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Frei

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Campe
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Eintrag · Campe (1807–1813)

Frei adj, adv

Bd. 2, Sp. 155b
Frei, — er, — este, adj. u. adv. von allem demjenigen los, entfernt, was als etwas Bindendes, als etwas Einschränkendes, als ein Zwang oder als ein Hinderniß zu betrachten ist. Es bezeichnet demnach 1. die Abwesenheit einer unangenehmen, übeln Sache  mit dem Verhältnißworte von. Frei von Sorgen, von Beschwerden, von Mühe. Frei von Abgaben, von Schulden. Frei von Fehlern, von Lastern, von Thorheiten. »Frei von der Sünde.« Röm. 6, 18. Ein von allen Sorgen freies Gemüth. Ein von heftigen Begierden und Leidenschaften freies Herz. Von der Strafe frei sprechen. So auch in den Zusammensetzungen, fehlerfrei, sorgenfrei, schuldenfrei, zollfrei  I O. D. wird es häufig mit dem zweiten Falle der Sache verbunden. Wo wäre ein Mensch aller Sünden frei? »Und mach mich alles Kummers frei.« Gryphius. Ungewöhnlich ist es von Sachen, die nicht eigentlich ein Übel, etwas Drückendes, Einschränkendes  bezeichnen. »Denn daß viel Sachen so haben den Beginn, ist aller Läugnung frei,« kann nicht geläugnet werden. Opitz. Es bedeutet 2. von Allem, was Binden oder verbinden kann entfernt, ohne alle Einschränkung, ohne allen Zwang. 1) Ohne alle körperliche Einschränkung, ohne alles sichtbare Hinderniß. (1) I der Bewegung. Sich frei bewegen können. So enge Kleider hindern die freie Bewegung des Körpers. Einen Gefangenen frei machen, auf freien Fuß setzen oder stellen. Aus freier Brust athmen, wenn sie vorher beklemmt gewesen ist. Ein freier Eingang in ein Haus, eine Stadt, einen Hafen, den nichts hindert. Der Fluß muß seinen freien Lauf haben, wenn er nicht übertreten soll, er darf in seinem Laufe durch nichts aufgehalten werden. Uneigentlich. Einer Sache ihren freien Lauf lassen, sie durch nichts hindern, sie auf keine Weise nach seinem Willen lenken oder bestimmen. Seiner Einbildungskraft, seinen Wünschen, seinem Willen freien Lauf lassen. Aus freier Hand zeichnen, ohne andre Hülfsmittel, uneigentlich auch, aus dem Kopfe. Ein freier Pinsel, freier Grabstichel, freier Meißel, bei den Mahlern, Kupferstechern und Bildhauern, der mit leichter und dreister Hand geführet wird. Ein freier Gang, freie Mienen und Geberden, die der natürlichen Beschaffenheit einer Person gemäß, und die durch keinen Zwang bestimmt sind. In der Naturlehre heißt der Wärmestoff frei, wenn er gleichsam nicht mehr gebunden ist, wenn er nicht mehr unfühlbar in einem Körper verborgen ist, sondern wenn er durch das Gefühl empfunden wird und sich mittheilt. S. Binden 2. (2) I der Ausdehnung, im Raume. Ein freier Platz, der nicht mit Schranken umgeben ist, oder der nicht mit Gebäuden oder andern Dingen, welche die Aussicht und freie Bewegung auf demselben hindern, besetzt ist. »Ein freier Raum umher, vierzig Ellen.« Ezech. 45, 2. Das freie Feld, das ebene, offne, durch keine Zäune, Hecken  eingeschlossene, das man weit und breit übersehen kann. Unter freiem Himmel schlafen, auf freiem Felde, oder außer Dach und Fach. Eine freie Aussicht, die durch nichts in der Nähe beschränkt wird. Einem die freie Aussicht verbauen. Die freie Luft, die nicht eingeschlossene, außerhalb der Wohnungen der Menschen. I der freien Luft athmen, außerhalb der Wohnungen der Menschen. Is Freie gehen, in die freie Luft, ins Feld  (3) I seiner Lage, Stellung, von andern Körpern nicht berührt. Einen Balken frei legen, so, daß er nur mit beiden Enden und sonst nirgends aufliegt. Ein Tisch stehet frei, wenn er an nichts anstehet, wenn er von der Wand ab= oder mitten in der Stube stehet. Ein frei stehendes Haus, das allein stehet und an welches keine andre Gebäude anstoßen. Ein frei stehender Baum, ein einzelner, um den keine andre Bäume herumstehen. Ein Redner stehet frei, wenn man seine ganze Person siehet, und wenn er sich an nichts anlehnt. Frei in der Luft schweben, ohne irgendwo anzustoßen, ohne irgendwo einen Halt zu haben; wofür man nicht richtig sagt, in freier Luft schweben. I der Pflanzenlehre heißt der Staubfaden frei (liberum), wenn er mit andern nicht verwachsen ist. 2) Ohne Einschränkung, ohne Zwang im bürgerlichen und gesellschaftlichen Leben. (1) Von Andern unabhängig, nicht das Eigenthum eines Andern seiend. Eine freie Person, ein freier Mensch, ein Freier; in Gegensatz eines Leibeignen, eines Sklaven. Einen Leibeignen frei geben, frei lassen, frei sprechen, frei machen. »Durch Untersuchung der Triebfedern der Natur entledigt sich der Mensch der Knechtschaft der Natur und wird zu einem freien Weltbürger.« Sulzer. I weiterer Bedeutung. Einen Lehrling frei sprechen, ihn aus der Dienstbarkeit seiner Lehrjahre entlassen und zum Gesellen machen. Ein freies Gut, dessen Besitzer kein Leibeigner ist, auf welchem keine Frohndienste haften. Ein Gut frei machen, die Schulden desselben bezahlen. Waaren, Güter frei machen, die Abgaben von denselben, ohne deren Entrichtung sie nicht fortgeschafft werden dürfen, bezahlen. (2) Unabhängig von aller oder doch von einer drückenden nahen Oberherrschaft. Ein freier Staat, ein freies Volk. Freie Reichsstädte, Reichsdörfer, die freie Ritterschaft  die nur dem Kaiser und Reiche unterworfen waren. Ein freies Gut, welches mit keiner Lehnspflicht verbunden ist. Ein freier Herr, der nicht der Lehnsmann eines Andern ist. I weiterer Bedeutung, unabhängig vom Willen, vom Einfluß Andrer. Er ist nicht frei, hängt nicht von sich selbst ab. (3) Durch kein Versprechen, durch keine eingegangene Verbindlichkeit gebunden. Ih bin noch frei. Sie ist nicht mehr frei, sie hat sich schon versprochen. Mein Herz ist nicht mehr frei, es ist durch Liebe, durch ein Versprechen schon an eine Person gebunden worden. »Da ward Jonathan und Saul troffen (von dem Lose), aber das Volk ging frei aus.« 1 Sam. 14, 41. Einen Soldaten frei geben, ihn los lassen, nicht zum Soldatendienst zwingen oder in demselben behalten. Einem etwas frei geben, ihn davon als einer Verbindlichkeit ent= binden (dispensiren). Es ist ihm frei gegeben worden, in der Fastenzeit Fleisch zu essen, seine Muhme zu heirathen  Den Schülern frei geben, die Schulstunden aussetzen. (4) Ohne Strafe, ungestraft. Das soll ihm nicht so frei hingehen. Der Verbrecher ist frei gesprochen worden, von der Strafe, ist wieder losgelassen. Frei rauben und stehlen, ohne Strafe besorgen zu dürfen. (5) Ohne bestimmte Geschäfte, Arbeit. Sich von Geschäften frei machen. Er hat den ganzen Tag nicht eine Stunde frei. (6) Ohne Gefahr. Frei herumgehen. Den Rücken frei haben, in einem Gefechte. Vor dem Schusse frei sein, sicher sein, nicht getroffen zu werden. S. Schußfrei. Dann, was eine solche Sicherheit gewähret. Ein freies Geleite, ein sicheres. (7) Ohne bürgerliche Beschwerden, ohne einschränkende Maßregeln, mit Freiheiten versehen. Eine freie Messe. Ein freier Jahrmarkt. Ein freier Hafen. Die freie Jagd haben, ungehindert überall jagen dürfen. Freien Zutritt haben. Besonders, frei von Abgaben. Ein freies Haus. Ein freies Gut. So auch, ohne Bezahlung. Freie Wohnung, freien Tisch geben. Freies Holz haben. Er bekömmt jährlich 300 Thaler und hat dabei Alles frei, hat die Befriedigung aller Bedürfnisse ohne etwas dafür zu bezahlen. Einen frei halten, für ihn bezahlen, ihm das Nöthige umsonst liefern. Einen Brief frei machen, das Postgeld dafür in voraus bezahlen, so daß es der Empfänger nicht bezahlen darf (frankiren). Zum Zeichen, daß man einen Brief auf solche Art frei gemacht habe, schreibt man darauf nur das Wort frei (nämlich gemacht) oder befreit. I Kartenspiele wird eine Farbe frei gespielt, wenn alle Trümpfe herausgefodert werden und ein Blatt jener Farbe dann von keinem Trumpfe mehr gestochen werden kann. Ein Blatt wird frei gespielt, wenn die Trümpfe herausgefodert und auch die höhern Blätter von der Farbe jenes Blattes weggespielt werden, so daß dieses Blatt in dieser Farbe nun das höchste und so gut als Trumpf ist, wenn es ausgespielt werden kann. Eine Zeche bauet sich frei, im Bergbaue, wenn sie die Kosten von ihrem Ertrage selbst bestreitet. (8) Keinen eigentlichen, bestimmten Besitzer habend, von Dingen, deren Gebrauch jedermann erlaubt ist. Auf freier Straße. Auf diesem Felde, in diesem Walde ist die Jagd frei, darf jedermann jagen. Ein freier Wald, in welchem jeder, der dazu gehört, Holz holen darf. Freies Feld, im Bergbaue, das keinen eigentlichen Besitzer hat. Ein Feld frei machen, es für frei oder verlassen d. h. keinem gehörig erklären. Eine Zeche fällt ins Freie, wenn ihr Besitzer sie verläßt. 3) Von sittlichem Zwange, von sittlicher Verbindlichkeit entfernt; sowol überhaupt in Ansehung des Willens, fähig zu derselben Zeit, unter denselben Umständen eines von mehrern Dingen nach Gefallen zu wählen. Es steht ihm frei zu thun was er will. Er hat seinen freien Willen. Er hat die freie Wahl. Ein freies Versprechen, was man freiwillig, ohne Zwang gegeben hat. »Gold, das jedermann von freiem Herzen opfert.« freiwillig. 2 Kön. 12, 4. Etwas von oder aus freien Stücken thun, aus eigenem durch keinen andern Menschen veranlaßten Entschluß. »Das Geld können sie zu ihrem freien Gebrauche anwenden.« Gellert. Einem etwas frei stellen. »Stellen sie darum ihm frei, auch Schmähungen auszurufen.« Voß. Freie Hände haben, nach freiem Willen handeln können. Jeder Mensch ist frei oder sollte es vielmehr sein. Als auch in engerer Bedeutung. (1) Von der Herrschaft der Sinne und Begierden unabhängig, fähig seine Handlungen nach den Vorschriften der Vernunft einzurichten. Der freie Wille, das Vermögen des Menschen, daß er sich in seinen Entschließungen und Handlungen durch nichts von außen und überhart durch nichts Körperliches, auch nur im Geringsten bestimmen zu lassen braucht, wenn er nicht will. Eine freie Handlung, die aus dem freien Willen fließt. Kein edler Mensch ist edel und frei, der den Begierden gehorcht, Noch groß, wenn er den Schöpfer nicht ehrt. Haller. (2) Ohne Vorurtheile, die hergebrachten Schranken überschreitend. Frei denken. Wer frei darf denken, denket wohl. Haller. Frei urtheilen, frei sprechen und schreiben. Ein freier Geist, der durch keine Vorurtheile  gefesselt ist. Ein freier Verstand. (3) Freimüthig, offen, ohne Furcht und Zurückhaltung. Ih bekenne es frei. Ih will es frei und offenherzig gestehen. Etwas frei heraussagen. Ein freies Geständniß ablegen. Aus freier Brust sprechen, freimüthig, offenherzig. Einen frei ansehen. Ein freies, offenes Gesicht haben. »Frei predigen.« Apostelg. 9, 27. »Frei reden.« Joh. 7, 13. Bergnügen und Verdruß darf mancher (dem Freunde) frei bekennen, Im frei den Gegenwurf geheimer Wünsche nennen. Hagedorn. (4) Von ängstlicher Beobachtung der Regeln der Kunst  entfernt. Die freie Schreibart. Der freie Satz, in der Tonkunst, bei welchem man sich Ausnahmen und Abweichungen erlaubt, in Gegensatz des gebundenen, der in Kirchenstücken herrscht. Eine freie Übersetzung, die sich nicht sklavisch an die Worte der Urschrift bindet. Eine freie Nachahmung. Ein freier Auszug. (5) Gegen die Gesetze des Wohlstandes und der guten Sitten, als mildernder Ausdruck für das harte frech. Der Mensch spricht sehr frei, zu frei. Sie ist, sie thut, sie spricht gar zu frei. Ein freies Leben, ein zu freies Betragen. Freie Reden, Sitten, Handlungen. Ein freies Frauenzimmer. »Wer nichts Unerlaubtes denkt, der steht nie in Gefahr zu frei zu reden.« Gellert. Ein freier Mahler, der schlüpfrige, unzüchtige Gegenstände darstellt.
11266 Zeichen · 193 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 8.–11. Jh.
    Althochdeutsch
    frei

    Etymologisches Wb. des Ahd. (EWA) · +1 Parallelbeleg

    freidiAWB adj. ja-St., nur Gl. 1, 584, 43 (8./ 9. Jh.) und Notker, Bo. 196, 4: ‚abtrünnig, flüchtig‘ (die Glosse freidiu…

  2. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Freiadj, adv

    Campe (1807–1813) · +7 Parallelbelege

    Frei , — er, — este , adj . u. adv . von allem demjenigen los, entfernt, was als etwas Bindendes, als etwas Einschränken…

  3. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    frei

    Goethe-Wörterbuch

    frei auch -ey, insbes in den nicht von der Korrekturanweisung für die Ausg.l.H. betroffenen Texten (s B41,371,19 Reichel…

  4. modern
    Dialekt
    frei

    Elsässisches Wb. · +7 Parallelbelege

    fri bezw. frei [frí K. Z. , daneben auch frei; frèi Ruf. Su. Dü. Bf. Str. ; frei Banzenh. Obhergh. ] Adj. frei, los, fre…

  5. Spezial
    freiadj

    Dt.-Russ. phil. Termini · +2 Parallelbelege

    frei , adj свободный , п

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit frei

1.102 Bildungen · 1.029 Erstglied · 62 Zweitglied · 11 Ableitungen

frei‑ als Erstglied (30 von 1.029)

Freibad

SHW

Frei-bad Band 2, Spalte 937-938

Freibank

SHW

Frei-bank Band 2, Spalte 937-938

Freibier

SHW

Frei-bier Band 2, Spalte 937-938

freigeben

SHW

frei-geben Band 2, Spalte 939-940

freigebig

SHW

frei-gebig Band 2, Spalte 939-940

Freigeist

SHW

Frei-geist Band 2, Spalte 939-940

freihalten

SHW

frei-halten Band 2, Spalte 939-940

Freiherr

SHW

Frei-herr Band 2, Spalte 939-940

Freihof

SHW

Frei-hof Band 2, Spalte 939-940

Freikarte

SHW

Frei-karte Band 2, Spalte 939-940

freikommen

SHW

frei-kommen Band 2, Spalte 939-940

freilassen

SHW

frei-lassen Band 2, Spalte 939-940

Freilauf

SHW

Frei-lauf Band 2, Spalte 939-940

freilegen

SHW

frei-legen Band 2, Spalte 939-940

freimachen

SHW

frei-machen Band 2, Spalte 939-940

Freimarke

SHW

Frei-marke Band 2, Spalte 939-940

Freimaurer

SHW

Frei-maurer Band 2, Spalte 939-940

Freimost

SHW

Frei-most Band 2, Spalte 939-940

Freimusik

SHW

Frei-musik Band 2, Spalte 939-940

Freiplatz

SHW

Frei-platz Band 2, Spalte 939-940

Freischein

SHW

Frei-schein Band 2, Spalte 941-942

freisinnig

SHW

frei-sinnig Band 2, Spalte 941-942

Freispruch

SHW

Frei-spruch Band 2, Spalte 941-942

frei als Zweitglied (30 von 62)

Abfrei

DRW

Abfrei Abzuggeld vgl. Abfreigeld ist das ainer abfert von seinem hof, so ist er ganzn dienst zu abfrei schuldig. so er sich aber wider zeuch…

abschoßfrei

DRW

abschoßfrei 1785 Diefenb.-Wülcker 16 Faksimile

abzugsfrei

DRW

abzug·s·frei

abzugsfrei ohne Anrechnung auf die Nachsteuer es sollen auch keine schulden abzugsfrei passirt werden, es seien denn ... obligationen dafür …

achtfrei

DRW

acht·frei

achtfrei zu 3Acht zum Frondienst auf dem Herrengrundstück nicht verpflichtet sonsten ist er auch schatzfrei, achten vnd dienstfrei, zehendes…

adelfrei

DRW

adel·frei

adelfrei adelig frei, dem Herrenstande angehörig (nur "frei geboren"?) du [Brünhilde] muost daz hiute schouwen, daz ich bin adelvri oJ. Nibe…

akzisefrei

DRW

akzise·frei

akzisefrei ouch solen wyr ... alle jairs zappen vunff voyder wyntz assissevry 1433 SiegburgWQ. 83 Faksimile 1721 ZHambG. 13 (1908) 124 Faksi…

armfrei

DWB

arm·frei

armfrei , manumissus. Frisch 1, 34 c . Stieler 558 . frei vom arm des herrn.

aufschlagfrei

DRW

aufschlag·frei

aufschlagfrei abgabenfrei zoll aufsleg un mawtfrey 1468 FRAustr. II 151 Faksimile 1478 ArchÖG. 3 (1849) 81

einwandfrei

RDWB1

einwand·frei

einwandfrei безупречный; безукоризненный; в (полном) порядке; в лучшем виде идиом. , разг. ; не придраться; не придерёшься; что-л., кто-л. н…

gastfrei

DWB

gast·frei

gastfrei , freigebig gegen gäste, mit gastung u. ähnl.; frei selber hiesz einst schon freigebig ( s. V, 1874). auch nl. gastvrij ( schon Kil…

hitzefrei

RDWB1

hitze·frei

hitzefrei освобождение от школьных занятий или сокращение рабочих часов по причине жары (температура в помещении, согласно немецкому трудово…

kostfrei

DWB

kost·frei

kostfrei , ein vielgebrauchtes wort des 16. 17. jh. 1 1) 'kostfrei, freigebig ' kannte noch Rädlein Leipz. 1711 559 b , es ist eig. ' frei m…

machtfrei

DWB

macht·frei

machtfrei , adj. : macht- sive reichsfrei, exemtus imperii Stieler 559 .

mahlfrei

DRW

mahl·frei

mahlfrei, adj. u. adv. I frei von Abgaben an die Herrschaft für das Mahlen in einer Mühle wie wir dan unserm dorf Z. zuerkennen malfrei, bac…

marktfrei

DRW

markt·frei

marktfrei, adj. von Marktabgaben befreit 1686 NÖsterr./ÖW. VIII 1017 Faksimile

marktzollfrei

DRW

markt·zollfrei

marktzollfrei, Adjektiv vom Marktzoll (I) befreit welcher purger von S. der herschaft vnd iren zollner zu Lauffen gibt 6 den. gen. marckht z…

marschfrei

DRW

marsch·frei

marschfrei, Adjektiv von Grundstücken: befreit vom Marschanschlag 1683 CCHolsat. II 253 Faksimile

mastfrei

DRW

mast·frei

mastfrei, adj. ohne Zahlung der Mastgebühr vgl. dehemsfrei so am halsgericht seeßen, solten 12 schwein mastfrei gehen 1556 MarburgRQ. I 412 …

mautfrei

DWB

maut·frei

mautfrei , adj. exemtus a telonio, immunis. Frisch 1, 651 c .

metzfrei

DRW

metz·frei

metzfrei, adj. u. adv. norddt. mattenfrei frei von der Abgabe der ¹Metze (III 1); metzfrei zu mahlen ist Privileg des Grundherrn der jeweili…

mühlenfrei

DRW

mühlen·frei

mühlenfrei, adj. frei von Mühlzwang so wisen de scheffen zu A. m.g. heren domcusters underdaenen und gesinde ... zinsfry, muelenfry 1549 RhW…

münzfrei

DRW

münzfrei, adj., adv. entlastet von der Verpflichtung, gewonnenes Silber nur an einer bestimmten Münzstätte zu einem festgelegten Preis zu ve…

notbedenfrei

DRW

notbeden·frei

notbedenfrei, adj. von der Zahlung einer Notbede (I) befreit alle die lude die den pfaltzgraven anehorent die sint nodt beden fry 14. Jh.? A…

pachtfrei

DRW

pacht·frei

pachtfrei, adj., adv. ohne Verpflichtung zur Pachtzahlung acht vrije hoeuen lants, dair hij se kiest, pacht vrij, thijnst vrij ende thiende …

pflichtfrei

DWB

pflicht·frei

pflichtfrei , adj. immunis Maaler 318 c , solutus a juramento officiali ( s. pflicht 4, a ) Stieler 559 ; mnl. plichtvry Kil. 407 a . vergl.…

pfründfrei

DRW

pfründfrei, adj., adv. zu Pfründe (VII) auch pfründen- kostenfrei, ohne Zahlung eines Weidegeldes vgl. hutfrei (II) der dinckhoffmeyer soll …

provisionsfrei

RDWB1

provision·s·frei

provisionsfrei без комиссионных маклеру, без платы за посредничество (при поиске квартиры)

quartierfrei

DWB

quartier·frei

quartierfrei , adj. oder soldatenfrei, liber a receptione militum Stieler 559 , davon quartierfreiheit Rädlein 715 b , quartiersfreiheit Lud…

Ableitungen von frei (11 von 11)

befreien

DWB

befreien , sich, uxorem ducere, s. freien : das er nicht ein weib von seinem geblüt nimpt, sondern befreiet sich mit den heiden. Luther 4, 2…

befreiung

DWB

befreiung , f. liberatio, exemtio.

entfreien

DWB

entfreien , liberare, befreien, entledigen, ein ehdem übliches, jetzt abgekommnes wort. Stieler 560 . 1 1) transitiv, einen seines gelübdes …

entfreiung

DWB

entfreiung , f. er sol sich vielmehr, als dasz er sich über derer ( der dörner auf dem acker ) entfreiung belustiget, bekümmern und beklagen…

erfreien

DWB

erfreien , 1 1) matrimonio sibi jungere, heiraten: darzu so kam ein reuter gegangen, er freiet des königs tochter, er freiet sie lenger denn…

erfreiung

DWB

erfreiung , f. liberatio: mit den Pommern hat er nach seiner dritten gefängnus und erfreiung beständige freundschaft gehalten. Micrälius 2, …

freie

DWB

freie , f. apertum, wie das freie ( sp. 96), die freie luft, engl. open air: einsam wallt er hervor aus dämmernder gänge gewölben in die fre…

unfrei

DWB

unfrei , adj. adv. , gegentheil von frei. ahd. mhd. unvrî; mnl. onvri; nl. onvrij; engl. unfree; dän. ufri; schwed. ofri ( vgl. anord. úfrjá…

unfreilich

DWB

unfreilich , adv. , inliberaliter Terenz (1499) 114 b . —

urfrei

DWB

urfrei , adj. , frei mit ur- C 4 a und c: aber was ewig u. und in keine schranken geschlagen dastehen musz, das ist der trieb wissenschaftli…

verfreien

DWB

verfreien , verb. vermählen, verheiraten; zusammensetzung zu freien ( s. theil 4, 1, 106), dessen bedeutung die vorsilbe nicht wesentlich än…

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APA
Cotta, M. (2026). „frei". In lautwandel.de — Aggregat aus 53 historischen deutschen Wörterbüchern. Abgerufen am 12. May 2026, von https://lautwandel.de/lemma/frei/campe
MLA
Cotta, Marcel. „frei". lautwandel.de, 2026, https://lautwandel.de/lemma/frei/campe. Abgerufen 12. May 2026.
Chicago
Cotta, Marcel. „frei". lautwandel.de. Zugegriffen 12. May 2026. https://lautwandel.de/lemma/frei/campe.
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  author       = {Cotta, Marcel},
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