Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Steckgarn
Steckgarn, n.
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[daß] die nachtgarn im lerchenfang sampt den fälkleintragen nebenst dem steckgarn ganz abgeschafft und verbotten sein solle1618 Machwart,JagdAnsbach 18
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schnee-, lausch- und steck-garne nach hasen zu stellen sind insgesammt unzulaͤssige und verbothene arten, das wildbret zu fangen1783 Krünitz,Enzykl. 28 S. 98 Faksimile
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die rebhuͤhner-jagd ... wie auch der gebrauch der steck-garn kommt den herren raths-aeltern ... ausschlieslich zu1796 Moser,ForstArch. XVII 275