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verbot

mhd. bis spez. · 15 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

DWB
Anchors
15 in 15 Wb.
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16

Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)

verbot n.

Bd. 25, Sp. 152
verbot, n. das verbietende, befehl, durch den etwas untersagt wird. mhd. verbot, mnd. vorbot, nhd. in älterer zeit kurzes o noch erhalten, verbott Maaler 415b und sonst, doch schon verbot Stieler 181. Frisch 122a; heute ist die kürze noch in den mundarten vorhanden, im 17. und vorigen jahrhundert vielfach verboth geschrieben, so Lohenstein (s. unten), Adelung versuch 4, 1385, doch wieder aufgegeben. plural verbote, daneben vereinzelt verboter, s. theil 41, 1802. 11) befehl weltlicher obrigkeit: nach dem inn begabung der prewt mit den hefftlein und annderm über eins erbern rats verpot ein merckliche kostlichkeit geprawcht wirdet. Nürnb. polizei-ordn. 102; gerichtsverbot, inhibitio judicialis, interdictum. Stieler 181; Priamus verbietet seinen Trojanern zu weinen. .. warum ertheilet nicht auch Agamemnon seinen Griechen das nehmliche verboth? Lessing 6, 379; er pflegte gern zu behaupten, dasz sowohl bei der erziehung der kinder als bei der leitung der völker nichts ungeschickter und barbarischer sei als verbote, als verbietende gesetze und anordnungen. Göthe 17, 400; brecht ihr auch das verboth, das Gelo euch gesteckt? Lohenstein Sophon. 3, 278; an stelle der obrigkeit wird andern personen ein verbietungsrecht eingeräumt: (ich wurde) so ganz wider das verbot meines arztes, von einem ungestümen reisenden aufgeschreckt. Thümmel 1, 40; sogar scherzweise von dienern gesagt: ich habe die letzten tage der vergangenen woche wider das verbot des guten Jerom meine berge und thäler .. verlassen. 2, 43; ein verbot thun oder ergehen lassen, vetare publice. Frisch 1, 122a; von gott gesagt: so mag ich solche decretal nicht erkennen, als ein rechtschaffen und gnugsame lere der heiligen kirchen und mehr gottes geboten und verboten gehorchen mus. Luther 1, 482; formelhaft vereinigt: gebot (bot) und verbot bezeichnet oft die volle oberherrlichkeit: und alle bott und verbott, so den nideren gerichten zugehoren sind eines vogtherren zu Fluch. weisth. 1, 94; item weiset der scheffen .. uf dasz man möge wissen zu suchen des closters scheft, zins und ander gebot und verbot und sein fröne dienste. 2, 16 (von 1458); der knecht sal nymande kein gebott noch vorbott thue ane des gebietshern geheisz. Michelsen rechtsdenkm. 114; item weisen die schöffen hern probst zu vischen und zu jagen, .. wasser und weid mit clein und grosz gepott und verbott. 2, 102 (von 1547); diese eilff dorff gehören ins ambt Fischbergk mit allen gebodten undt verbodten, mit hohen undt niedtern gerichten. Eisenacher archiv (Fischberg) 1582. weitere belege s. theil 41, 1807. 22) besondere bedeutung von verbot, beschlag, sequester: in verbot legen, mit beschlag belegen, s. theil 5, 2594. Schm. 1, 309 Fromm.; wirt ... vorkundiget, das dy kinder ... unmundig syn, .. so sal das gut bliben in der vorsperrunge und vorbote. Magdeb. fragen 109; wan das ingefhel nit zur zeit .. geliebert werde, so mag der schultheisz den inmerckern sein gut in verbot legen, und affter 14 tagen ... umbschlagen. weisth. 2, 232 (Hunsrück); hat solchen zehendt in verboth gelegt. Dief.-Wülcker 547 (von 1566); mit verbot und arrest beschlagen, s. theil 5, 2594, 2; meist von unbeweglichen dingen, doch auch von beweglichen: es sollen die kaufgelder in ansehung des bei hochfürstlicher obervormundschaftlicher cammer von dem Henselischen eheweibe gewürcktem capitals ad 60 rth. mit verboth beleget und bedacht dahin genommen werden, das angeregtes capital cum interesse davon vorzüglich abgetragen werden solle. Eisenacher arch. 1774 (Eisenach), sonst steht in diesem actenstücke arrest. 33) syntaktisch sei noch bemerkt, dasz der von verbot abhängige satz, der den inhalt des verbots anzeigt, wie bei verbieten meist positiv angefügt wird: das verbot, waffen zu tragen; selten auch negativ: das verbot, das kloster solle keine unfreien haben. Hugo naturrecht (1819) 244 anm. 3. 44) verbot, vorforderung vor das gericht, vgl. verbieten oben sp. 111, 1, gebot theil 41, 1811 und fürbot theil 41, 669: nur mich zum tod und leiden, mich reiszet ohn verbot, so nur mag friedlich weiden, die silberschöne rott. Spee 33, 128 Balke.
4130 Zeichen · 75 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 1050–1350
    Mittelhochdeutsch
    verbotstn.

    Mhd. Wb. (Benecke/Müller/Zarncke) · +2 Parallelbelege

    verbot stn. 1. der befehl, daß etwas unterlassen werde. Trist. 17930. 17949. 2. interdictum bonorum, beschlag, der auf d…

  2. 1200–1600
    Mittelniederdeutsch
    vērbôtn.

    Mittelniederdeutsches Wb.

    vērbôt , n. , Fährboot, Fähre.

  3. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    VerbotDas

    Campe (1807–1813) · +3 Parallelbelege

    Das Verbot , — es, Mz. — e , der Befehl, Ausspruch eines Höhern oder Vorgesetzten, durch welchen etwas verboten wird. Ei…

  4. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Verbot

    Goethe-Wörterbuch

    Verbot [bisher nicht publizierter Wortartikel]

  5. modern
    Dialekt
    Verbot

    Bayerisches Wörterbuch · +3 Parallelbelege

    Verbot Band 2, Spalte 2,1748

  6. Sprichwörter
    Verbot

    Wander (Sprichwörter)

    Verbot 1. Es bedarf keines Verbots, Galle zu essen. 2. Je mehr Verbot, je mehr Missethat. – Tendlau, 709. 3. Je strenger…

  7. Spezial
    Verbot

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Ver|bot n. (-[e]s,-e) proibiziun (-s) f. , interdiziun (-s) f.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit verbot

40 Bildungen · 31 Erstglied · 7 Zweitglied · 2 Ableitungen

Ableitung von verbot

ver- + bot

verbot leitet sich vom Lemma bot ab mit Präfix ver-.

Zerlegung von verbot 2 Komponenten

ver+bot

verbot setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

verbot‑ als Erstglied (30 von 31)

verboten

DWB

ver·boten

verboten , verb. einem durch boten mittheilung machen, mhd. verboten, mnd. vorboden. in der sprache des späteren mittelalters sehr geläufige…

verbotenlônen

Lexer

verboten·lonen

ver-botenlônen swv. als botenlon ausgeben. dô verbotenlônete ich VI gulden Zeitz. cop. 189 b .

verbotenlōnen

KöblerMhd

verboten·lōnen

verbotenlōnen , sw. V. nhd. als Botenlohn ausgeben Q.: Zeitz (1449-1459) E.: s. verboten, lōnen W.: nhd. DW- L.: Lexer 267c (verbotenlōnen),…

verboteschaften

KöblerMhd

verbot·e·schaften

verboteschaften , sw. V. nhd. „verbotschaften“, jemandem durch mündliche Botschaft etwas mitteilen, durch einen Boten rufen lassen, besenden…

Verbothschaften

Adelung

ver·bothschaften

* Verbothschaften , verb. regul. act. durch Bothschaft bekannt machen, ein im Hochdeutschen ungewöhnliches Wort für verkündigen. Willkommen,…

verbotlegung

DWB

verbot·legung

verbotlegung , f. beschlagnahme der güter, ein kanzleiausdruck, s. oben in verbot legen unter verbot 2: acta betr. die verbotlegung des in f…

verbotschaften

DWB

verbot·schaften

verbotschaften , verb. durch botschaft bekannt machen: willkommen groszes kind, gesehn an allen enden, verbottschafft in der lufft. Opitz 3,…

verbotschaftunge

Lexer

ver-botschaftunge stf. verb. tuon Rcsp. 1,299 ( 1416 ).

verbotscheften

Lexer

verbot·scheften

ver-botschaften , ver-botscheften swv. tr. durch eine botschaft melden, zu wissen tun. der sol daʒ verbotscheften und kunt machen mit seinen…

verbotschreiben

DWB

verbot·schreiben

verbotschreiben , n. ' ein brief oder ein schreiben, worin ein verbot enthalten ist ( inhibitorium ), der verbotbrief '. Campe 5, 271 .

Verbotsirrtum

DERW

verbot·s·irrtum

Verbotsirrtum, M., ›Irrtum über die Rechtswidrigkeit (das Verbotensein) der Tat‹, 2. H. 20. Jh., s. Verbot, Irrtum

verbotsrecht

DWB

verbot·s·recht

verbotsrecht , n. berechtigung, etwas zu verbieten: so übt schon seit 20 jahren die physico-mathematische gilde gegen meine farbenlehre ihr …

Verbotsschild

LDWB2

verbot·s·schild

Ver|bots|schild n. (-[e]s,-er) 1 (in öffentlichen Räumen) tofla de proibiziun f. 2 (im Straßenverkehr) segnal de proibiziun f.

Verbott(s)zëdel

Idiotikon

Verbott(s)zëdel Band 17, Spalte 301 Verbott(s)zëdel 17,301

verbottag

DWB

verbot·tag

verbottag , m. tag, an welchem etwas zu thun verboten ist, ' so nannte man den neunten sonntag vor ostern den verbottag, weil an demselben h…

verbottern

MeckWB

verbot·tern

verbottern zu Butter verarbeiten: denn würd' de Rohm verbottert Pa Mestl .

Verbotttafeleⁿ

Idiotikon

Verbotttafeleⁿ Band 12, Spalte 524 Verbotttafeleⁿ 12,524

verbotung

DWB

verbot·ung

verbotung , f. berufung zur versammlung: wan nu und alsdann die gemeine auff solch der oberkeit verbottung den angezeigten tag erscheinet. k…

verbotunge

Lexer

ver-botunge stf. vorladung Mone z. 22,208 ( 1420 ). Rcsp. 2,71 ( 1444 ).

verbot als Zweitglied (7 von 7)

Hausverbot

RDWB1

Hausverbot n отказ от дома er bekommt bei uns ~ - мы запретим ему у нас появляться

Abverbot

DRW

Abverbot nl. afverbot Abkündigung 1612 Stallaert I 63 Faksimile – Verbot 1727 KölnSprsch. 54

hōchverbot

KöblerMhd

hōch·verbot

hōchverbot , st. N. nhd. Hochverbot Q.: DRW (1470) E.: s. hōch (1), verbot W.: nhd. DW- L.: DRW

Oberverbot

DRW

ober·verbot

Oberverbot, n. Obergebot und -verbot oberste Anordnungsbefugnis die friedgebot nicht über 10 fl. sowie gebot und verbot ... vorbehaltlich ma…

Rechtsverbot

DRW

rechts·verbot

Rechtsverbot, n. I Verbot, bei Rechtshängigkeit eine rechtliche Veränderung hinsichtlich des Streitgegenstandes vorzunehmen [Marg.: rechtsve…

Ableitungen von verbot (2 von 2)

unverboten

DWB

unverboten , part. adj. , gs. zu verboten ( s. verbieten 6 b ) ; mhd. unverboten, mnl. nl. onverboden, schwed. oförbuden: widergelten unverb…

verbote

BMZ

verbote swv. lade vor gericht. die zu dem jârgeding verbottet würden Gr. w. 2,45. vgl. Haltaus 1837. Oberl. 1762.