Hauptquelle · Grimm Neubearbeitung (1965–)
ABBLEUEN vb.
ABBLEUEN , abbläuen vb. mhd. herunterschlagen: ⟨u1160⟩ ( nüsse werden ) abe gebluͦwen st. trudperter hohes lied 101,21 M. — kräftig schlagen, durchprügeln; im 19. jh. hinter geläufigem verbleuen zurücktretend ( noch mdal.: schwäb., preuß. ) ⟨1551⟩ was felet hie euch allen beden?/ sol ich euch beid noch baß abblewen? Sachs 9,116 LV. ⟨1561⟩ so ein gast nicht zahlt .., so hat der wirth macht, den gast .. abzupleyen chr. Eger 69 G. 1582 ( sie ) haben ihn flux abgeblaun Hüttel chr. Trautenau 346 Sch. 1604 welche von jrem mann vnderweilen nicht geschlagen vnd abgepleut, dieselbig .. vermeinde, jr ha…