Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
gewährer m.
gewährer , m. , jüngere und seltenere nebenform zu gewähre vgl. sp. 4808. vgl. gewährsmann . in einzelnen verwendungen führt unsere form als nomen agentis auch auf weren, währen = leisten, zahlen zurück mit bedeutungen, die an gewähre nicht hervortreten. 1 1) anknüpfung an wern, leisten, zahlen. hier stehen sich zwei bedeutungen schroff gegenüber, deren eine den verbalbegriff activ übernimmt, während die andere von der reflexivverbindung eine passive actionsart überkommt. 1@a a) die active ausprägung ist nur am simplex werer belegt, das jedoch in varianten wieder mit gewer vertauscht wird: swe…