Eintrag · Etym. Wb. des Deutschen (Pfeifer)
Marschall m.
Marschall m.
Marschall m. höchster Offiziersrang, in der Regel nur im Kriege (gleichsam auf dem Schlachtfeld) verliehener Ehrentitel für einen siegreichen General und Feldherrn. Ahd. marahscalc (9. Jh.), mhd. marschalc, asächs. marhskalk ‘Pferdeknecht’, dann ‘Beamter (am Hofe), der bei Reisen Aufsicht über Pferde und Gesinde hat, Befehlshaber der waffenfähigen Mannschaft am Hofe’ ist mit ahd. marah-, mhd. marc, mar ‘Pferd’ gebildet (s. Mähre); zum zweiten Kompositionsglied ahd. scalc ‘Diener, Knecht’ s. Schalk. Der Ausdruck erfährt eine bemerkenswerte Bedeutungsentwicklung. Aus dem Reit-, Pferdeknecht wird der niedere Dienstmann, der Aufseher über Pferde und Ställe, der Stallmeister, in der sächsischen Kaiserzeit der königliche Hofbeamte, dem die Sorge um eigenes und fremdes Gefolge zu Pferde obliegt und der die Reiter befehligt; im 16./17. Jh. schließlich steht Marschalk für ‘Reiterbefehlshaber, Reitergeneral’. Im 17. Jh. setzt sich unter dem Einfluß von (aus dem Anfrk. entlehntem) frz. maréchal die Form Marschall durch, womit nunmehr, ebenfalls nach frz. Vorbild, der ranghöchste Offizier, der Feldherr bezeichnet wird. In spezifizierenden Zusammensetzungen: ertzmarschalch des heiligen reichs (1333; vgl. nlat. archimarescallus 1355), Feldmarschalck (16. Jh.), Generalfeldmarschall (um 1600), Reichserzmarschall (1663), Reichsfeldmarschall (Prinz Eugen).