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Bürger

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Eintrag · Wander (Sprichwörter)

Bürger

Bd. 1, Sp. 515
Bürger 1. Boerger und Buern scheidet nichts wann die Muern. – Pistor., III, 16. 2. Burger vnd bawer scheydet nichts denn die Mawer. – Agricola, I, 244; Campen, 32; Latendorf, 92; Körte, 783; Kirchhofer, 211; Eisenhart, II, 2, 4; Pistor., III, 16; Henisch, 564; Sailer, 254; Guttenstein, 198; Simrock, 1408; Egenolff, 130b; Hertius, II, 10; Estor, III, 212; Eiselein, 103; Hillebrand, 29. Bei Bildung der Städte fanden sich auch viele, die sich ausserhalb der Ringmauern niederliessen, wodurch die Vorstädte entstanden. Da aber die meisten der ersten Einwohner der Vorstädte von schlechter Herkunft, z.B. entlaufene Leibeigene, Diebe und anderes liederliches Gesindel war, die von den in der Stadt wohnenden Bürgern mit Verachtung angesehen wurden; so hatten sie keinen Antheil an den Rechten, Freiheiten und Ehren, die den Bürgern ertheilt wurden. Das Sprichwort wollte also sagen, dass die Einwohner in den Vorstädten zum Bauernstand gehören und dass sie daher so gut wie diese zu Frondiensten verbunden und weder Handel, noch ein anderes bürgerliches Gewerbe treiben durften. Dieser Rechtsunterschied hat unter ganz veränderten Verhältnissen aufgehört. Holl.: Burger en boer scheiden niets dan die muur. (Harrebomée, I, 104.) Ung.: A polgár s paraszt között csak a fal van közben. (Gaal, 268.) 3. Burgern vnd Bawern stehen höfische Ceremonien leppisch an.Lehmann, 112, 17. 4. Der Bürger Streit bringt der Stadt Herzeleid. 5. Der Bürger Tapferkeit ist der Stadt beste Ringmauer. Lat.: Murus urbium civium virtus. (Seybold, 76, 323.) 6. Der vergessene Bürger ist bisweilen der beste. Wenigstens muss er sich nicht vorgedrängt haben, was ein gutes Vorurtheil für ihn erweckt. 7. Die Bürger auf den Wall, die Bauern hinter den Pflug, die Landsknecht ins Feld; so ist alles wohl bestellt. – Henisch, 265. 8. Die Bürger machen eine Stadt, nicht die Ringmauern. – Sutor, 467. Lat.: Viri civitas sunt, non moenia. (Seybold, 636.) 9. Die Bürger von Speier taumeln auf dem Gänsefusse. Dies Sprichwort findet darin seine Erklärung, dass der in der Nähe der Stadt wachsende Rothwein, einer der besten Rheinweine, Gänsefuss oder Gänsefüsser genannt wird. Die letztere Bezeichnung führten auch wol die Speierer selbst. (Vgl. Illustrirte Zeitung, Nr. 826, S. 293.) 10. Ehrliche burger sind die besten mawren der Statt. – Henisch, 564. 11. Ein burger ohne Wehr, ein Priester ohne buch taugen beide wenig gnug. – Henisch, 257. 12. Wenn Bürger und Bauern sich wollen regieren, will vorn der Schwanz den Kopf nachführen. – Eiselein, 103. Ansicht des absoluten, des patriarchalischen und Polizeistaats, die von dem auf Selbstregierung gegründeten als irrig widerlegt ist. 13. Wenn Burger vnd Bawern freyheit haben zu jagen, Müntzen vnd fischen, so gehen sie den Herren zur seiten. – Lehmann, 203, 41. 14. Wenn Burger vnnd Baur mit Fürsten vnd Herrn wollen gehen, so müssen sie Gelt oder Har geben. – Lehmann, 106, 8; Eiselein, 103; Simrock, 1410. 15. Wenn die burger zu radthauss gehen, so gehet der Bawer vor. – Agricola, 245; Henisch, 214; Guttenstein, 173; Egenolff, 130b; Simrock, 1409; Eiselein, 103. Der Grundbesitz hat den Vorzug. 16. Wenn ein Bürger (oder Pfaff) eine Hure hat, so haben die Könige, Fürsten und Bischöfe drei oder vier. – Geiler. 17. Wer Bürger verderben will, muss Bürger dazu nehmen. – Pistor., II, 65. 18. Es ist ein Bürger von Affenberg. – Brandt. Nsch., 95. [Zusätze und Ergänzungen] Lat.: Male imperatur, quum vulgus regit duces. (Philippi, I, 237.) 19. Burger vnd baurn macht gelt zu lauren. – Franck, I, 159b; Henisch, 1469, 49. 20. Der Bürger Eintracht ist der Städte beste Festigkeit. – Graf, 525, 323. 21. Der Bürger ist des Staatswohls Bürge. Ein geflügeltes Wort aus dem Jahre 1848. 22. Der Bürger wil Edel werden, der Bawer wil Kauffmannschafft treiben, die Fraw wil Herr sein vnd vor dem Hahn krähen, der Schichmeister wil des Königs Rath sein, vnd der Esel wil geritten werden; der Gaul begehrt zu ackern die Erden; eine Magd sol dienen, so wil sie eine Höcklerin werden. – Richter, Axiomata, IV, 179, 244. 23. Ein Bürger verwirkt nicht Leib und Gut zugleich. – Graf, 315, 225. Mhd.: Ein burger verwirkt nicht Leyb und guth zwgleich. (Michelsen, Arnstadt, Art. 18.) 24. Einen Bürger und Bauer scheidet nichts als Zaun und Mauer. – Graf, 41, 120. Da, wenn der Mann frei, auch sein Gut frei ist, so wird der Geburtsstand des Bürgers durch den Umstand, dass er in unmauerter Stadt wohnt, während das Bauerndorf blos von einem Zaun umzogen ist, nicht erhöht. Der freie Bauer ist wie der Bürger aller Fürsten Genoss. Mhd.: Einen burger und einen gebuer scheet nicht me wen ein czuhen und ein muer. (Homeyer, 72.) 25. Jedes Bürgers Haus ist seine Veste. – Graf, 497, 82. Mhd.: Das ainem yden purger sim haus sein vest zey. (Lichner, 130, 56.) 26. Vergessen Bürger steht am besten. – Petri, II, 566. 27. Vom Bürger und Bauer zum Junker (Edelmann), vom Junker an den Grafen und Freiherrn, vom Grafen an den Fürsten, vom Fürsten an König und Kaiser. – Graf, 478, 641; Hertius, 155. Berufsstationen (Instanzengang) im alten Rechtswege. 28. Wenn der Bürger kauft, soll der Fleischhacker weiter gehen. Weil das Aufkaufen der Waare zu Wiederverkauf die Waare nothwendig vertheuert, so haben unter den Angehörigen derselben Stadt oft die gewöhnlichen Bürger den Vorkauf zu eigenem Hausbedarf; erst wenn diese Bedürfnisse befriedigt sind, kommen die, welche die Waare zum Wiederverkauf erwerben. Mhd.: Wan der purger chaufen wil, so schol der vleischaker fuder gen. (Rössler, II, 366, 109.) 29. Wer kein Bürger ist, soll nicht beischlafen. – Graf, 502, 109. Vom Heimathsrecht. »Nimmt eine Jungfrau einen ortsfremden Mann, so soll sie zu ihm ausfahren, und die Eheleute können innerhalb Jahr und Tag nicht in der Gemeinde wohnen; denn wer kein Bürger ist, hat kein Gemeinderecht.« (Gengler, Deutsches Privatrecht.) 30. Er muss Bürger schwören. (Alt-Pillau.) – Frischbier, II, 458. Er muss ins Gefängniss.
5950 Zeichen · 142 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Bürger

    Adelung (1793–1801) · +7 Parallelbelege

    Der Bürger , des -s, plur. ut nom. sing. Fämininum die Bürgerinn, von dem Worte Burg, so fern es ehedem einen befestigte…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Bürger

    Goethe-Wörterbuch

    Bürger in Frankf RAnw meist -u-; Kleinschrbg B4,59,1 über 400 Belege, vorwiegend im literar Werk (mit Gebrauchsschwerpun…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Bürger

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09) · +1 Parallelbeleg

    Bürger , Angehöriger eines Gemeinwesens, insbes. Staatsbürger, Gemeindebürger. Man spricht auch von akademischen Bürgern…

  4. modern
    Dialekt
    Bürgerm.

    Pfälzisches Wb. · +2 Parallelbelege

    Bürger m. : Heute 'Einwohner einer Stadt, eines Dorfes'. Das is e hiesicher Beʳjeʳ [ KU-Kaulb , allg.]. Vielfach untersc…

  5. Sprichwörter
    Bürger

    Wander (Sprichwörter)

    Bürger 1. Boerger und Buern scheidet nichts wann die Muern. – Pistor., III, 16. 2. Burger vnd bawer scheydet nichts denn…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit buerger

246 Bildungen · 219 Erstglied · 23 Zweitglied · 4 Ableitungen

Ableitung von buerger

buerg + -er

buerger leitet sich vom Lemma buerg ab mit Suffix -er.

Zerlegung von buerger 2 Komponenten

buer+ger

buerger setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

buerger‑ als Erstglied (30 von 219)

Bürgeradel

Campe

buerge·radel

◎ Der Bürgeradel , des — s, o. Mz. 1) Die Würde eines Bürgers in der ersten engsten Bedeutung, die adelige Würde der vornehmsten Bürger in d…

Bürgerausschuß

Meyers

buerger·ausschuss

Bürgerausschuß , in den Freien Städten Hamburg und Lübeck (s. d.) ein Ausschuß der Volksvertretung (Bürgerschaft), der gewisse minder wichti…

bürgerausschusz

DWB

buerger·ausschusz

bürgerausschusz , m. delecti cives, Runde deutsches priv. recht §. 434 : ich komme mit dem bürgerausschusz. Göthe 14, 280 .

bürgerbewafnung

DWB

bürgerbewafnung , f. cives armati: läszt die soldaten abziehen, übergibt die sicherheitssorge einer bürgerbewafnung. Dahlm. franz. revol. 18…

Bürgerbewegung

GWB

buerger·bewegung

Bürgerbewegung pl, für tumultartige Unruhen von Weim Bürgern gegen den Stadtrat Zusammenhang der neuesten B-en wegen Restitution der Einquar…

Bürgerbörder

PfWB

Bürger-börder Pl. : Parzellen in einem Grabengelände von RO-O'mosch; sie wurden seit 1774 alle 6 Jahre unter die Bürger der Stadt verlost un…

bürgerbuch

DWB

buerger·buch

bürgerbuch , n. album, bürgerrolle: Frischlin nomencl. 393 ; diese aber wie jene waren berechtigt nach Rom zu ziehen und sich in das bürgerb…

bürgerbücher

DWBQVZ

buerger·buecher

bürgerbücher: die bürgerbücher von Cölln an der Spree 1508--1611 u. 1689--1709 u. d. chronikalischen nachrichten d. ältesten Cöllner bürgerb…

Bürgerdekret

GWB

buerger·dekret

Bürgerdekret -c- für ‘Bürgerdiplom’ (sd) B13,84,21 Schiller 3.3.98 Josef Mattausch J. M.

Bürgerdiplom

GWB

buerger·diplom

Bürgerdiplom Urkunde zur Verleihung der Staatsbürgerrechte an einen Ausländer 1) Von Ihrem B. wollen wir Ihnen eine vidimirte Abschrift, mit…

Bürgerdracht

WWB

buerger·dracht

Bürger-dracht f. Börgerdracht bürgerliche Tracht, sittsame Kleidung ohne Prunk ( Osn Klön ).

Bürgerē²d

WWB

buerge·red

Bürger-ē²d m. ⟨ „ Börgereed “ ( Osn Klön ), „ -eid “ (Lip Oesterh ) ⟩ Bürgereid.

Bürgerehre

GWB

buerger·ehre

Bürgerehre Gespr(He2,70) Oehlenschläger Apr/Jun 06 [veröff 1829] [ Zit s v Bürgerrecht ] Josef Mattausch J. M.

bürgerei

DWB

buerge·rei

bürgerei , f. cives, bürgerschaft, einwohnerschaft: verzeuch, der himmel hat gefährten dir geboren und neue bürgerei dem himmel. Gryphius 1,…

bürgeren

WWB

buerg·eren

bürgeren sw. V. börgern (bei kleinen Leuten) mit dem Ochsen von einem zum anderen ziehen zum Arbeiten ( Rek Er).

Bürgerende

RhWB

buerge·rende

Bürger-ende -ę·ŋ.k Bergh , Dür n.: das Quantum aus dem Gemeindewald, das jede Familie, die 10 Jahre in der Gemeinde wohnt, erhält, meist zwe…

buerger als Zweitglied (23 von 23)

Schildbürger

RDWB1

Schildbürger m шильдбюргеры, жители города Глупова, глуповцы, головотяпы Opfer eines Schildbürgerstreichs - жертва головотяпства

ausbürger

DWB

aus·buerger

ausbürger , m. im deutschen recht einer, der erworbnes bürgerrecht auch auswärts beibehält, vgl. Oberlin 73 : da entstand, als der umfang de…

Flöhbürger

Wander

floh·buerger

Flöhbürger Flöhbürger (s. Spiessbürger). Es sind (echte) Flöhbürger. In Welt und Zeit (Stuttgart 1822), V, 322, heisst es: »Flöhbürger bewoh…

Freybürger

Adelung

frey·buerger

Der Freybürger , des -s, plur. ut nom. sing. 1) Ein freyer Bürger, zum Unterschiede von den ehemahligen leibeigenen. 2) Ein Bürger einer fre…

Frohnbürger

Adelung

frohn·buerger

Der Frohnbürger , des -s, plur. ut nom. sing. eigentlich, ein Bürger, welcher der Stadt, oder einer Anstalt in derselben umsonst, oder zur F…

himmelsbürger

DWB

himmels·buerger

himmelsbürger , m. mhd. himelburger, der im himmel eingebürgert ist, zunächst im christlichen sinne von den selig verstorbenen: ( Christus w…

inbürger

DWB

inbu·erger

inbürger , m. der das bürgerrecht an dem orte hat, wo er wohnt, gegensatz von ausbürger ( theil 1, 842).

mitbürger

DWB

mit·buerger

mitbürger , m. concivis, mhd. mite-burgære Lexer wb. 1, 2179 . 1 1) in der älteren sprache in einem bestimmt eingeschränkten, gesellschaftli…

Pactbürger

Adelung

pact·buerger

Der Pactbürger , des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Städten, ein Schutzverwandter, ein Einwohner, welcher nur unter einer gewissen Bedin…

Pelzbürger

Wander

pelz·buerger

Pelzbürger Er ist ein Pelzbürger. – Frischbier 2 , 2887. Ein städtischer Kleinbürger, der Landwirthschaft treibt. Der Name kommt daher, weil…

pfahlbürger

DWB

pfahl·buerger

pfahlbürger , m. , spätmhd. phâlburger ( Lexer 2, 223 ), mlat. in der goldenen bulle pfalburgeri ( vgl. Becker weltg. 4 7, 171), auszerhalb …

pflugbürger

DWB

pflug·buerger

pflugbürger , m. was pfahlbürger Wehner observ. pract. 393 bei Frisch, vgl. ackerbürger .

ringbürger

DWB

ring·buerger

ringbürger , m. ein bürger, dessen haus am ringe, dem marktplatz ( s. ring sp. 993 unter 9) steht. die ringbürger in ungarischen städten gen…

schaufelbürger

DWB

schaufel·buerger

schaufelbürger , m. , gleichbedeutend mit pfahlbürger, ursprünglich wol ein mit der schaufel arbeitender tagelöhner. Campe. die pfahlbürger …

schildbürger

DWB

schild·buerger

schildbürger , m. zunächst ist das wort wol aufzufassen wie spieszbürger, als spottname für die bewohner der städte; die bezeichnung mag in …

Spießbürger

Pfeifer_etym

spiess·buerger

2Spieß m. alte Wurf- und Stoßwaffe, ahd. spioʒ (um 800; vgl. als Jagdwaffe swīnspioʒ, 8. Jh.), mhd. spieʒ ‘Kampf-, Jagdspieß’, auch ‘Spießtr…

stadtbürger

DWB

stadt·buerger

stadtbürger , m. ein das bürgerrecht, die freiheiten und gerechtsame einer stadt genieszender: stattbürger, cittadino Hulsius (1618) 238 a .…

waldbürger

DWB

wald·buerger

waldbürger , m. 1 1) waldbewohner, auch von thieren. Adelung. 2 2) der theilhaber einer bestimmten zeche, der gewerke ( vgl. waldwerke ), be…

weltbürger

DWB

welt·buerger

weltbürger , m. , lehnübersetzung von griech. κοσμοπολίτης , die bereits im 17. jh. vereinzelt erscheint, jedoch erst im 18. jh. — vom vorbi…

Ableitungen von buerger (4 von 4)

unbürger

DWB

unbürger , m. , ein unverbürgerter ( Schmeller 1, 277 ; Fischer 1, 1535 ; Staub - Tobler 4, 1585 ; Zedler 49, 1490 ) einwohner, non-cittadin…

unbürgerlich

DWB

unbürgerlich , adj. adv. , in der regel gegentheil von bürgerlich . steigernd plus quam civiliter Ovid ( met. 12, 583 heiszt es aber unbilli…

verbürger

DWB

verbürger , m. eine person, welche etwas verbürgt, auch sich verbürgt. Heinsius volksth. wb. 4 2 , 1272 .