Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Masse
Masse, f.
aus einzelnen Geld- oder Sachwerten bestehendes, rechtlich als Einheit geltendes Vermögen, insb. im Konkurs
- 1667 GasterLsch. 140 Faksimile
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haben die kreditores ... einige aus ihnen zur besorgung der masse zu verordnen, die das inventarium errichten1740/53 SammlKKGes. I 12 Faksimile
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verteilung der masse unter denen glaͤubigern1767 SammlBadDurlach III 150 Faksimile
- 1811 ÖstABGB. § 802 Faksimile
- 1824 Mittermaier,PrivR. 287 Faksimile
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[die allgemeine Gütergemeinschaft] erscheint als das verhaͤltnis, nach welchem das von jedem ehegatten eingebrachte vermoͤgen so in eine einzige masse vereinigt wird, daß es ... ein gegenstand gemeinschaftlicher benuͤtzung, haftung und vererbung wird1824 Mittermaier,PrivR. 334 Faksimile
Maße, m.
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die fundgrubner und massen1605 Span,Bergurthel 164 Faksimile