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Bürgerlich

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Adelung
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Eintrag · Adelung (1793–1801)

Bürgerlich

Bd. 1, Sp. 1263
Bürgerlich, adj. et adv. einem Bürger, oder dem Bürgerstande gemäß, in dessen Verhältnissen gegründet, doch, nach dem verschiedenen Gebrauche des Wortes Bürger, mit verschiedenen Nebenbegriffen. 1) So fern Bürger den Einwohner einer Stadt bedeutet, welcher in Ansehung seines Nahrungsgeschäftes der Rechte und Freyheiten der Stadt theilhaftig ist. Sich bürgerlich[] nähren, wie Bürger sich zu nähren pflegen. Bürgerliche Nahrung treiben. Bürgerliche Freyheiten, bürgerliche Beschwerden, bürgerliche Abgaben. Ein bürgerlicher Krieg, ein Krieg unter den Bürgern einer Stadt. Der bürgerliche Gehorsam, ein gelindes Gefängniß für straffällige Bürger. Bürgerliche Sachen, dergleichen unter Bürgern vorkommen, und den Verlust des Bürgerrechtes nicht nach sich ziehen; Civil-Sachen. Das bürgerliche Recht, so fern es dem peinlichen entgegen gesetzt ist, welches über bürgerliche Sachen richtet. Weichbild Art. 17. in Gloss. »Die Klagen sind entweder burglich oder peinlich. Burgliche Klagen sind, da beyde der Kläger und der Antworter vor der Klag und nach der Klag Burger bleiben, also daß keiner den andern nicht vorflüchtig darf werden. Peinliche Klage ist anders nichts, denn da man fordert von dem Bruchhaftigen seine verdiente Pein und keinen Abtrag noch Buße.« In einer weitern Bedeutung kommt es im dritten Absatze vor. Die bürgerliche Obrigkeit, die nächste Obrigkeit einer Stadt, welche die Polizey und den äußern Wohlstand der Stadt zu besorgen hat, zuweilen aber auch mit der bürgerlichen Gerichtsbarkeit versehen ist; die Civil-Obrigkeit. 2) So fern unter dem Worte Bürger der dritte Stand eines Staates verstanden wird, bedeutet dieses Wort, (a) oft so viel, als im gemeinen Leben üblich, dem gemeinen Leben gemäß, doch mit verschiedenen Einschränkungen und Nebenbegriffen. Das bürgerliche Leben, die Lebensart der meisten in einem Staate. Der bürgerliche Tag, in der Astronomie, der Tag der aus Tag und Nacht oder 24 Stunden bestehet, in welcher Zeit sich die Erde Ein Mahl um die Sonne beweget, der Sonnentag, der natürliche Tag; im Gegensatze des künstlichen, welcher nur die Zeit begreift, in welcher die Sonne über dem Horizonte gesehen wird. Das bürgerliche Jahr, welches nur nach Tagen berechnet wird, und wozu so wohl das gemeine Jahr, als das Schaltjahr gehören; im Gegensatze des astronomischen Jahres, dessen Dauer nach Stunden und Minuten berechnet wird. Die bürgerliche Baukunst, welche im gemeinen Leben gebraucht wird; im Gegensatze der Kriegsbaukunst, Schiffsbaukunst und Wasserbaukunst. (b) In der Sprache der großen Welt bedeutet bürgerlich figürlich oft so viel, als von seinen Sitten entfernet, den Gewohnheiten des Hoflebens und Adelstandes nicht gemäß. Sehr bürgerliche Sitten haben. Sein Wort halten, läßt heut zu Tage gar zu bürgerlich. Ein Sprößling eigennütz'ger Ehe, Der stolz und steif und bürgerlich, Im Schmausen keinen Fürsten wich, Haged. 3) So fern unter Bürger die Glieder eines Staates verstanden werden. Die bürgerliche Gesellschaft, da sich viele dem Willen Eines unterworfen haben, im Gegensatze derjenigen Gesellschaft, welche aus Ältern und Kindern bestehet. Bürgerliche Gesetze, in der weitesten Bedeutung, wonach man im gemeinen Leben seine Handlungen einzurichten hat, besonders in Rücksicht auf seinen Nächsten. Das bürgerliche Recht, in der weitesten Bedeutung, der Inbegriff der Rechte, welche Unterthanen oder Bürger als Bürger gegen einander haben; im Gegensatze des Staatsrechtes, und des Staatenrechtes oder öffentlichen Rechtes. In engerer Bedeutung verstehet man unter dem bürgerlichen Rechte (Jus civile) nur die Sammlung der darauf gerichteten Römischen Gesetze, im Gegensatze des kanonischen und Municipal-Rechtes. In der engsten Bedeutung ist es im ersten Absatze vorgekommen. Ein bürgerlicher Krieg, ein innerlicher Krieg, unter den Unterthanen eines Staates.
3824 Zeichen · 35 Sätze

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Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Bürgerlich

    Adelung (1793–1801) · +5 Parallelbelege

    Bürgerlich , adj. et adv. einem Bürger, oder dem Bürgerstande gemäß, in dessen Verhältnissen gegründet, doch, nach dem v…

  2. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    bürgerlich

    Goethe-Wörterbuch

    bürgerlich in der Frühzeit auch B- (bes Götz 1 u RAnw); -u- DjG 3 3,372,11 RAnw [24.7.73] AADuW2,496,11 u 583 Plp verein…

  3. modern
    Dialekt
    bürgerlichAdj.

    Pfälzisches Wb. · +1 Parallelbeleg

    bürgerlich Adj. : 1. birgerlichi Koscht, von Speisen, wie sie vornehmlich in bürgerlichen Kreisen üblich sind [verbr.]. …

  4. Sprichwörter
    Bürgerlich

    Wander (Sprichwörter)

    Bürgerlich 1. Lieber bürgerlich in Ehren, als adelig in Schanden. – Schottmüller, Ms. 2. Halb bergerisch, halb bäuerisch…

  5. Spezial
    bürgerlich

    Deutsch-Ladinisch (Mischí) · +1 Parallelbeleg

    bür|ger|lich adj. 1 (zivil) zivil (-ii, -a) 2 (als Standesbegriff) zivil (-ii, -a). ▬ bürgerlich es Recht dërt zivil m. …

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit buergerlich

20 Bildungen · 17 Erstglied · 1 Zweitglied · 2 Ableitungen

Ableitung von buergerlich 2 Analysen

buerger + -lich

buergerlich leitet sich vom Lemma buerger ab mit Suffix -lich.

Alternativen: buerg+-er+-lich

Zerlegung von buergerlich 2 Komponenten

buerg+erlich

buergerlich setzt sich aus 2 eigenständigen Lemmata zusammen. Die Klammerung zeigt die Hierarchie der Komposition; Klick auf einen Bestandteil öffnet seine Etymologie.

buergerlich‑ als Erstglied (17 von 17)

bürgerlichbequem

GWB

buergerlich·bequem

bürgerlich-bequem [ G-s Frankf Vaterhaus ] Ein .. neuerbautes, b. bequemes und anständiges Haus 35,28,6 TuJ Josef Mattausch J. M.

bürgerlichehrlich

GWB

buergerlich·ehrlich

bürgerlich-ehrlich iron-sarkast [ Götz zum Rat: ] müsse eure Nachkommenschafft von Bürgerlich ehrlichen Spizbuben .. biss auf das letzte Pfl…

Bürgerliche Nahrung

Meyers

buergerliche·nahrung

Bürgerliche Nahrung , ehedem Inbegriff aller Gewerbe, die, wie regelmäßig der Handel, die zünftigen Gewerbe und die Bierbrauerei, nur in den…

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten

Meyers

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ( Zivilprozeßsachen ), nach den Reichsjustizgesetzen diejenigen Streitigkeiten, die in das Gebiet der strei…

Bürgerlicher Tod

Meyers

buergerlich·er·tod

Bürgerlicher Tod (franz. Mort civile ), Verlust der persönlichen Rechtsfähigkeit. Das römische Recht ließ einen solchen infolge einer capiti…

Bürgerliche Zeit

Meyers

buergerliche·zeit

Bürgerliche Zeit , die im bürgerlichen Leben angewendete Zeitrechnung, im Gegensatze zu den verschiedenen astronomischen Zeiten. Bis zum End…

bürgerlichkeit

DWB

buergerlich·keit

bürgerlichkeit , f die zweckmäszigste thätigkeit in fabricationen mancher art, noch eine alte seit jahrhunderten bewährte bürgerlichkeit, di…

buergerlich als Zweitglied (1 von 1)

gutbürgerlich

DWB

gut·buergerlich

gutbürgerlich , adj. und adv. , häufige zusammenrückung von gut adv. in der bedeutung von gut II B 1 c ( vgl. sp. 1267) ' der lebensart des …

Ableitungen von buergerlich (2 von 2)

Bürgerliche

GWB

Bürgerliche Angehörige des Bürgerstandes, in Gegenüberstellung zu Adel u Soldatenstand; nur Pl [ Bamberg: ] Studieren ietzt viele Deutsche v…

unbürgerlich

DWB

unbürgerlich , adj. adv. , in der regel gegentheil von bürgerlich . steigernd plus quam civiliter Ovid ( met. 12, 583 heiszt es aber unbilli…