Hauptquelle · Adelung (1793–1801)
Ausstoßen
Ausstoßen , verb. irreg. (S. Adelung Stoßen ,) welches in doppelter Gattung üblich ist. I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, auf einen andern stoßen, in der Fechtkunst. II. Als ein Activum. 1) Hinaus stoßen. Einen ausstoßen, aus dem Hause. Figürlich, als unwürdig von einer Gesellschaft ausschließen. 2) Durch einen Stoß heraus bringen. Einem ein Auge ausstoßen. Einen Meiler ausstoßen, bey den Kohlenbrennern, ihn ausladen. Die Wege im Garten ausstoßen, mit dem Stößer reinigen. Dem Fasse den Boden ausstoßen, im gemeinen Leben, mit zu großer Heftigkeit verfahren. Figürlich, mit Heftigkeit…