Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
reden
reden
- ›Sprachfähigkeit besitzen und ausüben‹ (bezogen auf die Sprachkompetenz des Menschen und ihren Charakter als anthropologische Differenz zu anderen Lebewesen); speziell auch: ›sprechen, situationsbezog
- ›eine bestimmte Sprache sprechen / beherrschen‹ (z. B. Französisch, Latein); auch: ›etw. in einer bestimmten Sprache sagen, ausdrücken‹ (z. B. als Übersetzung aus einer anderen Sprache); ›sich ausdrüc
- ›sprechend tätig sein, sprechen, sich äußern‹ (allgemein als kommunikative, in der Regel mündliche Tätigkeit); auch pejorativ: ›inhaltsleer daherreden, oberflächliches Geschwätz betreiben‹; bei größer
- ›sich sprachlich in einer bestimmten Art und Weise ausdrücken‹; auch: ›etw. in einer bestimmten Weise schriftlich formulieren‹ (zumeist ausdrucksorientiert, z. B. in einer bestimmten Aussprache, Lauts
- ›etw. sagen, etw. über etw. aussagen, von / über etw. sprechen, eine Aussage mit Sach- und Weltbezug machen‹ (allgemein, darstellungs- und wahrheitsfunktional); dies mit unterschiedlichen Illokutionen
- ›sprachlich auf jn. / etw. referieren, Bezug nehmen, von jm. / etw. handeln, die Rede auf jn. / etw. bringen‹; auch verweisend auf Personen und Sachverhalte, von denen innerhalb eines Textes oder in a
- ›bewertend und sozial beziehungssteuernd über eine Person sprechen, eine kategorisierende Aussage über jn. machen‹ (allgemein; im Unterschied zu 5 bezogen auf Aussagen über Personen); häufig: ›invekti
- ›mit jm. sprechen, beziehungsfunktional reziprok (in der Regel symmetrisch) kommunizieren (auch mit sich selbst)‹ (allgemein); im Einzelnen situativ ausdifferenzierend mit Öffnung zu verschiedenen ill
- ›appellativ adressatenbezogen sprechen, um etw. zu erreichen; ein Anliegen sprachlich mit jm. aushandeln (auch mit sich selbst)‹ (allgemein); im Einzelnen situationsbezogen mit spezifischen Nuancen vo
- ›verbal gegen jn. / etw. vorgehen‹ (allgemein); im Einzelnen: ›jm. widersprechen, (textkommunikativ) Widerstand leisten‹; ›(agitierend) gegen etw. / jn. streiten, kämpfen‹; ›Einspruch gegen jn. / etw.
- ›jm. etw. versprechen, etw. zusichern; etw. schwören, sich zu etw. verpflichten, sich jm. verpflichten‹ (als kommissiver Sprechakt); ›etw. verheißen‹ (vom Sprechen Gottes), jeweils mit der Implikation
- ›sein Anliegen vor jm., auch: vor einem Gericht vertreten, für jn. sprechen, jn. verteidigen (auch sich selbst)‹.
- ›mit seinem inneren Selbst sprechen, im inneren Dialog mit sich selbst, dem Gewissen, Gott / Christus stehen‹; speziell: ›sinnieren, denken‹.
- ›sprechen, handeln, wirken, schaffen‹ (vom Sprechen und Handeln Gottes gesagt; allgemein); mit Einzelfunktionen: ›mit den Menschen Kontakt aufnehmen, kommunizieren‹; ›den Menschen die göttliche Botsch
Etymologie: zu mhd.