Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Ablösung
Ablösung
- 1271 FRBern. II nr. 714 S. 770
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ablosung der ... ubertzins, purchrecht und dienst1360 Kurz,Rud. 348
- 1376 ZürichStB. I 248 Faksimile
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daz wir ain ablosung umbe alle die zinse ... ze U. in der stat ... gesetzt haben, daz man die ewiklichen ... widerkofen und abloͤsen mag1376/1445 UlmRotB. Art. 186 Faksimile
- 1392 HeidelbStR. 479 Faksimile
- 1402 Waldkirch/ZGO. 36 (1883) 224 Faksimile
- 1409 JenaUB. II 18 (nr. 19) Faksimile
- 1456 MagdebSchSpr.(Friese) 59 (nr. 25) Faksimile
- 1461 StraßbZftO. 74 Faksimile
- 1498 Lorch/NrhAnn. 89 (1910) 115 f.
- 1499 BeitrNRh. 5 (1890) 58
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von vernewung und ablösung der rent- und leibzuchtbrieff1513 KölnStat. II 34 Faksimile
- 1520 MagdebLiebFrauUB. nr. 371 S. 366
- 1560 NijmegenStR. 75 Faksimile
- 1562 BernRatsman. I 208
- 16. Jh. Buchenstein/ÖW. V 696 Faksimile
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und habend ... angeordnet ..., das ... kein jährlich ablösung anderst dann in bare gelt gemacht wird1613 BernMand. XVII nr. 16 [vergleiche 1746 Leu,Eidg. IV 107]
- 1615 Königstetten/ÖW. IX 80 Faksimile
- 1619 Lazius,Wien II 65 Faksimile
- 1631 Stuttgart/FreibDiözArch. 23 (1893) 246 Faksimile
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der schuldner zur ablösung getrieben werden mag1658 BernMand. VII 1, 5
- 1710 CAustr. III 615 Faksimile
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wegen ablösung des schilling gelts ist ... erkannt und beschlossen wordenAppenzLB. 1733 S. 60 Faksimile
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in regula seie der zehent in natura zu geben, nisi contraria consuetudo vel pactum auf die ablösung eingeführt1752 Chorinsky,Mat. V 158
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ablösung des gült-briefsBernGS. 1762 101
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einhundert pfündigen zinssbrieff so uff zwo ablössungen gestandenoJ. GlarusLB. II 26
- HofkInstr. fol. 23
- Huber,PrivR. III 427 ff.
- Huber,PrivR. IV 784
- SchwyzLB. 190 Faksimile
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vnser voygtie vnsers marcgrauenthumbs Lusicz ... von euch zu lösen: nu sind uns yezund sachen, doran vns macht gelegen ist, angestossen, derhalben wir sulche ablosunge diszmals zu thune verhindert werdden1460 UrkGeschBöhm. 230 Faksimile
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ich schwerr, das ich alles gold so fuͤr und fuͤr in dem waschwerch meiner verwesung und huetmanschaft gewaschen wirdet ... in die abloͤsung vnd wechsl antworten ... will1532 SalzbBergO. 38r Faksimile
- 1532 SalzbBergO. 38v Faksimile
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welches auch S.L. pfandweiss biss zue der ablösung und freiung in besitzung haben magk1538 Lünig,CJFeud. II 39 Faksimile
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wann ... der fiscus das gut eingezogen, ist er den freunden der ablösung statt zu thun schuldig1550 Walther,Tract. VII 4
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ablösung und widerkauff der von denen weltlichen gestifft und verkaufften güter, daß solche gestiffte ... güter durch die befreundte der stiffter mögen abgelöst und wider verkauft werden1580 Suttinger,Consuet. 6 Faksimile
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wann ainem gegen die darstreckhung einer ... sumen gelts die fruchtnießung einer weingarten ... auf etlich jhar verschrieben wär und schuldner wolte solchen grunt vor endung deren jhar wider an sich lösen, wäre glaubiger solicher ablößung stattzuthuen nit schuldig1599 NÖLREntw. Tl. II Tit. 16 § 13
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anno 1477 ist zur ablesung der stätt, schlösser vnndt ligenndte guetter von khayser Friderich zu lechen begert wordten 300 fl.1652 SteirGBl. 5 (1884) 19 Faksimile
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wann der selbstmörder ... kinder verlost, so solle denenselben ... die helffte ... deß völligen guets ... das übrige aber denen landtgerichtsherrn zuefallen, jedoch denen grundtherrn die abläsung der grundstuck bevorstehen1659 NÖLTfl. II Art. 69 § 4
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soll ... die ablösung allein umb den landsbreuchigen werth des eingezogenen gutts ... bevorstehen ... wofern aber in bestimbter jahrsfrist keine außlösung beschiht ...ÖstExekO.1671 311 Faksimile
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dieweilen die ablösung deren contrabantirten waaren denen delinquenten zugelassen ist1695 Wien/CAustr. III 387 Faksimile
- NÖLREntw. Tl. I Tit. 34 § 4
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E.G. dazumal in ablösung der unterthanen, so ein hochl. landschaft ... wegen hinterstelliger steuern eingezogen gehabt, etlich hundert gulden pfant- und strafgelt nachgesehen1597 AktGegenref.² I 237
- NÖsterr./ÖW. VIII 559 Faksimile
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nimbt er aber mehr, so ist er ein handt oder 5 fl. zu ablesung dem grundherrn verfallen1574 Pöltenberg 82 Faksimile
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daß die credit-partheien ... bei nicht erfolgter betzalung oder nicht überkommender ablösung umb die gerichtliche exekution anruefen1717 Chorinsky,Mat. I 185
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alles ... gold und silber ... ins münzamt Hall ... gegen gebührende ablösung geliefert werden solleoJ. VorderöstBO. Art. 34 Faksimile
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da einer einem güter ablösen will ... sein brauch und herkommens, daß die acker 8 tag ... nach Petritag abgelöst wirden ... wäre es aber, daß ... die acht tage ... verschwinden ... ist die ablösung dann verlaufen und der inhaber dann nicht schuldig solch geld von ihm anzunehmen1596 Breidenbach nr. 8 S. 88
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der zinsmann spricht, ez si wedirkouf, und mutit abelosunge noch der brife luteoJ. EisenachRb. III Art. 117 S. 755 [vgl. EisenachRb. III Art. 104 S. 379]