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Bürger

nhd. bis sprichw. · 13 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Adelung
Anchors
15 in 13 Wb.
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Eintrag · Adelung (1793–1801)

Bürger

Bd. 1, Sp. 1262
Der Bürger, des -s, plur. ut nom. sing. Fämininum die Bürgerinn, von dem Worte Burg, so fern es ehedem einen befestigten Ort bedeutete, da denn dieses Wort in einem sehr mannigfaltigen Umfange der Bedeutung gebraucht wird. 1) In der ersten Bedeutung drucket es diejenigen Einwohner einer Stadt aus, welche die Freyheiten und Gerechtsamen derselben genießen, aber zugleich an der Regierung mit Theil haben, oder zu Rathspersonen erwählet werden können. Diese Bedeutung findet sich nur noch in einigen Oberdeutschen Städten, besonders in der Schweiz, wo diese Bürger im ausnehmenden Verstande den Einwohnern entgegen gesetzet werden. 2) In etwas weiterer Bedeutung, welche noch in vielen Reichstädten gangbar ist, werden alle diejenigen Einwohner einer Stadt, welche in Ansehung ihres Nahrungsgeschäftes die Freyheiten der Stadt genießen, aber zugleich ihre Lasten mit tragen helfen, Bürger genannt, sie mögen nun an der Regierung mit Theil haben oder nicht. Alsdann theilet man sie in adelige oder rathsfähige Bürger, und in ehrbare oder unrathsfähige Bürger. Die erstern, welches die obigen Bürger in der engsten Bedeutung sind, werden auch Patricier genannt. 3) Dagegen verstehet man unter diesem Ausdrucke sehr oft auch nur die letzte Classe dieser Bürger, welche im eigentlichsten Verstande die einer Stadt verliehenen Freyheiten in Ansehung ihres Nahrungsgeschäftes genießen, aber auch dafür die Lasten der Stadt mit zu tragen verbunden sind; welche Eigenschaft eigentlich durch das Bürgerrecht erworben wird. S. dieses Wort. Bürger werden. Bürger seyn. In dieser Bedeutung werden die Bürger den Schutzverwandten, Beysassen u. s. f. entgegen gesetzet, und da die Handwerker gemeiniglich den größten und vornehmsten Theil dieser Bürger ausmachen: so werden Bürger und Handwerker oft als gleich bedeutende Ausdrücke gebraucht. 4) In weiterer Bedeutung heißen oft alle Einwohner einer Stadt, sie mögen nun das Bürgerrecht erlangt haben, oder nicht, Bürger, im Gegensatze der Bauern, oder des Landvolkes. In diesem Verstande kommt das Wort nicht nur häufig in der Deutschen Bibel, sondern auch noch jetzt so wohl im täglichen Umgange, als in der anständigern Schreibart vor. Diese Bedeutung scheinet zugleich die erste und älteste dieses Wortes zu seyn; denn daß Burg ehedem so viel als eine Stadt bedeutet habe, ist schon oben bemerket worden. Ja, da Burg, wenigstens in einigen Gegenden Oberdeutschlandes, auch für einen Flecken oder großes Dorf gebraucht wurde, so bedeutet Bürger in Oberschwaben noch jetzt einen Bauer und Burgemeister den Schuldheiß oder Dorfrichter. S. auch Bauer. 5) In noch weiterer Bedeutung begreift man unter dem Nahmen der Bürger, auch den dritten Stand eines Staates, im Gegensatze der Adeligen und Geistlichen; der Bürgerstand. Der Bürger muß fast überall die Lasten des Staates tragen. Diese Bedeutung hat wieder einen verschiedenen Umfang, indem man zuweilen auch die Bauern mit darunter begreifet, oft aber solche als den vierten und niedrigsten[] Stand annimmt. In beyden Fällen bekommt dieses Wort in dem Munde des Adels und des Hofmannes oft den verächtlichen Nebenbegriff des Unedlen und Ungesitteten. 6) Figürlich. Ein jedes Mitglied einer bürgerlichen Gesellschaft, d. i. einer Gesellschaft, welche sich dem Willen eines einzigen unterworfen hat. In diesem Verstande werden die Einwohner eines jeden Staates und Landes nach dem Muster des Latein. Civis, besonders in der höhern Schreibart, Bürger genannt. Er ist ein guter Bürger, er erfüllet die Pflichten des gesellschaftlichen Lebens. In engerer Bedeutung kommt dieser Nahme nur den Unterthanen solcher Staaten zu, deren Einwohner ein Eigenthum und wenigstens noch einige Freyheit haben, zum Unterschiede despotischer Staaten, wo die Unterthanen Sclaven und nicht Bürger sind. Nach einer noch weitern Figur ist in der höhern Schreibart ein Bürger dieser Welt, ein Bürger der Erde, ein Mensch, ein Mitglied der menschlichen Gesellschaft. Ich rede hier als Mensch und Bürger dieser Welt, Hofmansw. Anm. Das Fämininum die Bürgerinn, wird wohl nur in der dritten und vierten Bedeutung gefunden werden. Statt dessen ist im gemeinen Leben auch das zusammen gesetzte Bürgerfrau oder Bürgersfrau üblich. Schon bey dem Ulphilas bedeutet Baurjans den Einwohner einer Stadt, einen Städter. Im Oberdeutschen lautet dieses Wort Burger, Purger, im Niedersächsischen und Dän. Borger, im Schwed. Borgare, im Holl. Burgher, Borgher, im Engl. Burgher, im Franz. Bourgeois, im mittlern Lateine Burgarius, Burgensis u. s. f. Ottfried gebraucht Burgliuti für Bürger; S. Burgmann.
4559 Zeichen · 52 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Bürger

    Adelung (1793–1801) · +7 Parallelbelege

    Der Bürger , des -s, plur. ut nom. sing. Fämininum die Bürgerinn, von dem Worte Burg, so fern es ehedem einen befestigte…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Bürger

    Goethe-Wörterbuch

    Bürger in Frankf RAnw meist -u-; Kleinschrbg GWB B4,59,1 über 400 Belege, vorwiegend im literar Werk (mit Gebrauchsschwe…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Bürger

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09) · +1 Parallelbeleg

    Bürger , Angehöriger eines Gemeinwesens, insbes. Staatsbürger, Gemeindebürger. Man spricht auch von akademischen Bürgern…

  4. modern
    Dialekt
    Bürgerm.

    Pfälzisches Wb. · +2 Parallelbelege

    Bürger m. : Heute 'Einwohner einer Stadt, eines Dorfes'. Das is e hiesicher Beʳjeʳ [ KU-Kaulb , allg.]. Vielfach untersc…

  5. Sprichwörter
    Bürger

    Wander (Sprichwörter)

    Bürger 1. Boerger und Buern scheidet nichts wann die Muern. – Pistor., III, 16. 2. Burger vnd bawer scheydet nichts denn…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit buerger

322 Bildungen · 219 Erstglied · 99 Zweitglied · 4 Ableitungen

Ableitung von buerger

buerg + -er

buerger leitet sich vom Lemma buerg ab mit Suffix -er.

Zerlegung von buerger 2 Komponenten

buer+ger

buerger setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

buerger‑ als Erstglied (30 von 219)

Bürgeradel

Campe

buerge·radel

◎ Der Bürgeradel , des — s, o. Mz. 1) Die Würde eines Bürgers in der ersten engsten Bedeutung, die adelige Würde der vornehmsten Bürger in d…

Bürgerausschuß

GWB

buerger·ausschuss

Bürgerausschuß Gruppe abgeordneter revolutionärer Bürger, in iron Zshg [ Schnaps zum Bauer Märten, in fingierter Aufruhrsituation: ] Es ist …

bürgerausschusz

DWB

buerger·ausschusz

bürgerausschusz , m. delecti cives, Runde deutsches priv. recht §. 434 : ich komme mit dem bürgerausschusz. Göthe 14, 280 .

bürgerbewafnung

DWB

bürgerbewafnung , f. cives armati: läszt die soldaten abziehen, übergibt die sicherheitssorge einer bürgerbewafnung. Dahlm. franz. revol. 18…

Bürgerbewegung

GWB

buerger·bewegung

Bürgerbewegung pl, für tumultartige Unruhen von Weim Bürgern gegen den Stadtrat Zusammenhang der neuesten B-en wegen Restitution der Einquar…

Bürgerbörder

PfWB

Bürger-börder Pl. : Parzellen in einem Grabengelände von RO-O'mosch; sie wurden seit 1774 alle 6 Jahre unter die Bürger der Stadt verlost un…

Bürgerbritselbäkker

WWB

Bürger-britsel-bäkker m. Bürgerbritselnbäcker Brezelbäcker ( Ennepe-Ruhr-Kreis Enr Sw).

bürgerbuch

DWB

buerger·buch

bürgerbuch , n. album, bürgerrolle: Frischlin nomencl. 393 ; diese aber wie jene waren berechtigt nach Rom zu ziehen und sich in das bürgerb…

bürgerbücher

DWBQVZ

buerger·buecher

bürgerbücher: die bürgerbücher von Cölln an der Spree 1508--1611 u. 1689--1709 u. d. chronikalischen nachrichten d. ältesten Cöllner bürgerb…

Bürgerdekret

GWB

buerger·dekret

Bürgerdekret -c- für ‘Bürgerdiplom’ (sd) GWB B13,84,21 Schiller 3.3.98 Josef Mattausch J. M.

Bürgerdiplom

GWB

buerger·diplom

Bürgerdiplom Urkunde zur Verleihung der Staatsbürgerrechte an einen Ausländer 1) Von Ihrem B. wollen wir Ihnen eine vidimirte Abschrift, mit…

Bürgerdracht

WWB

buerger·dracht

Bürger-dracht f. Börgerdracht bürgerliche Tracht, sittsame Kleidung ohne Prunk ( Kr. Osnabrück Osn WWB-Source:145:Klön Klön ).

Bürgerē²d

WWB

buerge·red

Bürger-ē²d m. ⟨ „ Börgereed “ ( Kr. Osnabrück Osn WWB-Source:145:Klön Klön ), „ -eid “ (Lip WWB-Source:219:Oesterh Oesterh ) ⟩ Bürgereid.

Bürgerehre

GWB

buerger·ehre

Bürgerehre Gespr(He2,70) Oehlenschläger Apr/Jun 06 [veröff 1829] [ Zit s v Bürgerrecht ] Josef Mattausch J. M.

bürgerei

DWB

buerge·rei

bürgerei , f. cives, bürgerschaft, einwohnerschaft: verzeuch, der himmel hat gefährten dir geboren und neue bürgerei dem himmel. Gryphius 1,…

bürgeren

WWB

buerg·eren

bürgeren sw. V. börgern (bei kleinen Leuten) mit dem Ochsen von einem zum anderen ziehen zum Arbeiten ( Kr. Recklinghausen u. die krfr. Städ…

Bürgerende

RhWB

buerge·rende

Bürger-ende -ę·ŋ.k Bergh , Dür n.: das Quantum aus dem Gemeindewald, das jede Familie, die 10 Jahre in der Gemeinde wohnt, erhält, meist zwe…

buerger als Zweitglied (30 von 99)

Ɉedermannsbürger

Campe

Jedermann·s·buerger

♁ Der Ɉedermannsbürger , des — s , d. Mz . w. d. Ez. einer der Jedermanns Mitbürger ist, ein Weltbürger (Cosmopolit ). »Der Jedermannsbürger…

Schildbürger

RDWB1

Schildbürger m шильдбюргеры, жители города Глупова, глуповцы, головотяпы Opfer eines Schildbürgerstreichs - жертва головотяпства

Achtbürger

ElsWB

acht·buerger

Achtbürger m. Patrizier. ‘ Ursprünglich bestand der Senat aus zwölf Ratsherren, von denen vier von Adel und acht aus bürgerlichen Geschlecht…

AKTIVBÜRGER

DWB2

aktiv·buerger

DWB2 AKTIVBÜRGER m. DWB2 ( staats ) - bürger mit vollen rechten ( in jüngerer zeit nur noch schweiz. ) ; vgl. aktiv adj. 3 ( s. d. aktiver […

ALTBÜRGER

DWB2

alt·buerger

DWB2 ALTBÜRGER m. DWB2 DWB2 DWB2 1 seit langem ansässiger (stadt) bewohner: 1844 die eigensinnigen altbürger hier (in der city) Dahlmann eng…

ausbürger

DWB

aus·buerger

ausbürger , m. im deutschen recht einer, der erworbnes bürgerrecht auch auswärts beibehält, vgl. Oberlin 73 : da entstand, als der umfang de…

diebsbürger

DWB

dieb·s·buerger

diebsbürger , m. wie es scheint derjenige bürger dem es oblag den dieben nachzusetzen und sie fest zu nehmen. bürgerwerk operae civiles ad t…

DINGBÜRGER

DWB2

ding·buerger

DWB2 DINGBÜRGER m. DWB2 zuss. mit dingen vb. II B 1 oder ding n. A 2 a. im älteren schwäb. bürger mit besonderen, vereinbarten verpflichtung…

Edelbürger

Campe

edel·buerger

○ Der Edelbürger , des — s, d. Mz. w. d. Ez. ein adeliger Bürger in einer freien Reichsstadt (Patricier). Kinderling.

Eger-Bürger

GWB

eger·buerger

Eger-Bürger GWB B35,337,1 August [26.9.21] Beilage Syn GWB h 1 n Egeraner GWB h 1 n Egerer Brigitte Mattausch B. M.

ehebürger

DWB2

ehe·buerger

ehebürger m. bestimmter rechte und pflichten fähiger bürger: u1500 öst. weist. 9,688.

ERBBÜRGER

DWB2

erb·buerger

DWB2 ERBBÜRGER m. DWB2 spätmhd. erbburger. mnd. erfbörger. zuss. mit erben vb. bürger mit erblichem bürgerrecht und grundbesitz: DWB2 ⟨1320⟩…

erdenbürger

DWB

erden·buerger

erdenbürger , m. terricola, homo. schon das neugeborne kind heiszt der kleine erdenbürger.

Flöhbürger

Wander

floh·buerger

Flöhbürger Flöhbürger (s. Spiessbürger). Es sind (echte) Flöhbürger. In Welt und Zeit (Stuttgart 1822), V, 322, heisst es: »Flöhbürger bewoh…

Freybürger

Adelung

frey·buerger

Der Freybürger , des -s, plur. ut nom. sing. 1) Ein freyer Bürger, zum Unterschiede von den ehemahligen leibeigenen. 2) Ein Bürger einer fre…

Frohnbürger

Adelung

frohn·buerger

Der Frohnbürger , des -s, plur. ut nom. sing. eigentlich, ein Bürger, welcher der Stadt, oder einer Anstalt in derselben umsonst, oder zur F…

gegenbürger

DWB

gegen·buerger

gegenbürger , m. mitbürger, mhd., in dem Erfurter rechtsbriefe von 1289: ein ieclich burger ensal decheinen slegeschatz geben von deme dinge…

glefenbürger

DWB

glefe·n·buerger

glefenbürger , m. , der zur stadtverteidigung herangezogene vollbürger, vgl. spieszbürger teil 10, 1, 2455 und 'glevenbürger cives hastati s…

grasbürger

DWB

gras·buerger

grasbürger , m. , bewohner der vorstadt; als ' neubürger ' im anschlusz an den gras- kompositionstyp 5 oder von der weidewirtschaft ( vgl. D…

Ableitungen von buerger (4 von 4)

unbürger

DWB

unbürger , m. , ein unverbürgerter ( Schmeller 1, 277 ; Fischer 1, 1535 ; Staub - Tobler 4, 1585 ; Zedler 49, 1490 ) einwohner, non-cittadin…

unbürgerlich

DWB

unbürgerlich , adj. adv. , in der regel gegentheil von DWB bürgerlich . steigernd plus quam civiliter Ovid ( met. 12, 583 heiszt es aber unb…

verbürger

DWB

verbürger , m. eine person, welche etwas verbürgt, auch sich verbürgt. Heinsius volksth. wb. 4 2 , 1272 .