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verboten

mhd. bis spez. · 7 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

DWB
Anchors
10 in 7 Wb.
Sprachstufen
5 von 16
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Eintrag · Grimm (DWB, 1854–1961)

verboten verb.

Bd. 25, Sp. 153
verboten, verb. einem durch boten mittheilung machen, mhd. verboten, mnd. vorboden. in der sprache des späteren mittelalters sehr geläufiges wort, nhd. selten nachweisbar, doch heute noch mundartlich fortlebend; die ursprüngliche bedeutung (durch boten mittheilen) ist im mnd. erhalten: dyt wart vormeldet unde vorbodet deme rade to Lubeke. Lüb. chron. 2, 30 (Schiller-Lübben 5, 319); hd. die bürger seind schuldig ... den gefangen helffen liebern ... solches thut der vogt gerichtlich verboten. weisth. 2, 233; bald nimmt das wort die bedeutung an durch boten zu einer versammlung berufen. zahlreiche belege im ausgehenden mittelalter: in demselben jare .. do war konigk Rudolf zu Erfforte unde verbotte zu om die dutzschen fursten. J. Rothe 464; man sal die jungen gesellen und burgere mit namen zuvor tun verboden und mit in reden. Janssen reichscorr. 2, 37 (von 1442); besorge, esz werde geschehen .. und (er) diejhenen, so von der stette wegen zu denselben von bepheel und vergunstigung der kais. maj. geordnet sind, nit darby verbotten lassen. 2, 468 (von 1487); verkunde uwer wiszheid ich, das uff samstag .. die keis. maj. die kurfürsten .. durch hern Sigmund v. Papenheim hat lassen verbotten. 2, 452; in den dürftigen nhd. belegen nur noch die bedeutung vor gericht laden, zur verdeutlichung steht vor (für) recht dabei: lieben kriegsleuth, welcher für recht verbottet ist worden und etwas zu klagen und vorzubringen hat, der mag herfür treten. Reuter v. Speir kriegsordn. 45; in gleicher bedeutung schon in älterer zeit: ein scheppe .. ab der .. pflichtig sei zcu komen unvorbot ader ab man jn vorbotten sulle und wy .. hiruff sprechen wir .. ein gesworen scheppe sal zcu uszgelegetem dinge kommen unvorbot, vorbot aber der richter selbir. Magdeb. fragen 61, 9; siczen scheppin in gehegetem dinge czu rechte, sy sint vorbot von dem vroneboten adir nicht. 66, 15; in der heutigen mundart, holsteinisch, vorladen, vergl. Schütze 1, 59, vom zusammenberufen der zunft Schemionek Elbinger mundart 42.
2019 Zeichen · 55 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 1050–1350
    Mittelhochdeutsch
    verbotenpart. adj.

    Mhd. Handwörterbuch (Lexer) · +5 Parallelbelege

    ver-boten part. adj. s. verbieten.

  2. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    verbotenverb.

    Grimm (DWB, 1854–1961)

    verboten , verb. einem durch boten mittheilung machen, mhd. verboten, mnd. vorboden. in der sprache des späteren mittela…

  3. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    verboten

    Goethe-Wörterbuch

    verboten [bisher nicht publizierter Wortartikel]

  4. modern
    Dialekt
    verboten

    Rheinisches Wb.

    ver-boten fər-b·ə.nə Kemp-Grefr (jüngst abgeleugnet) schw.: He löp, as wenn e et Bocke (backen) soll gon v. sehr eilig.

  5. Spezial
    verboten

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    ver|bo|ten adj. (untersagt) proibí (-bis, -bida). ▬ Rauchen verboten proibí da fomé.

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit verboten

6 Bildungen · 4 Erstglied · 1 Zweitglied · 1 Ableitungen

Ableitung von verboten

ver- + boten

verboten leitet sich vom Lemma boten ab mit Präfix ver-.

Zerlegung von verboten 2 Komponenten

ver+boten

verboten setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

verboten‑ als Erstglied (4 von 4)

verbotenlônen

Lexer

verboten·lonen

ver-botenlônen swv. als botenlon ausgeben. dô verbotenlônete ich VI gulden Zeitz. cop. 189 b .

verbotenlōnen

KöblerMhd

verboten·lōnen

verbotenlōnen , sw. V. nhd. als Botenlohn ausgeben Q.: Zeitz (1449-1459) E.: s. verboten, lōnen W.: nhd. DW- L.: Lexer 267c (verbotenlōnen),…

verboten als Zweitglied (1 von 1)

unverboten

DWB

unver·boten

unverboten , part. adj. , gs. zu verboten ( s. verbieten 6 b ) ; mhd. unverboten, mnl. nl. onverboden, schwed. oförbuden: widergelten unverb…

Ableitungen von verboten (1 von 1)

unverboten

DWB

unverboten , part. adj. , gs. zu verboten ( s. verbieten 6 b ) ; mhd. unverboten, mnl. nl. onverboden, schwed. oförbuden: widergelten unverb…