Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
bürgerlich
bürgerlich , in verschiedner bedeutung, 1 1) plebejus, gegensatz zu edel und adellich: ein spröszling eigennützger ehe, der, stolz und steif und bürgerlich, im schmausen keinem fürsten wich. Hagedorn 2, 67 ; was mich am meisten neckt, sind die fatalen bürgerlichen verhältnisse. Göthe 16, 96 ; und so darf ich denn wol auch in scherz und ernst einer bürgerlichen hochzeit gedenken, die auf dem schieszhause gefeiert wurde. 32, 182; ein bürgerlicher tisch ( hausmannskost ). an Schiller 900; wo eine cavaliersgnade einspricht, kommt mein bürgerliches vergnügen in gar keine rechnung. Schiller 182 a ; …