Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
haben
haben
haben Vb. ‘besitzen, sein eigen nennen’, ahd. habēn (8. Jh.), mhd. haben, hān ‘besitzen, (fest)halten’, anord. hafa ‘haben, anwenden, ergreifen, treffen’, schwed. ha(va), got. haban und (mit anderer Bildungsweise) asächs. hebbian, mnd. mnl. nl. hebben, aengl. habban, engl. to have stehen mit der resultativ-zuständlichen Bedeutung ‘halten, besitzen’ zu der unter heben (s. d.) angegebenen Wurzel ie. *kap- ‘fassen’ (s. auch -haft, 1Haft, 1Heft). Dem oft behaupteten Zusammenhang mit semantisch übereinstimmendem lat. habēre ‘haben, halten’ unter einem Ansatz ie. *khab(h)- steht der Vergleich des Lat. mit anderen ie. Sprachen (einschließlich des Osk.-Umbr.) entgegen; Literaturangaben dazu bei ³229 und ³1, 630 f. Doch ist Einfluß von ie. *kap- auf die unter geben (s. d.) genannte Wurzel ie. *ghabh-, *ghab- und besonders *ghap- ‘fassen, nehmen’, zu der lat. habēre gehört, anzunehmen. – Habe f. ‘Besitz, Gesamtheit dessen, was einem gehört’, ahd. haba ‘Griff, Henkel, Besitz, Eigenschaft’ (um 1000), mhd. habe. habhaft Adj., heute nur noch in der Wendung jmds., einer Sache habhaft werden ‘etw. erlangen, sich aneignen, jmdn. ergreifen’, frühnhd. habhaft ‘mit Besitz versehen, habend’ (15. Jh.). Habseligkeit f., meist Plur. ‘dürftiger Besitz’ (17. Jh.), im zweiten Wortbestandteil eine Weiterbildung (s. -selig) des unter -sal, -sel (s. d.) behandelten Suffixes. Habsucht f. ‘krankhafter Drang, Besitz und Vermögen zu erweitern’ (18. Jh.).