Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gerichtshof m.
gerichtshof , m. 1 1) der ort, wo das gericht seine sitzungen hält: ( der schultheisz pflegt am donnerstag nach Martini die ) scheffen und hobener bei aids pflichten abzufragen, ob der gerichtshob der gepur ( bauern ) geraumbt, auch mit disch und kolfeuer beraitt und gehandhabt seie wie vor alters. weisth. 6, 586, 2. 2 2) die gerichtsversammlung, das gericht, besonders ein höheres: die moralische person, welche der gerechtigkeit vorsteht, ist der gerichtshof (forum). Kant 5, 106 ; der gerichtshof ist die höchste instanz oder behörde der statthalterschaft in peinlichen und bürgerlichen rechtssa…