ordnung R-ens’ iSv im folgerichtigen, geregelten prozessualen Ablauf Wir schnitten..mit einem Vergleich [bei familiärer Vermögensaufteilung] durch, weil bey bewandten Umständen im Weeg R-ens keine Auskunfft gewesen wäre GWBDjG32,241,36 RAnw [3.2.72] GWBDjG34,196,31 RAnw [15.1.74] GWBDjG33,399,35 RAnw [15.9.73] uö(selten) ‘Arm des R-s’ für die ausführende rechtliche Macht, die Gerichtsbarkeit; mBez auf ein Artefakt: ‘Hand des R-s’ für das mit einer elfenbeinernen Schwurhand bekrönte (zweite) Zepter des frz Königs als Symbol seiner Rechtsgewalt [Antonio zu Alphons:] Hier diese Mauern haben deine Väter|Auf Sicherheit gegründet..|Verbannung, Kerker, Tod ergriff den Schuldigen,|Da war kein Ansehn der Person, es hielt|Die Milde nicht den Arm des R-s zurück GWB10,166 Tasso 1511 [Gemäldebeschreibung] Den Federhut in der Linken, den umgekehrten Scepter in der Rechten steht der Fürst [Karl X] neben Stuhl und Kissen, worauf Krone und die Hand des R-es ruhen GWB491,393,2 Üb:Gérard,Collect des portraits hist γ iSv richterliches Urteil, Rechtsspruch, -entscheid; auch ‘R. sprechen’ [Rückenau zu Nobel:] kam ein Lindwurm und klagte|Stürmisch, gnädiger Herr, vor euch: es woll' ihm ein Bauer|Nicht im R-e sich fügen [Reinke de Vos: entghynge in deme recht] , ein Mann, den zweimal das Urtheil|Nicht begünstigt GWB50,126 ReinF IX 223 GWB30,170,16 ItR uö(selten) ‘R. nehmen, geben’ iSv eine mit einem Rechtsspruch verbundene Begünstigung od Anforderung erhalten, dies durch das Urteil zugl der Gegenpartei ermöglichen, gewähren; einmal ‘selbst an jdm R. nehmen’ mBez auf einen eigenmächtigen, dem eigenen Rechtsempfinden entspr Akt, quasi von Selbstjustiz [Braun zu Reineke:] es hat der König geschworen, ihr sollet bei Hofe|Vor Gericht euch stellen, ich soll euch holen, damit ihr|R. zu nehmen und R. zu geben [Reinke de Vos: recht nemen unde gheuen] keinem verweigert GWB50,17 ReinF II 16 Sei höflich, man bedient dich schlecht,|..nimmt man selbst am Wirthe R.,|Ißt man Profoßen-Brot [sitzt man im Arrest] GWB1,134 Kriegsglück 15 ― ‘dauernd R.’ für eine über jdn verhängte immerwährende Strafe [Kritik an den landgierigen Großmächten auf dem Wiener Kongreß] Verflucht sei wer nach falschem Rath,|Mit überfrechem Muth,|Das was der Corse-Franke that|Nun als ein Deutscher thut!|Er fühle spät, er fühle früh|Es sei ein dauernd R.;|Ihm geh' es, trotz Gewalt und Müh',|Ihm und den Seinen schlecht! GWB51,147 ZXenNachl IX 875 δ iSv Rechtmäßigkeit, Rechtskonformität; wiederholt in bibl Anspielung od redensartl (auch ‘Gnade vor R. ergehen lassen’); einmal ‘R. haben’ (vgl IIIA2) [Gerichtsrat, der das Blatt mit dem Verbannungsurteil über Eugenie gelesen hat:] Nicht ist von R., noch von Gericht die Rede;|Hier ist Gewalt! entsetzliche Gewalt,|..Anheimgegeben ward ein edles Kind,|Auf Tod und Leben GWB10,327 NatT 1747 [Sievers, nachdem der Vertrag mit Götz geschlossen ist:] Das Rasen und Brennen und Morden mußte doch einmal aufhören..[zu den Bauern:] Kommt! Auf unserm Wege kann's was werden. R. haben wir, und mit Vernunft setzen wir's durch. [Metzler, der die aufständischen Bauern von einer gemäßigten Haltung abbringen will:] Ihr Narren! Gewalt geht vor R. [vgl Hab 1,3] GWB131,330,25 u 331,1 Götz3 V 3 [Isegrimm zu Reineke:] Wir machen wahrhaftig|Diesen Streit mit Worten nicht aus. Was sollen wir keifen?|R. bleibt R., und wer es auch hat, es zeigt sich am Ende [Reinke de Vos: De recht heft, schal wol richtich blyuen] |..Kämpfen wollen wir gegen einander GWB50,165 ReinF XI 321 GWBA(FfA I 26K,33,16) CarlAug 8.3.80 [G/Volgstaedt Kriegskomm] uö(selten) im ‘Reineke Fuchs’ in der Form ‘zu R-e’ iSv mit Rechtsgrund3) (in Berührung mit IIIB) Die Schlange..|Schwur den theuersten Eid: sie wolle auf keinerlei Weise|Ihren Befreier verletzen, und so erlös'te der Mann sie [aus der Schlinge] .|..da fühlte die Schlange|Schmerzlichen Hunger, sie..wollt' ihn..verzehren..|Das ist mein Dank?..so rief er..Da sagte die Schlange:|Leider nöthiget mich der Hunger..|Noth erkennt kein Gebot, und so besteht es zu R-e GWB50,127 ReinF IX 242 uö(selten) ε ‘Form R-ens’ iSv den bestehenden Normen entspr rechtliche Verfahrensweise, mBez auf einen Kaufakt (vgl unter IA1dβ) Er [Abraham] bedarf eines Grabes, und dieß ist das erstemal, daß er sich nach einem Eigenthum..umsieht. Eine zweifache Höhle..kauft er..und die Form R-ens, die er dabei beobachtet, zeigt wie wichtig ihm dieser Besitz ist GWB26,216,19 DuW 4 2 im erweiterten Sinne: als ethischer Begriff a Rechtlichkeit, Gerechtigkeit; wiederholt neben ‘Unrecht’ od ‘Billigkeit’, gelegentlich neben ‘Licht’; auch ‘Begriff des R-s’ [Egmont:] natürlich ist's daß der Bürger von dem regiert sein will der mit ihm geboren und erzogen ist, der gleichen Begriff mit ihm von R. und Unrecht gefaßt hat, den er als seinen Bruder ansehen kann GWB8,269,15 Egm IV [Hofrat:] Ich verehre in Ihnen diese Heftigkeit, das Gute zu wirken und nicht einen Augenblick zu zaudern. [Gräfin:] Was ich einmal für R. erkenne möcht' ich auch gleich gethan sehn GWB18,68,25 Aufgeregten IV 7 [Faust zu den Heerführern:] euer sei des Reichs [Griechenland] Gewinn.|..All-Einzeln sieht sie [Helena] euch genießen|Des Landes dem kein Wohl gebricht;|Ihr sucht getrost zu ihren Füßen|Bestätigung und R. und Licht GWB151,219 Faust II 9481 Was ich studiere? Zuförderst die Distincktionen und Subtilitäten, wodurch man R. und Unrecht einander ziemlich ähnlich gemacht hat. Das heisst ich studiere auf einen Docktor beyder Rechten GWBB51,43 Langer 11.5.70 [Wilhelm, über Hamlet] der Begriff des R-s [ Begriff des Rechten GWB52,224,8 ThS VI 7] und der fürstlichen Würde, das Gefühl des Guten und Anständigen mit dem Bewußtsein der Höhe seiner Geburt, entwickelten sich zugleich in ihm GWB22,27,13 Lj IV 3 GWB18,192,7 Unterhaltungen Ferdinand GWB3,133 Vs 44 Zu meinen Handzeichnungen IV (zugl) iSv Rechtschaffenheit, Redlichkeit; auch poesiesprachl in syntaktischer Umstellung Unglück bildet den Menschen und zwingt ihn sich selber zu kennen,|Leiden gibt dem Gemüth doppeltes Streben und Kraft.|Uns lehrt eigener Schmerz der andern Schmerzen zu theilen.|Eigener Fehler erhält Demuth und billigen Sinn.|Mögest du, glücklicher Knabe, nicht dieser Schule bedürfen,|Und nur Fröhlichkeit dich führen die Wege des R-s GWB4,120 Vs 6 [Chor, in Anspielung auf die Befreiung von der napoleonischen Fremdherrschaft:] rissen wir [Deutsche] uns rings herum|Von fremden Banden los.|..So waren wir und sind es auch|Das edelste Geschlecht,|Von biederm Sinn und reinem Hauch|Und in der Thaten R. GWB16,380 Epimen 962 uö(selten) b iSv Grundsatz, Gebot [Marchese, über seinen Bruder Augustin, der mit Sperata in einer inzestuösen Beziehung lebte:] Die Verhältnisse der Natur und der Religion, der sittlichen R-e und der bürgerlichen Gesetze wurden von meinem Bruder auf's heftigste durchgefochten. Nichts schien ihm heilig als das Verhältniß zu Sperata, nichts schien ihm würdig als der Name Vater und Gattin. Diese allein, rief er aus, sind der Natur gemäß..Gab es nicht edle Völker, die eine Heirath mit der Schwester billigten? GWB23,266,28 Lj VIII 9 c ‘jdn zu R./R-e bringen’ iSv jdn zu einem gebührenden, gesellschaftlich angemessenen Verhalten anhalten, hinführen4); einmal im Zshg einer Heilung; bei Kleinschr wohl sich dem Adj annähernd Er [ChKeferstein] führte einen jungen Tournon von Paris mit sich, einen verzogenen..Sohn eines reichen Hauses, welcher..zu mir kam, erst in Weimar..zuletzt in Ilefeld wieder sollte zu R. gebracht werden, womit es nicht sonderlich zu gehen scheint GWBT8,282,10 v 1.8.22 [Arzt, über den sich anormal verhaltenden, psychisch kranken Harfner:] Wir haben noch Hoffnung, den Unglücklichen zu r-e zu bringen GWB23,28,11 Lj VII 4 B in subjektiver Hinsicht: der Anspruch einer Person/einer Gruppe/Gesellschaft, ein Privileg, eine Befugnis, ein Zustehen, Zukommen; auch in bildhafter od metaphor Verwendung 1 jds anerkannte, oft kodifizierte Berechtigung auf etw/jdn a als prägendes, ordnendes Anspruchsverhältnis des sozialen, auch spezieller des (familiär-)privaten Lebens α mBez auf den (öffentlich-)gesellschaftlichen Bereich; in Hinsicht auf bestimmte einzelne (hoheitliche od allg) Rechte: das Recht auf die Königswürde, auf Kriegserklärung, auf Entscheidung über Leben u Tod der Untergebenen, auf die Möglichkeit, sich selbst Gesetze zu geben, das auf Gastfreundschaft [betr Shakespeares ‘Hamlet’] Das R. zur Krone war nicht erblich GWB22,73,18 Lj IV 13 finden wir denn im ältesten Oriente: daß alle Herrschaft sich ableiten lasse von dem R-e Krieg zu erklären. Dieses R. liegt, wie alle übrigen, anfangs in dem Willen, in der Leidenschaft des Volkes GWB7,25,7u8 DivNot Ein Greis liefert drei Söhne, er bittet den jüngsten vom Feldzuge zu befreien, der König sendet ihm den Knaben in Stücken zerhauen zurück. Hier ist also das R. über Leben und Tod schon ausgesprochen GWB7,26,9 ebd [Loredan zu Tancred:] Vertheidige mit uns Religion,|Gesetz und Freiheit, jenes hohe R. [lois] ,|Sich selbst Gesetz zu geben GWB9,421 Tancred 1285 GWBB(JbGG20,81) Schiller 13.7.96 uö(selten) mehrf im Zshg der altständischen Ordnung, bes in ‘Egmont’ u ‘Götz’; auch ‘alte, hergebrachte R-e’ bzw pl neben ‘Privilegien’, ‘Gewohnheiten’, ‘Freiheiten’, ‘Begünstigungen’ [Vansen:] In einem stand unsere ganze Verfassung: wie uns Niederländer zuerst einzelne Fürsten regierten, alles nach hergebrachten R-en, Privilegien und Gewohnheiten; wie unsre Vorfahren alle Ehrfurcht für ihren Fürsten gehabt, wenn er sie regiert wie er sollte; und wie sie sich gleich vorsahen, wenn er über die Schnur hauen wollte. Die Staaten waren gleich hinterdrein: denn jede Provinz, so klein sie war, hatte ihre Staaten, ihre Landstände GWB8,205,13 Egm II [Egmont:] Muß man doch auch von allen Seiten hören: es sei des Königs Absicht weniger die Provinzen nach einförmigen und klaren Gesetzen zu regieren..als vielmehr sie unbedingt zu unterjochen..sich Meister von ihren Besitzthümern zu machen, die schönen R-e des Adels einzuschränken, um derentwillen der Edle allein ihm dienen, ihm Leib und Leben widmen mag GWB8,265,28 Egm IV [Gottfried, über die aufständischen Bauern:] Die Mordbrenner. Sagt ich ihnen nicht zu, ihnen zu ihren r-en und Freyheiten behülflich zu seyn, Wenn sie von allen Tähtlichkeiten abstehen..wollen GWB39,158,23 Götz1 V [Breme:] Rückt nur bei einbrechender Nacht vor das Schloß, und fordert eure R-e, fordert eine neue Ausfertigung des alten Reverses GWB18,26,24 Aufgeregten I 7 GWB8,268,16 Egm IV GWB8,225,9u15 Egm II GWB8,144,16 Götz2 V~GWB131,328 Götz3 uö(selten) auch in den verbalen Vbdgn ‘sein R. kennen’, ‘sich sein R. sichern’, ‘sich seines R-es bedienen’, ‘sich des R-es begeben’ uä; einmal (im gerichtlichen Zshg) ‘übriges R. haben’ iSv auch eigene rechtliche Ansprüche besitzen An dem selbsterbauten Palast|Weiß er [Jamblika] sich sein R. zu sichern GWB6,269 Div Siebenschläfer 72 [Wilhelm zu Mme Retti:] überlegen Sie, daß mir die ganze Garderobe, Decorationen und alles, was nur zum Theater gehört, als Pfand verschrieben ist, und es sollte mir leid sein, wenn Sie mich nöthigten, mich meines R-s zu bedienen GWB52,13,13 ThS IV 2 Vor den König drängten sie sich [die Tiere] mit heftigen Reden,|Häuften Klagen auf Klagen [über Reineke] ..Man hatte noch nie an Einem Gerichtstag|..so viele Beschwerden gehöret.|Reineke..ergriff das Wort..|Alles wußt' er beiseite zu lehnen..|Ja, er hatte noch übriges R. und vieles zu klagen GWB50,49 ReinF IV 83 GWBA1,397,37 Votum [20./25.10.85] GWB422,195,7 MuR 685 in Repetitio: ‘R. gegen R.’ Sie [die literarischen Festzug-Teilnehmer] preisen die Gegend glücklich, wo der Fürst sich mit den Seinigen verbündet, damit das anerkannte Gesetz auch sogleich zur entschiedenen Ausführung gelange, und R. gegen R. sich nicht bloß durch Hinderungen darthue GWB16,241,11 Maskenz 1818 Progr im Hinblick auf die soziale Gleichheitsvorstellung: ‘gleiches R.’, ‘gleiche R-e’ viel höher standen schon die Franzosen im Begriff von geistigem Besitz und gleichem R. des Höhern und Niedern, wozu sich die guten Deutschen wohl sobald nicht erheben werden GWB36,61,11 TuJ 1810 GWBB23,164,21 Niebuhr 23.11.12 uö(selten) iSv auf jds sozialer Herkunft, Position begründeter Anspruch, Standesrecht ließ er [Nobel] |Seine Räthe versammeln..er fragte: wie man den Frevler [Reineke] |Endlich brächte zu Recht..|Redete Grimbart der Dachs: Es mögen in diesem Gerichte|Viele Herren auch sein, die Reineken Übels gedenken,|Doch wird niemand die R-e des freien Mannes verletzen [Reinke de Vos: Allzemen eynen vryen manne plecht ].|Nun zum drittenmal muß man ihn fordern GWB50,35 ReinF III 180 [Reineke, angesichts der gegen ihn erhobenen schweren Vorwürfe:] Will nun solcher verbotenen Thaten mich jemand bezüchten;|Thu' er es mit redlichen gültigen Zeugen: denn also gehört sich's|Gegen edle Männer zu rechten..|Aber finden sich keine..|Hier! ich bin zum Kampfe bereit!..Es zeige sich..ein würdiger Gegner.|Gleich mit mir von Geburt, ein jeder führe sein R. aus [Reinke de Vos: Eyn yslyk dar syn recht bekyue] GWB50,123 ebd IX 118 uö(selten) im Bild; auch in Berührung mit IB1d der Kelch der Tulpe maßt sich gleich das R. einer Krone an GWBN6,358,21 Morph Wodurch - gesagt mit Reverenz -|Kann er [der Storch] sein R. beweisen,|Als durch die löbliche Tendenz|Auf's Kirchendach zu ... [scheißen] GWB4,149 Der Storch, der 10 [mit CarlAug u Franz von Dessau auf der Reise nach Berlin; kurz vor Ausbruch des bayrischen Erbfolgekriegs] fürchten Sie nichts für uns, wenn die Götter iezt keinen Meisterstreich machen wollen so lassen sie die schönste Gelegenheit aus der Hand zu zeigen dass sie ihre alte R-e nicht aufgegeben habe..Es ist alles in Bewegung und Krieg und Friede immer zweifelhafft GWBB3,222,7 ChStein 12.[5.]78 [Philemon:] Kluger Herren kühne Knechte|Gruben Gräben, dämmten ein,|Schmälerten des Meeres R-e,|Herrn an seiner Statt zu sein GWB151,292 Faust II 11093 GWBB13,65,1 Schiller 14.2.98 mBez auf ein bildkünstlerisches (Werk-)Element; metonym: ‘doppeltes R.’ für das die Herrschaft Carl Theodors (1724-1799) über zwei Fürstentümer symbolisierende Kompositwappen Pfalz-Bayern des Kurfürstenstandbildes auf der Alten Brücke in Heidelberg Die Statue des Churfürsten, die hier mit doppeltem R-e steht GWBT2,87,15 v 26.8.97 β mBez auf den familiären Bereich; bes im Hinblick auf die Eltern-Kind-Beziehung unter den Bedingungen hausväterlichen Bestimmungsrechts, auf das Vorrecht des Erstgeborenen (‘R. der Erstgeburt’ uä), die Berechtigung auf sexuelle Kontakte mit dem Ehepartner (‘R. der Ehegatten’ ua), auch den Anspruch des Ehemanns bzw der Ehefrau in ihrer Stellung zum Partner (‘große R-e’, ‘gleiches R.’) Ist es nicht sonderbar, sagte er [Ferdinand] zu sich selbst, daß Eltern, während sie sich mit Genuß aller Art überfüllen, indem sie bloß nach Willkür ein Vermögen, das ihnen der Zufall gegeben hat, benutzen, ihre Kinder gerade zu der Zeit von jedem billigen Genusse ausschließen, da die Jugend am empfänglichsten dafür ist! Und mit welchem R-e thun sie es? Und wie sind sie zu diesem R-e gelangt? Soll der Zufall allein entscheiden, und kann das ein R. werden, wo der Zufall wirkt? GWB18,197,25u26u27 Unterhaltungen Aufmerksam auf jede Gelegenheit, den erwünschten Vortheil zu gewinnen, handelt er [Jakob] seinem Bruder [Esau] das R. der Erstgeburt ab, und bevortheilt ihn um des Vaters Segen GWB26,218,1 DuW 4 wie wir oft sodann im Raub genossen|Nach Buhlenart des Ehstands heilige R-e,|Von reifer Saat umwogt, vom Rohr umschlossen,|An manchem Unort GWB52,349 Das Tagebuch 146 [Gerichtsrat:] Nothwendigkeit, Gesetz, Gewohnheit gaben|Dem Mann so große R-e [gegenüber der Ehefrau] ; sie vertrauten|Auf seine Kraft, auf seinen Biedersinn GWB10,347 NatT 2201 Vielleicht könnten auch solche Hausfrauen, welche, ganz erweislich, die eine Hälfte des Haushaltes vollkommen berathen, eines gleichen R-es bey Lebzeiten ihrer Männer theilhaft werden? GWB422,351 MuR(729) Plp [Seyton:] der Ausspruch: „Er soll dein Herr sein” ist die Formel einer barbarischen Zeit, die lange vorüber ist. Die Männer konnten sich nicht völlig ausbilden, ohne den Frauen gleiche R-e zuzugestehen GWB18,306,28 GutWeiber GWB38,119,11 Claud1 GWB23,265,13 Lj VIII 9 GWB20,131,18 Wv I 11 b iSv Verfügungs-, Nutzungsrecht, Gerechtsame [Wilhelm, mBez auf altes Kloster:] der Geist, der vor Jahrhunderten in dieser Bergöde so gewaltig wirkte und einen so mächtigen Körper von Gebäuden, Besitzungen und R-en an sich zog, und dafür mannichfaltige Bildung in der Gegend verbreitete GWB24,16,21 Wj I 2 uö(selten) c iSv Urheber-, Verwertungsrecht, mBez auf ein Patent; auch ‘geistiges, ökonomisches R.’ Bei der königlichen Societät bringt Newton..sein neuerfundenes katoptrisches Teleskop zur Sprache. Er legt es ihr vor und bittet, seine R-e darauf zu wahren GWBN4,44,3 FlH VI sind in England..die Patentdecrete entstanden, wodurch man dem Erfinder nicht allein sein geistiges R. von Wissenschafts wegen, sondern auch sein ökonomisches von Staats wegen, zusicherte GWBN4,43,26 ebd speziell iSv Autorenrecht daß die Vergünstigung eines neuen Abdrucks meines Faust, auf welche Weise er auch unternommen werde, nur von der J. G. Cotta'schen Buchhandlung zu Stuttgart, welcher ich meine R-e übertragen, in jedem Falle ausgehen könne GWBB49,116,5 OLBWolff 15.10.31 GWBB40,320,1 FriedrWilh III 15.3.26 d ‘zu R.’ iSv zur Genugtuung, Gegenleistung [die drei mit großer Schiffsfracht heimgekehrten Gewaltigen:] Nicht Dank und Gruß!|Nicht Gruß und Dank!|Als brächten wir dem Herrn [Faust] Gestank.|..Wir alle fordern|Gleichen Theil.. ..[Mephisto:] morgen gibt's ein Flottenfest. [die Gewaltigen:] Der alte Herr empfing uns schlecht,|Ein flottes Fest ist uns zu R. GWB151,301 Faust II 11285 e metaphor; überwiegend im naturwiss Zshg Wie dem Auge das Dunkle geboten wird, so fordert es das Helle; es fordert Dunkel, wenn man ihm Hell entgegenbringt und zeigt eben dadurch seine Lebendigkeit, sein R. das Object zu fassen, indem es etwas, das dem Object entgegengesetzt ist, aus sich selbst hervorbringt GWBN1,15,26 FlD 38 Die schönste Metamorphose des unorganischen Reiches ist, wenn bei'm Entstehen das Amorphe sich in's Gestaltete verwandelt. Jede Masse hat hiezu Trieb und R. Der Glimmerschiefer verwandelt sich in Granaten und bildet oft Gebirgsmassen, in denen der Glimmer beinahe ganz aufgehoben ist GWB422,257,13 MuR(1259) Die Religion..steht in demselbigen Verhältnis zur Kunst, wie jedes andere höhere Lebensinteresse auch. Sie ist bloß als Stoff zu betrachten, der mit allen übrigen Lebens-Stoffen gleiche R-e hat GWBGespr(FfA II 12,115,4) Eckermann 2.5.24 Was wir von Natur sehen, ist Kraft, die Kraft verschlingt, nichts gegenwärtig, alles vorübergehend, tausend Keime zertreten, jeden Augenblick tausend geboren, groß und bedeutend, mannichfaltig in's Unendliche; schön und häßlich, gut und bös, alles mit gleichem R-e neben einander existirend GWB37,210,15 FGA Sulzer,SchöneKünste [G/Merck] GWBN10,78,12 DynamismGeol [ChHSchlosser] GWB422,140,3 MuR(257) prononciert: ‘R-e (u Befugnisse) der Natur’, im Hinblick auf Objektivität, Autonomie von (den Menschen einbegreifenden) Naturzusammenhängen; einmal als (komplementäre) Gegenposition zur (kantisch-)subjektorientierten Schillerschen Weltanschauung Unsere Gespräche [Goethe-Schiller] waren durchaus productiv oder theoretisch, gewöhnlich beides zugleich: er predigte das Evangelium der Freiheit, ich wollte die R-e der Natur nicht verkürzt wissen GWBN11,52,8 EinwirkgNeuPhilos Wenn der Naturforscher sein Recht einer freien Beschauung und Betrachtung behaupten will, so mache er sich zur Pflicht die R-e der Natur zu sichern; nur da wo sie frei ist, wird er frei sein, da wo man sie mit Menschensatzungen bindet, wird auch er gefesselt werden. Eins der größten R-e und Befugnisse der Natur ist: dieselben Zwecke durch verschiedene Mittel erreichen zu können, dieselben Erscheinungen durch mancherlei Bezüge zu veranlassen GWBN9,73,4u8 RechtPflicht 2 jdm aus moralischen od sachlichen Gründen zustehende Berechtigung; wiederholt im Zshg eines individuellen rechtlichen Empfindens; auch ‘sich ein/das R. erwerben, nehmen’, ‘ein doppeltes R. zu etw erhalten’, ‘sich einiges R. fühlen’ [Iphigenie zu Thoas:] Stünd' Agamemnons Sohn dir gegenüber,|Und du verlangtest was sich nicht gebührt:|So hat auch Er ein Schwert und einen Arm,|Die R-e seines Busens zu vertheid'gen GWB10,81 Iph2 1862~GWB39,391,16 Iph1 V 3 [Thoas:] Es spricht kein Gott; es spricht dein eignes Herz. [Iphigenie:] Sie reden nur durch unser Herz zu uns. [Thoas:] Und hab' Ich, sie zu hören, nicht das R.? [ Hab' ich kein R. sie auch zu hören? GWB39,339,26 Iph1 I 3] GWB10,22 Iph2 495 Der aus der Kindheit aufblickende Mensch..Er bedient sich der Welt, wie er sie findet, und hat dazu ein vollkommnes R. GWB341,188,13 KuARheinMain Hätte sich Manzoni früher von diesem unveräußerlichen R. des Dichters, die Mythologie nach Belieben umzubilden, die Geschichte in Mythologie zu verwandeln, überzeugt gehabt, so hätte er sich die große Mühe nicht gegeben, wodurch er seiner Dichtung unwidersprechliche historische Denkmale bis in's Einzelne unterzulegen getrachtet hat GWB421,172,13 TeilnManzoni Ich erklärte..daß..ich bereit sei..bis an's Ende meines Lebens alle Widerwärtigkeiten mit ihm [Narciß] zu theilen; daß ich aber für meine Handlungen völlige Freiheit verlange, daß mein Thun und Lassen von meiner Überzeugung abhängen müsse.. ..seine [des Vaters] [Gegen-] Gründe waren..unwiderleglich; nur das tiefe Gefühl meines R-s gab mir Stärke, gegen ihn zu disputiren GWB22,294,25 Lj VI SchöneSeele Niemand sieht erbärmlich aus, der sich einiges R. fühlt, fordern zu dürfen GWB20,310,9 Wv II 9 OttiliensTgb GWB30,5,6 ItR GWB411,198,28 Üb:Manzoni,Carmagnola GWB40,56,7 Üb:Piccolom GWB16,378 Epimen 927 ‘mit (gleichem, vollem) R.’ [Mephisto:] Ich bin der Geist der stets verneint!|Und das mit R.; denn alles was entsteht|Ist werth daß es zu Grunde geht GWB14,67 Faust I 1339 [Charlotte:] Die Männer denken mehr auf das Einzelne, auf das Gegenwärtige, und das mit R., weil sie zu thun, zu wirken berufen sind; die Weiber hingegen mehr auf das was im Leben zusammenhängt, und das mit gleichem R-e, weil ihr Schicksal, das Schicksal ihrer Familien, an diesen Zusammenhang geknüpft ist, und auch gerade dieses Zusammenhängende von ihnen gefordert wird GWB20,8,21u24 Wv I 1 Eine alte Sage berichtet uns daß die Elohim einst unter einander gesprochen: Lasset uns den Menschen machen, ein Bild das uns gleich sei, und der Mensch sagt daher mit vollem R.: lasset uns Götter machen, Bilder die uns gleich seien GWB47,171,24 Samml 6 in Paar- bzw Zwillingsformel; einmal ‘R. und Titel’ Ja! sie [die Sänger] greifen in die Saiten,|Mit gewalt'gen Götterschlägen|Rufen sie zu R. und Pflichten|Und bewegen,|Wie sie singen, wie sie dichten,|Zum erhabensten Geschäfte,|Zu der Bildung aller Kräfte GWB2,25 DtParnaß 53 Künstlers Fug und R. .. ..durch Übung und durch Glück|Gelang mir..manches Stück.|Nun dächt' ich, nach vielem Rennen und Laufen|Dürft' einer auch einmal verschnaufen,|Ohne daß jeder gleich, der wohl ihm wollt',|Ihn 'nen faulen Bengel heißen sollt' GWB2,192 Titel GWB3,345 ZXen V 1539 3 (in Anknüpfung an das naturrechtliche Denken der Aufklärung) für einen in der Natur des Menschen, in dessen natürlichen Gaben, Voraussetzungen begründeten elementaren rechtlichen Anspruch, ein menschliches Grundrecht; in der Schülerszene des ‘Faust I’ im polemischen Zshg bei Distanzierung vom gesetzten, naturentfremdeten Recht; in der ‘Iphigenie’ im Hinblick auf die Geschlechterspezifik; wiederholt im kollektiven Sg; je einmal ‘R. des Menschen’, ‘angeborenes R.’ [Schüler:] Zur Rechtsgelehrsamkeit kann ich mich nicht bequemen. [Mephisto:] Ich kann es euch so sehr nicht übel nehmen,|..Es erben sich Gesetz' und Rechte|Wie eine ew'ge Krankheit fort;|..Vernunft wird Unsinn, Wohlthat Plage;|Weh dir, daß du ein Enkel bist!|Vom R-e, das mit uns geboren ist,|Von dem ist leider! nie die Frage GWB14,93 Faust I 1978 [Richter:] wer läugnet es wohl, daß hoch sich das Herz ihm erhoben,|..Als man hörte vom R-e der Menschen, das allen gemein sei,|Von der begeisternden Freiheit und von der löblichen Gleichheit!|Damals hoffte jeder sich selbst zu leben; es schien sich|Aufzulösen das Band, das viele Länder umstrickte,|..Wuchs nicht jeglichem Menschen der Muth und der Geist und die Sprache|..Aber der Himmel trübte sich bald.. GWB50,232 HermDor VI 9 [Iphigenie zu Thoas:] Hat denn zur unerhörten That der Mann|Allein das R.? Drückt denn Unmögliches|Nur Er an die gewalt'ge Heldenbrust?|..Ist uns nichts übrig? Muß ein zartes Weib|Sich ihres angebornen R-s entäußern,|Wild gegen Wilde sein, wie Amazonen|Das R. des Schwerts euch rauben und mit Blute|Die Unterdrückung rächen? GWB10,83 Iph2 1893u1909u1911~GWB39,393,1u16 Iph1 V 3 Die schöne Freude, die uns Häuslichkeit|Und Liebe, Freundschaft und Vertraulichkeit|Gewähren mögen, hat uns auch das Glück|Hoch oder tief gestellt, viel oder wenig|Begünstigt; denn die allerhöchste Freude|Gewähren jene Güter die uns allen|Gemein sind, die wir nicht veräußern, nicht|Vertauschen können, die uns niemand raubt,|An die uns eine gütige Natur|Ein gleiches R. gegeben, und dieß R.|Mit stiller Macht und Allgewalt bewahrt GWB131,160 Epil 31.12.91 Vs 36 GWBGespr(He2,155) Riemer 18.11.06 uö(selten) mBez auf eine (nachrevolutionäre) utilitaristisch-liberalistische Position [Secretär:] Verstand empfingen wir, uns mündig selbst|Im ird'schen Element zurecht zu finden,|Und was uns nützt ist unser höchstes R. GWB10,285 NatT 861 ― ‘natürliches R.’: auf Abstammung beruhender, gesetzlich festgelegter Fürsorgeanspruch (eines Kindes) GWBA(FfA I 26K,33,36) CarlAug 8.3.80 [G/Volgstaedt Kriegskomm] II Leistung, Abgabe, mBez auf den Durchfahrtzoll Wie kommts daß der Kasten [eine Sendung von Kunstwerken] über Leipzig ging das macht grose Unkosten. Es ist ein Umweeg und muß beym Ein und Ausgehn R-e abgeben GWBB5,108,16 Lavater [9.?4.81] III als Ausdruck des Zutreffenden, Gerechtfertigten A Wahrheit, Richtigkeit, auch iSv Rechthaben 1 in sentenzhafter, allg Aussage, auch in prononcierter Selbstzuschreibung; einmal im kollektiven Sg (‘mancherlei R.’); wiederholt in Berührung mit Pkt IB2 [gegen die Mathematiker] Das ist eine von den alten Sünden,|Sie meinen: Rechnen das sei Erfinden.|Und weil sie so viel Recht gehabt,|Sei ihr Unrecht mit R. begabt GWB3,335 ZXen V 1429 [betr Brief Schillers an JWSüvern (vom 26.7.00)] er ist merkwürdig weil der edle Freund sein Favoritthema darin ausspricht, „nur der Lebende hat Recht”. Freylich hat und behält er Recht wenn er es sein Lebenlang durchsetzen kann; der Nachfolgende will auch wieder Recht haben und so giebt uns denn die Geschichte von mancherley R. gar wunderliche Nachricht GWBB39,364,3 Süvern Apr 25 K Und der Lebende hat recht. - Ein niederträchtiges R., schlechter zu sein, als die vor uns lebten GWBGespr(He2,921) Riemer undat Wer das Falsche vertheidigen will, hat alle Ursache, leise aufzutreten und sich zu einer feinen Lebensart zu bekennen. Wer das R. auf seiner Seite fühlt, muß derb auftreten; ein höfliches R. will gar nichts heißen GWBN11,158,4u5 MuR(1219) [Tasso, der sich von einer höfischen Intrige umsponnen sieht:] Bekennen soll ich, daß ich Unrecht habe,|Und manchem Unrecht thue, der es nicht|Um mich verdient! Und das in einer Stunde,|Da vor dem Angesicht der Sonne klar|Mein volles R., wie ihre Tücke, liegt GWB10,205 Tasso 2476 GWBB10,322,7 CHerder 30.10.95 uö(selten) mit der (pejor) Nuance: Rechthaberei; in (selbst)iron Bemerkung Einige meiner Freunde denen ich sagte du hättest dem Buche wollen, Messiade Johannis zum Titel geben, haben ihn sehr schicklich gefunden, sie sagen zwar auch mit mir dass der Seitenblick auf Klopstock einen Augenblick anstose, es sey aber weil doch dieses Buch weit mehr als ein andres..den Messias vergöttre, ein guter Gedancke..Ich habe offt für lauter R. würcklich unrecht GWBB4,174,19 Lavater 7.2.80 2 in Abblassung zum Adj übergehend: in den (festen) Vbdgn ‘(nicht) r. haben (wollen)’, ‘r. behalten’, ‘jdm r. geben, lassen’ [Stumpf, der das Angebot, die aufständischen Bauern zu führen, ablehnt:] seht, ich bin des Pfalzgrafen Diener..Wie könnte mir das Volk vertrauen, da sich mein Fürst auch für den schwäbischen Bund, für Ritterschaft und Städte erklärt. [Kohl:] Er hat R.! Niemand kann zwei Herren dienen GWB131,325,17 Götz3 V II „Du hast nicht r.!” das mag wohl sein;|Doch das zu sagen ist klein,|Habe mehr r. als ich! das wird was sein GWB3,263 ZXen II 498u500 [Paläophron:] in den Hallen an dem Markt|Läßt sich ein Fremder hören, welcher schwört,|Es habe grade Haberecht darum kein R.,|Weil er es immer haben und behalten will.|Es habe niemand R., als wer den Widerspruch|Mit Geist zu lösen, andre zu verstehen weiß GWB131,12 PaläophronNeoterpe 198u200 doch sind die Frauen immer ein wenig selbst Schuld, wenn die Männer sich zu viel herausnehmen. Man muß dem Männergeschlecht wohl R. geben, aber nicht R. lassen GWBB20,281,27 Eybenberg 16.1.09 GWB3,335 ZXen V 1428 [Zit Pkt IIIA1] B39,363,5 u 364,1u2 Süvern Apr 25 K [Zit Pkt IIIA1] B23,332,14 J O'Donell 27.4.13 2,227 Sprichw 88 uö(häufig) B (Beweg-)Grund, Veranlassung [betr die prismatische Farbenerscheinung] sobald deutlich ist..daß er [Newton] diese drey Hauptbedingungen [Dicke des Glases, Größe der Öffnungen im Fensterladen, die Grenzen des Hellen und Dunkeln] nicht removirt hat, so fehlt ihm das R., der Anlaß, neue Ursachen, neue Gründe der Erscheinung aufzusuchen GWBN4,445,23 FlH Plp finde ich einen..Übergang zu der Notiz, die Sie mir geben, daß unser Wolf mit dem Niebuhrschen Werke [dem ersten Bd der ‘Römischen Geschichte’] nicht zufrieden ist, er, der vorzügliches R. hätte es zu seyn GWBB23,85,20 WHumboldt 31.8.12 K uö(selten) abgeblaßt: ‘von R-s wegen’ iSv im Grunde genommen, eigentlich Von R-s wegen sollte dieses Büchlein in jedem Hause, wo frische Menschen wohnen..zu finden sein GWB40,337,12 Üb:Wunderhorn von rechtswegen soll eine gesellige Unterhaltung auch nur etwas mehr als nichts sein GWB47,200,25 Samml 8 GWB16,458 Maskenz RomantPoesie Skizze GWBBegnadigungs- GWBBeisassen- GWBBerg- GWBBürger- GWBDünkels- GWBEigentums- GWBEroberungs- GWB*Farben- GWBFaust- GWBFrauen- GWBFreiheits- GWBGarten- GWBGast- GWBGewohnheits- GWBHabe- GWBHaus- GWBHerren- GWBHof- GWBKönigs- GWBKriegs- GWBKriminal- GWBLand- GWBLehn- GWBMajestäts- GWBMeister- GWBMenschen- GWBMünz- GWBNatur- GWBPfand- GWBPriester- GWBSachsen- GWBSchlitten- GWBSchwaben- GWBSchwarzfärber- GWBSoldaten- GWBSozietäts- GWBStaats- GWBStadt- GWBStimm- GWBStrand- GWBUn- GWBVater- GWBVerbietungs- GWBVerbots- GWBVergeltungs- GWBVerjährungs- GWBVerlags- GWBVölker- GWBVorkaufs- GWBVor- GWBVorzugs- GWBWahl- GWBWeiber- GWBWittums- GWBZivilprozeß- GWBZivil- GWBZwangs- GWBge- GWBun- Syn zu IA1b GWBGesetz zu IA1c GWBh1nJura GWBJurisprudenz GWBJus GWBRechtsgelahrtheit GWBRechtsgelehrsamkeit GWBRechtsgelehrtheit GWBRechtslehre GWBRechtswissenschaft zu IA1dβ GWBGericht zu IA1dγ GWBRechtsspruch GWBUrteil zu IA1dδ GWBLegitimität GWBRechtmäßigkeit zu IA2a GWBGerechtigkeit zu IA2b GWBGebot GWBGrundsatz zu IB GWBAnspruch GWBBerechtigung GWBFreiheit GWBFug zu IB1b GWBGerechtsame GWBServitut zu II GWBAbgabe GWBAuflage GWBSteuer zu IIIA1 GWBRichtigkeit GWBWahrheit zu IIIB GWBAnlaß GWBUrsache GWBVeranlassung 1) zu der alten Wortform s MLexer, Mittelhochdeutsches Handwörterbuch, 2(1873-1876),378 s v rëhte (swn) 2) vgl DWb8,384f s v Recht Pkt III3g und h 3) vgl DWb8,383 s v Recht Pkt III2k 4) vgl DWb8,374f s v Recht Pkt II3 Michael SchilarM.S.
43135 Zeichen · 431 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 1050–1350
    Mittelhochdeutsch
    rëcht

    Mhd. Handwörterbuch (Lexer)

    rëcht- s. rëht-.

  2. 1200–1600
    Mittelniederdeutsch
    rechtN.

    Köbler Mnd. Wörterbuch · +28 Parallelbelege

    recht , N. nhd. Recht, individuelle normative Orientierung, Ansehen, gesellschaftlicher Stand eines Menschen, subjektive…

  3. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Rêcht

    Adelung (1793–1801) · +13 Parallelbelege

    Rêcht , adj. welches so wie das vorige Nebenwort gleichfalls nicht compariret wird, und in einer doppelten Hauptbedeutun…

  4. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Recht

    Goethe-Wörterbuch · +2 Parallelbelege

    Recht Wiederholt Kleinschr (zB 39,158,23 ), bes im Übergang zum Adj; vereinzelt Zusammenschr ‘von r-swegen’ (zB 47,200,2…

  5. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Recht

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Recht , Regel u. Ordnung unter den Menschen über ihre Verhältnisse zu einander, bald mehr dem natürlichen, allen Mensche…

  6. modern
    Dialekt
    rëcht

    Elsässisches Wb. · +13 Parallelbelege

    rëcht [rat S. Su. Ruf. NBreis. Dü. ; raχt Katzent. ; rát Hlkr. Katzent. M. Bf. U.; rǽχt Str. ; ræχt Lohr ; rát Geisp. …

  7. Spezial
    Recht, auf Bildungn

    Dt.-Russ. phil. Termini · +3 Parallelbelege

    Recht , n auf Bildung право , ср на образование

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit recht

2.444 Bildungen · 1.446 Erstglied · 981 Zweitglied · 17 Ableitungen

recht‑ als Erstglied (30 von 1.446)

Recht'ei

DRW

Recht'ei, n. Ei als Abgabe fallen junker A.v.B. lxxxx eyer, gen. rechteyer oJ. Saar/GrW. II 48 Faksimile

rechteln

SHW

recht-eln Band 4, Spalte 1295-1296

rechtern

SHW

recht-ern Band 4, Spalte 1295-1296

Rechthaber

SHW

Recht-haber Band 4, Spalte 1295-1296

rechtzeitig

SHW

recht-zeitig Band 4, Spalte 1297-1298

Recht (Adv.)

Wander

Recht (Adv.) Recht (Adv.). 1. Alles, was recht ist. 2. Bat den enen recht es, es dem annern billig. – Woeste, 76. 3. Biss nit recht dran, so…

rechtambacht

KöblerMnd

recht·ambacht

rechtambacht , N. nhd. „Rechtsamt“, städtische Institution der Gerichtsgewalt Hw.: s. rechteambacht, rechtesambacht E.: s. recht (2), ambach…

rechtampt

MNWB

recht·ampt

*° rechtampt ( rech- ), rechts-, rechte-, n. ( Gen. Sg. -es ) : städt. Institution der Gerichtsgewalt , ûtgâve up dat r. ... de aksîse ... d…

Rechtamt

DRW

recht·amt

Rechtamt, n. städtische Rechtsbehörde ûtgâve up dat rechtampt ... de aksîse ... dem richtschrîver 1566 Lasch-Borchling II 1923

rechtan

RhWB

rech·tan

recht-an  Adv.: 1. ręχān geradeaus, vom Wege, ohne Rücksicht, ob's über den Acker geht Mörs ; ręit lo on r. an Sol . — 2. ręitsān fast, ba…

rechtansetten

MNWB

recht·ansetten

rechtansetten statuere instituere constituere insinuare” (Voc. Strals. ed. Damme), dat sê sik hebben vorê(i)niget unde r. gesettet alse hîr …

rechtārtich

MNWB

recht·artich

*° rechtārtich , adj. : den rechtl. Bestimmungen entsprechend, ordnungsgemäß, derwîle sôdâne bunden ērde hûs und hof in der vȫr- und nâschö̂…

rechtartig

DRW

recht·artig

rechtartig, adv. entsprechend der Rechtsordnung derwile sodahne bunden erde hueß vnd hoff in der vor vnd na schoete gerichtlich vnd rechtart…

Rechtauf

Wander

rech·tauf

Rechtauf Fedder Richtop, hä gèid so strak, as wan hä 'ne Pîlhacke slunken hädde. ( Grafschaft Mark. ) – Frommann, V, 163, 158. Vetter Recht-…

Recht auf Arbeit

Meyers

rechtauf·arbeit

Recht auf Arbeit bedeutet im weitern Sinne, wie der Ausdruck von den Sozialisten aufgefaßt wird, das Recht eines jeden arbeitsfähigen Mitgli…

Rechtaus

Wander

rech·taus

Rechtaus Rjuchtuwt as de Bargesnuwt (Schweinsschnauze). ( Westfr. )

Rechtbank

DRW

recht·bank

Rechtbank, f. u. m. Gericht und der Ort, wo das Gericht stattfindet vgl. Bietbank, Dingbank (I), Gerichtsbank, Landesschranne (I), Ratsbank …

rechtbar

DRW

recht·bar

rechtbar, adj. dem Recht entsprechend is it dat de leser vint, dit werk war wandelbere, he vornichtiges nicht sint, wenn he maket rechtbere …

rechtbêden

MNWB

recht·beden

° rechtbêden , n. ( Gen. Sg. -s ) : Erklärung der Bereitschaft zum Beschreiten des Rechtsweges , Rechtserbieten (Brandis 63).

recht als Zweitglied (30 von 981)

gewrecht

KöblerMnd

*gewrecht , (Part. Prät.=)Adj. nhd. bearbeitet Vw.: s. un- Hw.: s. gewerkt E.: s. wrechten

līnenrecht

KöblerMnd

*līnenrecht , Adj. nhd. „leinenrecht“, schnurgerade Hw.: s. līnenrechte E.: s. līne, recht (1)

lōtrecht

KöblerMnd

*lōtrecht , Adj. nhd. lotrecht, senkrecht Hw.: s. lōtrechte E.: s. lōt (2), recht (1)

ēndrecht

KöblerMnd

*ēndrecht , Adj. nhd. einträchtig, einhellig Hw.: s. ēndracht (2), ēndrechtich E.: s. ēndracht (2)

gerecht

RDWB1

-gerecht marktgerecht - сообразно потребностям рынка fristgerecht - в срок selbstgerecht - самоуверенный / самоуверенно, самодовольный / сам…

precht

BWB

-precht Band 3, Spalte 3,15f.

Bürgerrecht

RDWB1

Bürgerrecht n veraltet , hist. право быть горожанином (в средневековье) (а не "гражданское право")

Mietrecht

RDWB1

Mietrecht n jur. правовая область в рамках гражданского права, касающаяся вопросов о съёме и сдаче внаём жилья

Urheberrecht

RDWB1

Urheberrecht n (kein Bezug zu "первичный") авторские права юр.

Vorfahrtrecht

RDWB1

Vorfahrt·recht

Vorfahrtrecht n преимущество (в дорожно-транспортном движении)

Abdeckrecht

DRW

abdeck·recht

Abdeckrecht wasen- und abdeckrecht 1744 Aktenüberschrift/HeiligkreuztalUB. I p. 16

Abfahrtgeldrecht

DRW

abfahrtgeld·recht

Abfahrtgeldrecht hieher werden ... gezogen die pia legata ... und was dergleichen, ... dessen beweiss Finsterwald von dem abfahrts-gelds- re…

Abfahrtrecht

DRW

abfahrt·recht

Abfahrtrecht Anspruch auf Abzuggeld vgl. Abfahrtgeld die causae ... des abfahrtsrechts uͤber eine militaͤrverlassenschaft sollen ... von der…

Abforderungsrecht

DRW

abforderung·s·recht

Abforderungsrecht Recht der (Guts-)Herrschaft, flüchtige (leibeigene) Untertanen zurückzufordern; auch Besatzungs- und Satzrecht genannt, al…

Ablösungsrecht

DRW

ablösung·s·recht

Ablösungsrecht Näherrecht vgl. Ablösung (II), Ablösung (V) Sachhinweis: Greneck 191 das jus redimendi oder das ablösungsrecht 1655 Suttinger…

Absonderungsrecht

DRW

absonderung·s·recht

Absonderungsrecht zu Absonderung (I) erbschaftsgläubiger, welche mit dem erben eine novation vornehmen, werden dadurch des absonderungsrecht…

Abtriebsrecht

DRW

abtrieb·s·recht

Abtriebsrecht Näherrecht 1700 Neuwied/Scotti,Wied 36 1713 Trier/Maurenbrecher II 183 Faksimile

Abzugsrecht

Campe

abzug·s·recht

Das Abzugsrecht , des — es, o. Mz. das Recht einer Herrschaft, Obrigkeit, von denen, welche aus der Gerichtsbarkeit, aus dem Lande wegziehen…

Achsrecht

DRW

achs·recht

Achsrecht Wagenmaut? wie zollmaut, ahsrecht ... einzulegen 15. Jh. GörzSt. 116

Achtrecht

DRW

acht·recht

Achtrecht Ächtungsverfahren, Achtgericht, Ächtungsrecht [Der Rat zu Leipzig bittet Herzog G., daß seine Jurisdiktion bei Aufhebung toter Kör…

Ackerrècht

Adelung

acker·recht

Das Ackerrècht , des -es, plur. die -e. 1) Gerechtsame und Verbindlichkeiten, welche dem Ackerbaue ankleben. 2) Der Inbegriff derselben; ent…

afrecht

MNWB

afrecht s. āverecht.

Afterrecht

DRW

after·recht

Afterrecht I Nachgericht die afterrecht sollen gehalten werden das erste den freitag vor pfingsten, und das andere freitag nach Martini, bei…

Ableitungen von recht (17 von 17)

berechten

DWB

berechten , impetere aliquem jure, vor das recht, zur rechenschaft ziehen: berächten, judicio persequi. Maaler 58 b ; auch vermaint er ( der…

berechtung

FWB

1. s. berechten 8.; 2. s. berechten 9.

entrechten

MNWB

entrechten , swv. , (bōven dat recht) aus dem Rechte setzen, verunrechten. — von rechtlicher Ansprache lösen, freimachen.

errechten

DWB

errechten , lege potiri, vincere judicio: eine erbschaft errechten. Stieler 1552 .

gerecht

DWB

gerecht , n. 1 1) nebenform von recht, das recht, die gerechtsame: die welde und holczer .. mit allem gwalt und mit allem dem gerecht als wi…

Gerechte

Campe

Х Das Gerechte , des — s , o. Mz. s. Ge — 2. 2).

gerechten

DWB

gerechten , verb. 1 1) gerecht d. h. bereit, fertig, zurecht machen, auch refl. sich bereit machen, rüsten mhd. wb. 2 1 , 617 b . Lexer nach…

gerechtlich

DWB

gerechtlich , adj. und adv. juste, eque, recte voc. inc. teut. i 1 b : von gerechtlicher oberkeit wegen. Tengler laiensp. 11 a ; gerechtlich…

Rechte

Pfeifer_etym

recht Adj. ‘richtig, dem Recht, den Gesetzen entsprechend, gut’, vgl. auch rechte Seite (‘äußere, obere Seite’) von Stoffen, Wäschestücken, …

unrecht

DWB

unrecht , n. , gth. des subst. recht; ahd., mhd. unreht; ags. unriht, mengl. unright; as. unreht, mnd. unrecht; afries. unriucht; mnl. nl. o…

unrecht(e)

MNWB

unrecht(e) , adv. : 1. in die falsche Richtung , „ So gaff Got, dat eme dat schyp unrecht umme swengede, dat alle syn schutte van uns swenge…

unrechten

DWB

unrechten , verb. : da hebt sich denn ein rauffens, schlagens, scheltens, rechtens, ya unrechtens, und haderns S. Franck paradoxa 98 a . mhd…

unrechtlich

DWB

unrechtlich , adj. adv. , gth. v. rechtlich. ahd. unrehtlîch; mhd. unrehtlîche, adv.; mnd. unrechteliken, adv.; mnl. onrechtelijc, -like, nl…

urrecht

DWB

urrecht , n. , ' urrechte, die dem menschen angebornen und unveräuszerlichen rechte ' (ur- C 4 c) Meyers convers. lex. 17 5 , 131 a ; Krünit…

Urrechte

Meyers

Urrechte , die dem Menschen angebornen und unveräußerlichen Rechte (vgl. Menschenrechte).

urrechtlich

DWB

urrechtlich , adv. zu urrecht 1: u. gleich Zschokke 10, 26 .

verrechten

DWB

verrechten , verb. 1 1) vor gericht bringen, gerichtlich verurtheilen, mhd. verrëhten, mnd. vorrechten. dies ist die ältere bedeutung, welch…