Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
abschrecken
abschrecken
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das freulin wolt mir gelt abschreckenoJ. AugsbChr. II 140 Faksimile
- AugsbChr. II 17 Faksimile
- DWB. I 109 Faksimile
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von unziemlichen bösen leben ... durch vorgesetzte straff abzuschröcken für hochnotwendig befunden1625 FreibDiözArch. 27 (1899) 321
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die vollziehung dieser angedrohte nstrafe ... würde andere abschrecken1756 QHambSchiffahrt 504
- 1511/1613 SchwäbWB. I 65 Faksimile
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gemeinen laithen ist verboten den kleinen wildprät ... mit schiessen, nächtlichen abschreckhen, zain richten usw. nachzugehen1599 NÖLREntw. V 165 § 6