Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
herrisch adj. und adv.
herrisch , adj. und adv. , mhd. hêrisch und hêrsch, mehrfacher bedeutung. 1 1) einem herrn gehörend, einem gebieter eigen: meine augbraunen sollen über euch herhangen wie gewitterwolken, mein herrischer name schweben wie ein drohender komet über diesen gebirgen. Schiller räuber 2, 2 ; entfliehen will ich herrischem begehr. Gries Tassos Jerus. 19, 89 . ausherrisch, einem fremden landesherrn unterthan. Schm. 2, 231 ; vergl. dreiherrisch, einherrisch. 2 2) einem herrn gemäsz, herrenmäszig: glorificare hersch machen Dief. 266 a ; sich herrisch halten, imperium in omnes exercere. Stieler 813 ; herr…