Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
überhand f.
überhand , f. und adv. die substantivische geltung welche oberhand ( s. d. ) in alter und neuer zeit in gleicher bedeutung und z. t. in denselben formelhaften verbindungen bewahrte, gab überhand auf und nahm adverbielle function an: überhand adj. absolutum ut adverbium Steinbach 1, 689 ; überhand ist ein nebenwort Gottsched beobacht. (1734) 217 ; daher auch die adverbiale nebenform überhanden, z. b. Eyb deutsche schr. 1, 84, 21 ; Stolle Erfurter chron. 120 ; Arnim 14, 351 Grimm; Staub-Tobler 2, 1394 und die accentverschiebung in der formel überhandnehmen ( vergl.: beständig haben den ton auf d…