Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Strohmann
Strohmann, m.
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[daß] diejenigen, so mit soldaten unzucht und hurerey getrieben, mit aufbindung des stroh-mannes auszutrommeln und aus dem lande fort zu weisen1726 AltenburgSamml. I 235 Faksimile
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darauf wurde ein strohmann ... mit vornen und hinten aufgehaͤngten zettel, worauf geschrieben stund "verraͤther des koͤnigs" ... auf einen scheiterhaufen gestelltReichspostreuter (1788) nr. 176