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Marschall

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Adelung
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Eintrag · Adelung (1793–1801)

Marschall

Bd. 3, Sp. 84
Der Marschall, des -es, plur. die Marschälle, ein sehr altes Wort, welches im Salischen Gesetze zuerst vorkommt, wo es einen geringern Stallbedienten bedeutet, welcher über zwölf Pferde gesetzet, und dem nachmahligen Comes Stabuli untergeordnet war. Da der Hof- und Kriegsstaat der damahligen Zeiten größten Theils in Pferden bestand, so ward dieses Wort nach und nach zu Bezeichnung eines Stallmeisters und noch höherer Würden gebraucht, welche sich doch insgesammt auf die Aufsicht über die zum Kriegs- und Hofstaate gehörigen Pferde und ihrer Reiter, auf die bequeme Unterbringung derselben, und auf die Beobachtung der Ordnung bey feyerlichen Gelegenheiten erstreckten. Daher ist es dem gekommen, daß dieses Wort heut zu Tage in folgenden Bedeutungen gebraucht wird. 1) Des Reichs Erz-Marschall ist ein vornehmer Erzbeamter des Reiches, welcher seinem Ursprunge nach der Comes Stabuli der Fränkischen Könige ist, aber bey Reichstagen und außerordentlichen Feyerlichkeiten zugleich die Unterbringung der dazu gehörigen Personen besorget, und Ordnung und gute Polizey unter ihnen zu erhalten sucht. Er lässet sein Amt in vielen Fällen durch den Erb-Marschall verwalten, welcher wiederum den Unter-Marschall oder Reichs-Quartiermeister unter sich hat. 2) Der Feld-Marschall, Franz. Marechal de Camp, ist eine der vornehmsten Kriegswürden, welchem die Anordnung und Sicherheit des Lagers und die Aufsicht über den Marsch der Truppen oblieget, S. dieses Wort. Im Schwedischen ehedem Marsh. 3) An den Höfen ist der Hof-Marschall einer der vornehmsten Hofbedienten, von welchem die ganze innere Haushaltung des Hofes und die Aufsicht über die Hofbedienten abhänget. An großen Höfen gibt es einen Ober- und Unter-Hof-Marschall. 4) Auf Reichs- und Landtagen ist der Reichs-Marschall, Land-Marschall, Erb-Marschall u. s. f. der vornehmste unter den Reichs- oder Landständen, welcher die äußere Ordnung aufrecht hält, den Vortrag thut u. s. f. Auch außer den Reichs- und Landtagen hat die Ritterschaft in manchen Provinzen ihren Marschall, welcher die äußere Ordnung unter ihnen besorget. 5) Bey öffentlichen Feyerlichkeiten, sie fallen nun am Hofe oder unter Privat-Personen vor, werden oft gewisse Personen so lange die Feyerlichkeit dauert zu Marschällen erwählet, welche den ganzen Zug, oder[] auch besondere Abtheilungen desselben anführen, und überhaupt für die äußere Ordnung und Beobachtung des Wohlstandes sorgen. Zum Zeichen ihrer Würde führen sie oft einen Stab, welcher der Marschalls-Stab genannt wird, in der Hand. Anm. In dem Salischen Gesetze Marescaleus, im Franz. Marechal. Es ist von Mähre, ein Pferd, besonders ein Pferd edler Art, und dem alten Schalk, ein Knecht, Bedienter, zusammen gesetzt. Es bedeutet also eigentlich einen Stallbedienten, und diese Bedeutung hat das Franz. Marechal, so fern es auch einen Fahn- oder Curschmid bedeutet, noch jetzt. Da dieses Wort nachmahls von den vornehmsten Bedienungen gebraucht worden, so hat vielen diese Ableitung zu niedrig geschienen, daher sie andere versucht haben, besonders von Mar, Maer, Lat. Major, einen Bedienten höherer Art zu bezeichnen. Allein zu geschweigen, daß man mehrere Beyspiele hat, daß die Nahmen der Würden und Bedienungen ähnlichen Veränderungen ausgesetzet gewesen, und noch jetzt deren manche in sehr verschiedenen Bedeutungen gebraucht werden, wovon die Wörter Hofmeister, Kanzler und andere nachgesehen werden können: so finden sich in andern Sprachen mehrere ähnliche von den Pferden und dem Stalle hergenommene Nahmen vornehmer Beamten, wohin das Lat. Comes Stanuli, Constabularius, Franz. Connetable, das Schwed. Stallare, und noch in einigen Niedersächsischen Gegenden übliche Staller, das alte Schwed. Haestaswen, von Haest, ein Pferd, und das Longobard. Marpahis, von Mar, Mähre, Pferd, und Pahis, Knecht, Bedienter, Griech. παις, u. a. m. sind, welche mit unserm Marschalle mehr oder weniger überein kommen, besonders was das Longobardische Wort betrifft, welches mit demselben einerley Würde bezeichnet. S. auch Marstall und 1. Mähre.
4028 Zeichen · 42 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Marschall

    Adelung (1793–1801) · +6 Parallelbelege

    Der Marschall , des -es, plur. die Marschälle, ein sehr altes Wort, welches im Salischen Gesetze zuerst vorkommt, wo es …

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Marschall

    Goethe-Wörterbuch

    Marschall jüngere, sich im 17.Jh unter frz Einfluß gegen ‘Marschalk’ (sd) durchsetzende Form 1 wie ‘Marschalk’; einmal i…

  3. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Marschall

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Marschall , ursprünglich Marschalk, bei den merowingischen Königen ein militärischer Hofbeamter, der die Aufsicht über k…

  4. modern
    Dialekt
    Marschallm.

    Mecklenburgisches Wb. · +3 Parallelbelege

    Marschall m. Marschall: 'Jacob Lewetzowe, unse marschalk' (Gü 1396) UB. 23, 146; 'mariscalen Jorgen Belouwen' (1577) Tes…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit marschall

45 Bildungen · 17 Erstglied · 28 Zweitglied · 0 Ableitungen

Zerlegung von marschall 2 Komponenten

marsch+all

marschall setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

marschall‑ als Erstglied (17 von 17)

Marschallhafer

DRW

marschall·hafer

Marschallhafer, m. Abgabe [werden dem Erbmarschall verliehen] die welde, die vischereien, die zollhaver, die marschalkhaver ... wo und wie d…

marschallieren

GWB

marsch·allieren

marschallieren -iren, je einmal PartPrät u subst okkasionell: das Amt eines Hofmarschalls (in Vertretung) ausüben Wie schön, wie herrlich ..…

Marschallin

DRW

Marschallin, f. die Ehefrau eines Marschalls Heilwig. maerscalkinne nach 1278 Revue Belge de Philologie et d'Histoire 27 (1949) 608 1400 Büh…

Marschallrecht

DRW

marsch·allrecht

Marschallrecht, n. die Berechtigung, das Amt eines Marschalls (I) auszuüben [wird F.v.K. verliehen] das marschalkrecht, daz er vnser erbmars…

Marschallsbüchlein

DRW

Marschallsbüchlein, n. Sammlung von Amtsaufzeichnungen des Reichshofmarschalls 1582 Moser,StaatsR. 45 S. 358 Faksimile

marschallsgericht

DWB

marschall·s·gericht

marschallsgericht , n. gericht mit dem vorsitze eines marschalls. in Schlesien hieszen so die adeligen austräge oder rittergerichte, weil de…

marschallsstab

DWB

marschall·s·stab

marschallsstab , m. stab den ein marschall als zeichen seiner würde trägt: einen marschallsstab tragen; mit dem marschallsstabe aufklopfen, …

Marschallstab

Meyers

marschall·stab

Marschallstab , s. Kommandostab . – In gleicher Weise wie für das Heer ist für die Marine neben dem Großadmiralstab , der wie der Feldmarsch…

marschallstafel

DWB

marschall·stafel

marschallstafel , f. tafel an fürstlichen höfen, wobei der marschall den vorsitz hat: marschaltafel, infertorum, dapiferorum mensa Stieler 1…

Marschalltum

DRW

marschall·tum

Marschalltum, n. I wie Marschallamt (I) swer nvͥ bischof wirt, hat ze rehte lidig alle des bistommes ambt, [ane] dez marschalchtůn, dez tros…

Marschall von Bieberstein

Meyers

Marschall von Bieberstein , 1) Freiherr Karl Wilhelm , bad. Staatsmann, geb. 21. Dez. 1763 in Stuttgart, gest. 11. Aug. 1817, studierte auf …

marschall als Zweitglied (28 von 28)

Futtermarschall

Adelung

futter·marschall

Der Futtermarschall , des -es, plur. die -schälle, ein Hofbedienter, der für das Futter des Marstalles sorget, und an manchen Orten mit dem …

Großmarschall

Adelung

gross·marschall

Der Großmarschall , des -es, plur. die -schälle, in einigen Ländern, ein vornehmer Hofbeamter, der erste und vornehmste Hofmarschall. Dessen…

hausmarschall

DWB

haus·marschall

hausmarschall , m. marschall einer fürstlichen hofhaltung, der die häuser und schlösser unter aufsicht hat.

hofmarschall

DWB

hof·marschall

hofmarschall , m. marschall an einem fürstlichen hofe: an herrn hofmarschall von Kalb. Schiller kab. u. liebe 3, 6 .

Oberlandmarschall

DRW

oberland·marschall

Oberlandmarschall, m. ranghoher Landmarschall dieselben zeugen sollen nach ableiben des testirers und gescheftingers seinen lezten willen un…

obermarschall

DWB

ober·marschall

obermarschall , m. grand maréchal Rädlein 682 a ( getrennt der obre marschalck Baumann quellen 1, 45 ): an hn. ober-marschallen. S. Dach 786…

Obersthofmarschall

DRW

oberst·hofmarschall

Obersthofmarschall, m. Inhaber eines der höchsten Hofämter mit Gerichtsbarkeit über Hofangehörige vgl. Landmarschall, Oberhofmarschall erstl…

Oberstmarschall

DRW

oberst·marschall

Oberstmarschall, m. wie Obermarschall hern W. oberst-marschals grafen vnd hern zu E. 1513 PomesanienUB. III 268 [mit den Staatsministerien] …

Pferdemarschall

DRW

pferd·e·marschall

Pferdemarschall, m. Aufseher über Pferde vgl. Marschall I im Deutschen Orden Aufseher über das Reitwesen pferdemarschalk czu Konigisberg ...…

reichserbmarschall

DWB

reich·s·erbmarschall

reichserbmarschall , m. : Chur-Sachsen ( hat ) die grafen zu Pappenheim zu reichs-erb-marschallen. Moser kürz. einl. 30 ; die verschiedenen …

Reichsfeldmarschall

DRW

reich·s·feldmarschall

Reichsfeldmarschall, m. einer der obersten Befehlshaber des Reichsheeres vgl. Feldmarschall, Marschall, Reichsarmee, Reichserzmarschall, Rei…

reisemarschall

DWB

reise·marschall

reisemarschall , m. 1) höherer hofbeamter, der fürstliche personen auf reisen begleitet und die zur reise nötigen anordnungen trifft. 2) in …

Reitmarschall

DRW

reit·marschall

Reitmarschall, m. Vorsitzender eines Reitkollegiums raitmarschalch und räth 1623 OÖsterr./ÖW. XIV 65 von der land-staͤnde ausschuͤssen ... e…

Stündelimarschall

Idiotikon

Stündelimarschall Band 4, Spalte 1081 Stündelimarschall 4,1081

untermarschall

DWB

unter·marschall

untermarschall , m. , submarschalcus ( Staub-Tobler 8, 679 ), im gs. zum ober- oder groszmarschall ( s. d. ). mhd. undermarschal; mnl. onder…