Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
pfeifen
pfeifen, v.
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gepfiffen1726 Sachsen/Wolf,RotwWB. 244
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pfeifen bekennen1822 Grolman,Spitzb. 53
Pfeifen, n.
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castellanis quoque uenari quod uulgo dicitur pifen et birsen zu dem blade licebit1202 Lacomblet,UB. IV 793
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emphelhniß an den kilcherren, daz man sy [Pfeifer] beware vnd versehe nach cristenlichen rechten vngehindert irs pfiffens, damitte sy ir narunge sůchen vnd sich began muͤssent1461 RappoltsteinUB. IV 269
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clagen zwm andern, das sie am tag s. Walpurgis ... jn etzliche vnser thumherrn vnd vicarien hewßer ... mit pfeiffen, trommeln vnd großen geschrey ... mit freuelh vnd werhaftiger handt ... eingefallen sein1525 MittOsterland 6 (1863/66) 488 Faksimile
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über obgesatzte seine [des Türmers und Stadtpfeifers] besoldung sollen ihm zu besserer seiner erhaltung die hochzeiten mit dem trommelschlagen und pfeifen um ziemlich gesatzte des rats besoldung zu bestellen eingeräumet ... sein1569 Zwickau/Werner,Kirchenmusik 277
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dort werden sie [die verführten Mädchen] mit von stroh geflochtenen kränzen und zöpfen, mit trommeln und pfeiffen zum schauspiel des muthwillens herum geführt1783 Pestalozzi,Werke IX 14