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Gerichtshof

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Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)

Gerichtshof

Gerichtshof

1Gericht n. ‘mit der Rechtsprechung beauftragte Institution und deren Sitz’, auch ‘das Ausüben der Rechtsprechung’, ahd. girihti ‘Urteil, Gericht, Satzung, Regel’ (um 1000), mhd. geriht(e), mnd. gerichte, richte ‘Gericht, Ausübung des Richteramts, Urteilsspruch, Urteilsvollstreckung, Gerichtsbarkeit, Gerichtsbezirk’ (mhd. außerdem ‘Regierung, Reichsverwaltung’), mnl. gherechte, gherichte ‘Recht, Urteil, Gerichtssitzung’, nl. gerecht, gericht ‘Gericht, Gerichtsgebäude, Gerichtssitzung, Urteil’, aengl. gerihte ‘Recht, Pflicht, Gottesdienst, gerade Richtung’, anord. -rētti ‘Recht’ (in Zusammensetzungen wie anord. harðrētti ‘Bedrängnis, schlechte Behandlung’, jafnrētti ‘gleiches Recht’); auf anderer Bildungsweise beruht dagegen got. garaíhtei f. ‘Gerechtigkeit’. Das Neutrum (germ. *ga-rihtia-) ist wohl zunächst denominative Ableitung (s. recht, Recht und gerecht) mit kollektivem Sinn (s. ge-), wird aber früh mit dem bei richten (s. d.) dargestellten Verb verbunden, das schon ahd. in der Verwendung ‘das Richteramt ausüben, Recht sprechen’ gebräuchlich ist. – gerichtlich Adj. ‘vor Gericht stattfindend, durch das Gericht veranlaßt’ (15. Jh.); vgl. mnd. gerichtlīk(en), richtlīk(en) Adv. ‘mit Recht, durch Gericht’. Gerichtsbarkeit f. ‘Befugnis zur Rechtsprechung’ (16. Jh.), bis ins 18. Jh. daneben Gerichtbarkeit, gebildet zum Adjektiv frühnhd. gerichtbar ‘der Gerichtsgewalt unterworfen, gerichtlich’. Gerichtshof m. ‘aus mehreren Mitgliedern bestehendes höheres Gericht’, so seit der 1. Hälfte des 18. Jhs. als Verdeutschung von frz. cour (de justice), tribunal; vorher bereits frühnhd. in der Bedeutung ‘Hof, wo Gericht gehalten wird, Gerichtsstätte’ (15. Jh.). Gerichtsvollzieher m. ‘für Zustellungen und Vollstreckungen zuständiger Gerichtsangestellter’, durch die Deutsche Zivilprozeßordnung von 1877 eingeführte Bezeichnung.
1843 Zeichen · 45 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Gerichtshof

    Adelung (1793–1801) · +4 Parallelbelege

    Der Gerichtshof , des -es, plur. die -höfe, ein ansehnliches Gericht, welches einen weiten Gerichtssprengel hat, und der…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Gerichtshof

    Goethe-Wörterbuch

    Gerichtshof a ausschließl für eine höhere (mit erweiterten Befugnissen ausgestattete) Gerichtsbehörde [ iZshg mit der Ge…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Gerichtshof

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Gerichtshof , Bezeichnung eines höhern Gerichts, z. B. eines Schwurgerichts. Offiziell ist eine solche Bezeichnung heute…

  4. Spezial
    Gerichtshof

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Ge|richts|hof m. (-[e]s, ...höfe) curt de iustizia f. , tribunal (-ai) m.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit gerichtshof

1 Bildungen · 0 Erstglied · 1 Zweitglied · 0 Ableitungen

Zerlegung von gerichtshof 3 Komponenten

(ger+ichts)+hof

gerichtshof setzt sich aus 3 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

gerichtshof als Zweitglied (1 von 1)

Rittergerichtshof

DRW

ritter·gerichtshof

Rittergerichtshof, m. wie Rittergericht (I) ob nit zu notz und furdernis des rechten in genantem rittergerichtshobe zu wegen zu bringen, das…