Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
gut
gut
- ›einzelner Wertgegenstand, Sachwert, einzelnes Rechtsgut (nicht notwendigerweise immer nur gegenständlicher Natur, häufig auch im Sinne eines Rechtes an einer Sache, die einen gewissen Wert hat); Summ
- ›Geld; Preis; für eine (z. B. politische) Übereinkunft bezahlte Summe; Bestechungsgeld; Bezahlung; Gewinn, Verdienst, Profit aus einem Geld- oder Warengeschäft o. ä.; finanzieller Vorteil; Geschäft‹.
- ›landwirtschaftliche Wirtschaftseinheit, aus Grund und Boden, in der Regel unter Einschluß der darauf befindlichen Immobilie bestehender Landbesitz, Hof‹; je nach Bewirtschaftung: ›kleinerer bis mittl
- ›Handelsgut, Ware, Kaufmannsgut (Tuch, Getreide, Vieh u. ä., auch Sole, Salz)‹.
- als Spezialisierung zu 1 in den Kollokationen gut der toten; das irdische / zeitliche / vergängliche / weltliche gut allgemein die Vergänglichkeit, Weltgebundenheit und letztliche Geringwertigkeit mat
- ›wertvolles Nichtgegenständliches (als sittlich und religiös Gutes)‹; speziell: ›Erstrebenswertes, Nützliches, Wohltat, Positives, das einem zuteil wird‹; ›Heilbringendes, Liebesgabe, (einzelne) Gnade
- ›das Höchste alles Erreichbaren / Erstrebbaren (summum bonum), in gleichem Maße Ursache alles Guten; Teilhabe an Gott und dessen Eigenschaften, Gotteskindschaft‹; vielfach: ›Gott; Trinität‹.
- ›positives Vermögen, Fähigkeit zu gutem Handeln, zu positiver Haltung anderen gegenüber; Qualität der Person, Eigenschaft der Güte; Motivation zum Guten, gute Absicht‹.
- ›hohe materielle Beschaffenheit e. S., hochwertige Qualität‹.
- ›das Gute im Unterschied zum Bösen (als absolute moralische Kategorie)‹; anschließbar an 5.
- im Phrasem gemeines gut ›allen gemeinsam gehörender bzw. zustehender Besitz‹; als Metonymie: ›allgemeiner Wohlstand; Gemeinwohl‹.
- in dem Phrasem: geistliches gut a) ›konkretes Besitztum der Kirche (z. B. Klöster)‹ (auch zu 1 stellbar); b) ›immaterielle, dem Seelenheil dienende Gnadengabe‹; speziell: ›Sakrament‹ (auch zu 5 stellb