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Privatrecht

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Meyers
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Eintrag · Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

Privatrecht

Bd. 16, Sp. 359
Privatrecht (Jus privatum), im objektiven Sinne der Inbegriff derjenigen erzwingbaren Satzungen, die sich auf solche Lebensverhältnisse beziehen, in denen der Mensch als Einzelner seinen Mitmenschen als Einzelnen gegenübersteht; im Gegensatz zum öffentlichen Recht (Jus publicum), das die Verhältnisse der einzelnen untereinander als Staatsglieder und des Staates im ganzen regelt. Im subjektiven Sinn ist ein P. diejenige Befugnis des einzelnen, die unter staatlichem Schutz steht und erzwingbar ist. von der jedoch der Berechtigte nach seinem Belieben Gebrauch machen kann oder nicht (s. Recht). Unter deutschem P. versteht man das in Deutschland bis 1900 geltende und durch die Ausführungsgesetze zum Teil auch noch für die Zukunft in Geltung bleibende P., soweit es einheimischen Ursprungs ist, im Gegensatz zu den in Deutschland rezipierten fremden Rechten. Diejenigen Rechtsnormen, die bei der Beurteilung von Rechtsverhältnissen maßgebend sind, die in einem andern Staats- oder Rechtsgebiet entstanden als in demjenigen, wo sie zum Gegenstand einer rechtlichen Entscheidung werden, bezeichnet man als internationales P. oder als die Rechtsgrundsätze über die Kollision der Statuten (s. Internationales Recht und Kollision).
1236 Zeichen · 11 Sätze

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    PrivatrechtN.

    Dt. Etym. Rechtswb. (Köbler) · +1 Parallelbeleg

    Privatrecht, N., ›Gesamtheit aller Rechts- sätze bei denen Berechtigter oder Ver- pflichteter nicht ausschließlich ein T…

  2. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Privatrecht

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Privatrecht , s. Civilrecht .

  3. Spezial
    Privatrecht

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Pri|vat|recht n. (-[e]s,-e) dërt privat m.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit privatrecht

2 Bildungen · 2 Erstglied · 0 Zweitglied · 0 Ableitungen

Zerlegung von privatrecht 2 Komponenten

privat+recht

privatrecht setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

privatrecht‑ als Erstglied (2 von 2)

Privatrechtsregel

DRW

privat·rechtsregel

Privatrechtsregel, f. spezielle Rechtsnorm vgl. Privatrecht (I) solcher general favor vernichte die angezogene privat-rechts regul quod ab i…

Zitieren als…
APA
Cotta, M. (2026). „privatrecht". In lautwandel.de — Aggregat aus 53 historischen deutschen Wörterbüchern. Abgerufen am 13. May 2026, von https://lautwandel.de/lemma/privatrecht/meyers
MLA
Cotta, Marcel. „privatrecht". lautwandel.de, 2026, https://lautwandel.de/lemma/privatrecht/meyers. Abgerufen 13. May 2026.
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Cotta, Marcel. „privatrecht". lautwandel.de. Zugegriffen 13. May 2026. https://lautwandel.de/lemma/privatrecht/meyers.
BibTeX
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