Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
nageln
nageln, v.
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worden ... de köppe uppe galgen genagelt16. Jh. HambChr. 242 Faksimile
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wenn eine weibs-person offentlich in der unzucht betreten ... und gleichwol fuͤr eine magd in boͤrtlein, kraͤnzlein oder haaren hergehen thaͤte, der sollen zur buß ... die haar abgeschnitten, an den pranger genagelt und die person geschleyert, und der stadt ... verwiesen werden1640 CCPrut. II 45 Faksimile
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der N. solle zum pranger gefuͤhrt, ihme alldorten durch den freymann die vordern glieder an den fingern (mit welchen er den falschen eyd geschworen) abgehauen, solche an den pranger genagelt, letztlich er deß land-gerichts auff ewig verwiesen werdenNÖLGO. 1656(CAustr.) 49 § 3 Faksimile
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[eine Gattenmörderin soll] auf die richtstätte hinausgeführet, daselbst mit glüenden zangen etlichmal gezwicket, alsdenn decolliert, nachdem die rechte hand abgehauen, an den galgen genägelt, der kopf aufgesteckt und der leib auf das rad gelegt werden1733 ArchSiebb.² 27 (1896) 92
mit Nägeln gekennzeichnet als Grenzzeichen
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ein venn ... daruf sollen stehen rein vnd genegelde stein1549 NrhArch. 7 (1870) 98
mit Nägeln fest verankert und damit Bestandteil eines liegenden Gutes
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sy die kelter gestickt und genyegelt gewest, ee sie verandert ist wurden, bringt der ansprecher das by, so ist es ligen gut1445/75 Erler,NeustadtWeinstr. I 80