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Gelten

ahd. bis spez. · 20 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Campe
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Eintrag · Campe (1807–1813)

Gelten trs, ntr, trs

Bd. 2, Sp. 296a
1. Gelten, v. unregelm. ich gelte, du giltst, er gilt; unlängst verg. Z. ich galt (golt); geb. F. ich gälte (gölte); Mittelw. d. vergang. Z. gegolten. Befehlsw. wenn man will, gilt! I) trs. überhaupt, geben, gewähren; dann, den Werth erstatten, ersetzen, vergüten. Diese Bedeutung ist veraltet, findet sich aber noch in entgelten und vergelten. S. d. und auch abgelten. Außerdem gebrauchte man gelten auch von einem Gute, Besitzthume, das die darauf gewendete Mühe und die daran verwendeten Kosten ersetzt, vergütet, und also einen der Mühe und den Kosten angemessenen Werth hat. Diese Bedeutung, welche zur uneigentlichen wird, wenn von einem Dinge in einem gewissen Zustande die Rede ist, in welcher also gelten dem Wesen nach zu einem Zustandsworte wird, ist die gewöhnliche und es bedeutet demnach gelten II) als ntr. mit haben, dem Werthe nach eintragen, geben; dann, überhaupt, werth sein, einen Werth und Gehalt haben, wo es die Fügung des trs. beibehält und mit dem vierten Falle der Sache oder des Preises und dem dritten Falle der Person, wenn derselben Erwähnung geschieht, verbunden wird. Das Gut gilt seine 10000 Thaler, ist so viel werth, wie auch, giebt einen dieser Summe angemessenen Ertrag. Mir gilt diese Sache sehr viel, sie ist mir viel werth, hat für mich einen hohen Werth. Ein Thaler gilt 24 Groschen. Zuweilen wird auch das den Werth ausdruckende Wort weggelassen und gelten allein bezeichnet dann schon, viel gelten. Jetzt gilt das Getreide. — Was gilt die Wette? welches ist der Preis der Wette, was trägt sie dem Gewinnenden ein? Es gilt eine Wette, es ist eine Wette werth, es verlohnt eine Wette, und, ich biete sie, oder sie wird mir geboten. Was gilt's? was gilt die Wette, soll ich darauf wetten? d. h. ich könnte oder wollte darauf wetten. »Was gilt's, darum hat sich das junge Herrchen noch nicht bekümmert?« Lessing. I gemeinen Leben sagt man dafür bloß gelt? und verkehrt dies im O. D. in gelten Sie? um, wie man wähnt, höflicher zu sprechen. I weiterer Bedeutung wird gelten auch für werth sein, Werth haben, Gültigkeit haben in Fällen gebraucht, wo an keinen sächlichen Werth oder Geldwerth zu denken ist. »Die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt.« Röm. 1, 17. Er, dem ich mich hingegeben, Der mein höchstes Glück mir galt. Ungen. Verstand gilt mehr als Reichthum, Verstand hat einen größern Werth. Anstatt mehr gelten als Andre, sagt man auch vor Andern gelten. »Wie ein Roger Baco vor hundert Commentatoren (Erklärern, Erläuterern) des Aristoteles gilt.« Herder. Der Vertrag gilt nicht. Die meisten Stimmen gelten. Das Spiel, der Zug kann nicht gelten. Eine ganze Note gilt vier Viertel. Das kann für keinen Beweis, für keine Entschuldigung gelten, kann dem innern Gehalte nach dafür nicht angesehen und angenommen werden. Was vom Ganzen gilt (mit innerer Wahrheit davon ausgesagt werden kann), muß auch vom Einzelnen gelten. Mir gilt der eine so viel als der andere, der Eine hat für mich nicht mehr oder weniger Werth als der Andere. Es gilt mir alles gleichviel. Mir gilt ein Wort so viel als das andere. Sein Wort gilt viel, hat Werth, Ansehen, ist von Wirksamkeit, von Bedeutung. »Du sollt jetzt sehen, ob meine Worte können dir etwas gelten, oder nicht.« 4 Mos. 11, 23. Als eine Fortsetzung dieser Bedeutung ist es anzusehen, wenn Denis sagt: »Der Zirkel galt die Sonne,« für, bedeutete die Sonne. Das lasse ich gelten, dem räume ich einen Werth ein, oder den Werth, welchen man ihm beilegt. Er gilt etwas bei ihm, er hat bei ihm Werth, stehet in Ansehen bei ihm, und — als Folge davon — vermag etwas bei ihm. ○ Ein Kaufmann gilt bei der Börse, oder auch nur, er gilt, wenn er als Kaufmann in Ansehen stehet und Glauben hat (Credit hat). Trapp. Sich gelten zu machen wissen, sich in den Augen Anderer einen Werth beizulegen, sich bei ihnen in Ansehen zu setzen wissen. Seine Ansprüche, Rechte, Reize  gelten machen, ihnen Ansehen verschaffen, bewirken, daß Andere ihnen den gehörigen oder verlangten Werth beilegen. Da dieses Ansehen, dieser Werth oft nur in der Einbildung besteht und eine bloße Meinung ist, so bezeichnet für etwas gelten, häufig auch nur: dafür angesehen, dafür gehalten werden. »Er galt für den reichsten Mann im Lande.« Meißner. Er galt für einen großen Gelehrten, guten Dichter  I sehr vielen andern Fällen ist die Grundbedeutung von gelten als Zustandswort, uneigentlicher geworden und nur durch Ergänzung dabei Statt findender Auslassungen und durch Umschreibung zu erklären. Es stehet nämlich in vielen Fällen 1) für, darauf abgesehen sein, zum Ziele haben, Zweck, Gegenstand des Strebens sein. Es galt ihnen Sieg oder Tod. Dieser Kampf beider Staaten galt ihnen ferneres Bestehen oder Vernichtung. Es gilt dir das Leben, es ist auf dein Leben abgesehen, dein Leben stehet auf dem Spiele. Oft wird gelten, wenn der Gegenstand, auf welchen es abgesehen ist, leicht hinzugedacht werden kann, mit dem dritten Falle der Person allein gefügt; oft hingegen fehlt der dritte Fall der Person und es wird mit dem vierten Falle des Gegenstandes oder Zweckes allein gefügt. Erst galt es dem südlichen Europa Unterjochung und Plünderung, späterhin galt es dem nördlichen, erst war es auf Unterjochung und Plünderung des südlichen Europa abgesehen  So sagt man beim Trunk: es gilt Dir, nämlich die Gesundheit, der Trunk. Es gilt die Gesundheit des Königes hingegen heißt, der Wunsch für die Gesundheit des Königes ist Zweck des Trunkes. Es gilt auf Leben und Tod, nämlich einen Kampf, ein Wagstück, es ist dabei auf Leben und Tod abgesehen, oder es stehet dabei das Leben auf dem Spiele. It die Person zugleich Gegenstand oder Zweck, auf welchen etwas abgesehen ist, so wird sie in den vierten Fall gesetzt. Jene bittere Bemerkung soll mich gelten, es ist dabei auf mich abgesehen, sie hat mich zum Gegenstande, sie soll mich treffen. So auch, es gilt die Bank! (va banque), bei den Setzspielern, es ist auf die Bank, auf die Sprengung derselben abgesehen, indem man nämlich so viel aufs Spiel setzt, als die Bank beträgt, oder als der Bankhalter an Gelde vor sich liegen hat. Häufig wird in diesem Falle auch die dritte Endung der Person gesetzt, ohne etwas Anderes als die Gewohnheit für sich zu haben. »Ach, daß der Traum deinem Frieden gölte (gälte).« Dan. 4, 16. »Ih wußte nicht, daß dieser Seufzer mir gelten sollte.« Dusch. »Nun, wem gilt das?« Lessing. Zumahl wenn es der armen Freundinn gilt. Gellert. Nein, Liebe, nein, dir gilt nicht dieses Lied. Hagedorn. 2) Für, darauf ankommen, erfodert werden, als Mittel zur Erreichung eines Zweckes nöthig sein, gleichsam der Preis sein, um welchen der Zweck eines Strebens erreicht wird, kosten. Hier gilts einen Kampf, hier kömmt es auf einen Kampf an, hier ist der Zweck des Strebens nur um den Preis eines Kampfes zu erreichen, oder dadurch, daß man darum kämpft. So auch, es gilt hier Arbeit, Mühe, Muth, Entschlossenheit, einen Versuch, eine Frage  »Zwanzigmahl war ich schon entwischt und das Wegkommen galt Kunst.« Meißner. »Diese Fürsten stifteten Ränkereien in einem Augenblicke an, wo es die Frage galt (d. h. wo es auf die Frage ankam, wo die Untersuchung und Beantwortung der Frage im Werke war), ob auch nur Ein König in unserm Welttheile auf dem Throne bleiben sollte?« Ungen. Ehemahls verband man in dieser Bedeutung gelten auch mit der unbestimmten Form eines andern Aussagewortes, hier gilt's laufen, schnell sein ; oder auch mit dem zweiten Falle des aus der unbestimmten Form gebildeten Grundwortes. Hier gilt es Laufens, Aufmerkens  Nun so es aber Sterbens gilt. H. Sachs. Hier galt's wer zuerst auf dem Platze war, hier kam es darauf an, war es von Wichtigkeit. Auch nur, hier gilt's, nämlich, Kraft, Anstrengung, Kampf  als Mittel, durch welches, oder als Preis, um welchen der Zweck des Strebens zu erreichen ist. — Nun gilt's nur alles zu dulden. Voß. Stets wolkenlos zu Scherz und Liedern. Aber gefaßt, wenn es gilt, und mannhaft. Ders. »Ih beruhige mich also mit der Überzeugung, nach der besten Einsicht immer nur das Gute und Rechte gewollt, und wenn es galt, auch gethan zu haben.« Seume. »Auf dem Kopfe trug er einen kurzen Stutz, oder wenn's galt, eine wohl gepuderte Troddelperücke.« Engel. — Und wenn es mir das Leben gilt, und wenn es mir das Leben kostet, und wenn es selbst nur mit Aufopferung des Lebens zu erstreben wäre. Brüder, gält' es Gut und Blut, Dem Verdienste seine Kronen, Untergang der Lügenbrut! Schiller. Das Gelten. Die Geltung. S. d.
8444 Zeichen · 120 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

Pro Sprachstufe der prominenteste Beleg. Klick auf eine Form öffnet das Wörterbuch.

  1. 8.–11. Jh.
    Althochdeutsch
    gelten

    Etymologisches Wb. des Ahd. (EWA)

    in(t)geltenAWB sw. v. I, bei N und in Gl. seit dem 9. Jh.: ‚bestrafen, schlagen, strafen; damnare, ferire, luere, punire…

  2. 1050–1350
    Mittelhochdeutsch
    gëltenstn.

    Mhd. Wb. (Benecke/Müller/Zarncke) · +8 Parallelbelege

    gëlten stn. das wiederbezahlen. âne gelten borgen Iw. 262. geldennes muot haben des willen sein wieder zu bezahlen Iw. 7…

  3. 1200–1600
    Mittelniederdeutsch
    geltensw. V.

    Köbler Mnd. Wörterbuch · +1 Parallelbeleg

    gelten , sw. V. nhd. verschneiden Hw.: s. gegeltet E.: s. gelte (1) L.: MndHwb 1/2, 59 (gelten)

  4. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    2. Gêlten

    Adelung (1793–1801) · +6 Parallelbelege

    2. Gêlten , verb. irreg. ich gelte, du gilst, er gilt; Imperf. ich galt, im gemeinen Leben ich golt; Mittelw. gegolten; …

  5. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    gelten

    Goethe-Wörterbuch

    gelten Prät ‘galte’ DjG 3 1,37,1 Labores juv [1758] Konjunktiv ‘gält-’ u ‘gelt-’, vereinzelt ‘gölt-’ Tasso 1750 Var B20,…

  6. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Gelten

    Meyers Konv.-Lex. (1905–09)

    Gelten , s. Gelzen .

  7. modern
    Dialekt
    gëlten

    Elsässisches Wb. · +4 Parallelbelege

    gëlte n [kaltə fast allg.; kæltə Str. W. ] ; Ind. Präs. [kìlt, –, kaltə]; Part. [koltə Dü. und kùltə K. Z. ] 1. kosten,…

  8. Sprichwörter
    Gelten

    Wander (Sprichwörter)

    Gelten 1. Am maisten gilt das best. – Henisch, 1622, 21. 2. Ein jeder gilt, als vil er hat. – Henisch, 1622, 22; Petri, …

  9. Spezial
    gelten

    Deutsch-Ladinisch (Mischí) · +1 Parallelbeleg

    gel|ten (gilt, galt, gegolten) I vb.intr. 1 (gültig sein) valëi (vel, valü), ester varënt, avëi validité 2 (in Kraft sei…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit gelten

41 Bildungen · 7 Erstglied · 29 Zweitglied · 5 Ableitungen

Zerlegung von gelten 2 Komponenten

gel+ten

gelten setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

gelten‑ als Erstglied (7 von 7)

geltendmachen

DWB

geltendmachen , n. geltend machen als subst. ( s. gelten 8, d ): das geltendmachen der persönlichkeit. H. Heine verm. schr. (1862) 2, 178 .

geltendmachung

DWB

geltendmachung , f. : in der hauptidee, der wir alle huldigen, in der geltendmachung der subjectivität. Herwegh ged. u. krit. aufs. 1, 90 .

Geltenlassen

GWB

gelten·lassen

Geltenlassen zu gelten B 3: Tolerieren, Akzeptieren des anderen in seiner Eigenart; in (selbst)krit autobiogr Reflexion Merck .. kannte mich…

geltensmēr

KöblerMnd

gelten·s·mēr

geltensmēr , N. nhd. Schmalz einer unfruchtbaren Sau E.: s. gelte (1), smēr L.: MndHwb 1/2, 59 (gelte)

Geltensnīder

WWB

gelten·snider

Gelten-snīder m. [ Dor Isl] Geltensnīer ( Dor Wl ) Person, die weibl. Schweine kastriert.

gelten als Zweitglied (29 von 29)

abe gelten

Lexer

abe·gelten

abe gelten abzahlen, bezahlen Mz. 4, 164, drey büchsen, die man im abgolten het J. 1425 ;

abgelten

DWB

abgelten , solvere, gelten, bezahlen, abkaufen, vergelten: zu einem koch zwen junggesellen kamen und theten sich freundlich stellen, als het…

abvergelten

DRW

abvergelten wie abdienen I 2 das der abt ... die ... murl mit dienst vnd mit nutzze schullen inne haben, vntz si sich funf pfunt ab vergelte…

angelten

DRW

angel·ten

angelten I als rechtskräftig errichten SchweizId. II 279 Faksimile II zustehen welk broder bynnen amptes schuldich is ... dat deme ampte ang…

ausgelten

DRW

aus·gelten

ausgelten uyssgelden, got. usgildan I Geld erbringen, substantiviert: Lasten dat ... guet ind erf ... mit sime uyssgelden ind ingelden 1507 …

drīgelten

KöblerMhd

drī·gelten

drīgelten , st. V. nhd. dreifach bezahlen, dreifach vergelten Hw.: s. drīgülten Q.: Beisp (vor 1483) E.: s. drī, gelten W.: nhd. DW2- L.: Le…

entgelten

DWB

ent·gelten

entgelten , luere, dare poenas, ahd. ingëltan ( Graff 4, 187 ), mhd. engëlten ( wb. 1, 520), bei Albr. von H. untgëlten ( Haupt 11, 363 ), n…

ergelten

DWB

ergelten , rependere, vergelten. Tobler 171 .

gegelten

KöblerMhd

gegel·ten

gegelten , st. V. nhd. abwerfen, erbringen Q.: Urk (1292) E.: s. ge, gelten W.: nhd. DW- L.: WMU (gegelten 1597 [1292] 1 Bel.)

in(t)gelten

AWB

int·gelten

in(t)- gelten sw. v. , mhd. engalten, -gelten. — Graff IV,189 f. in-calt-: 3. pl.? -ant Gl 2,184,32 ( M, clm 21 525, 9. Jh.; nach Raven I,56…

missegëlten

Lexer

misse·gelten

misse-gëlten stv. I, 3. übel entgelten. ndrh. dat leist got ein ganze stat misgelden Fromm. 2,445 b .

mißgelten

DRW

mißgelten, v. I zu gelten (I) nicht nach Gebühr oder in voller Höhe bezahlen vgl. mißzahlen bitigheter him thet, thetther hebbe miserit, mis…

Schnartzgelten

Wander

Schnartzgelten Es ist geschnartzgelt 1 . – Simplicissimi Galgenmännlein. 1 ) D.i. auf ein Holz gesetzt, in die Luft geschlagen.

unvergëlten

Lexer

unver·gelten

un-vergëlten stv. daʒ'n wirt dir unvergolten niht Strick. 6,52. — unvergolten part. adj. BMZ pass. unvergolten, unbezalt Parz. unverg. schad…

vergelten

DWB

ver·gelten

vergelten , verb. compensare. 1 1) goth. fragildan, ags. forgildan, alts. fargeldan, forgeldan, altfries. urielda, forielda, ahd. fargeltan,…

verundergelten

KöblerMhd

verundergelten , sw. V. nhd. für etwas Abgabe zahlen E.: s. ver…, undergelt W.: nhd. DW- L.: Lexer 283b (verundergelten)

verungelten

DWB

ver·ungelten

verungelten , verumgelten, v., zu ungelt, umgelt, s. th. XI, 3, sp. 732; mhd. Lexer 3, 281 , Diefenbach 570 , Scherz-Oberlin ; mnd. vorungel…

widergelten

DWB

wider·gelten

widergelten , vb. bezahlen, ersetzen; vergelten; as. widargeldan; mnd. weddergelden; mnl. wedergelden. zuerst in einer glosse des 9. jhs. be…

wi(e)dervergelten

DWB

wieder·vergelten

wi(e)dervergelten , vb. , was vergelten ( teil 12, 1, sp. 407) und widergelten; tautologisch zu jenem gebildet und seit dem 16. jh., häufige…

zwigëlten

Lexer

zwi·gelten

zwi-gëlte , zwi-gëlten adv. doppelt bezalend. daʒ sal her zwigelde wider geben Ssp. 2. 32, 3. zwei gelde ib. 1. 54,2. zwigelten Dsp. 1, 150.

übergelten

KöblerMhd

übergelten , st. V. nhd. überbezahlen, überbieten, Genugtuung geben, an Wert übersteigen, übertreffen, ersetzen Q.: Vät, BDan (FB übergelten…

Ableitungen von gelten (5 von 5)

entgelten

DWB

entgelten , luere, dare poenas, ahd. ingëltan ( Graff 4, 187 ), mhd. engëlten ( wb. 1, 520), bei Albr. von H. untgëlten ( Haupt 11, 363 ), n…

ergelten

DWB

ergelten , rependere, vergelten. Tobler 171 .

gegelten

KöblerMhd

gegelten , st. V. nhd. abwerfen, erbringen Q.: Urk (1292) E.: s. ge, gelten W.: nhd. DW- L.: WMU (gegelten 1597 [1292] 1 Bel.)

ungëlten

LexerN

un-gëlten swv. in verungëlten 3,281.

vergelten

DWB

vergelten , verb. compensare. 1 1) goth. fragildan, ags. forgildan, alts. fargeldan, forgeldan, altfries. urielda, forielda, ahd. fargeltan,…

Zitieren als…
APA
Cotta, M. (2026). „gelten". In lautwandel.de — Aggregat aus 53 historischen deutschen Wörterbüchern. Abgerufen am 9. May 2026, von https://lautwandel.de/lemma/gelten/campe
MLA
Cotta, Marcel. „gelten". lautwandel.de, 2026, https://lautwandel.de/lemma/gelten/campe. Abgerufen 9. May 2026.
Chicago
Cotta, Marcel. „gelten". lautwandel.de. Zugegriffen 9. May 2026. https://lautwandel.de/lemma/gelten/campe.
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