Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Ablösung
Ablösung ältere Formen: abelôsung(e), abläsung, schweiz. ablosi(n)g, nd. abeloisunge, afflôsunge, nl. afloissinghe vgl. Burgrecht, Kaufsablösung, Wiederablösung I Aufhebung von Grundlasten durch Kapitalzahlung, Tilgung des Renten- oder Schuldbriefes; sodann die Zahlung, Abzahlung selbst, wodurch die Grundlast aufgehoben oder auch nur eine einzelne fällige Rentenschuld erfüllt wird. In den Agrargesetzen des 19. Jh. die Beseitigung der bäuerlichen Grundlasten gegen Entschädigung des Grundherrn durch Landabtretung, Kapital oder Rente 1271 FRBern. II nr. 714 S. 770 ablosung der ... ubertzins, purc…