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Gewalt

mhd. bis spez. · 23 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Adelung
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32 in 23 Wb.
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Eintrag · Adelung (1793–1801)

Gewalt

Bd. 2, Sp. 651
Die Gewalt, plur. inus. außer in einigen wenigen einzelnen Fällen, die Gewalten, und in Niedersachsen die Gewälter. 1. Überlegene Macht, Überlegenheit in der Macht. 1) Überhaupt. Pochet nicht so hoch auf eure Gewalt, Ps. 75, 6. Gewalt geht oft vor Recht. Gewalt, oder mit Gewalt drohen, drohen, daß man seine überlegene Macht anwenden wolle. Etwas mit Gewalt wegnehmen. Der Plural ist hier ungewöhnlich, ungeachtet er sich bey dem Opitz findet: Der du vor stärkeren Gewalten Den Armen gnädig willt erhalten. Ingleichen figürlich. Die Gewalt der Beyspiele, die hinreißende, verführende Kraft derselben. Viele Übel erhalten ihr niederschlagendes Übergewicht von der Gewalt der Einbildung, Gell. S. Gewaltsam. 2) Figürlich, unrechtmäßige, unbefugte Anwendung der überlegenen Macht; Gewaltthätigkeit. Auf eines andern Gebiethe Gewalt gebrauchen. Man hat es mir mit Gewalt genommen. Für Gewalt kann ich nicht, ich kann selbige nicht hindern. Eine Gewalt anthun, ihn die Überlegenheit seiner Macht auf eine unbefugte Art empfinden lassen. Der Neigung seiner Kinder Gewalt anthun, sie unbefugter Weise zwingen. Einem Frauenzimmer Gewalt anthun, es zur Befriedigung seiner Begierden zwingen oder zwingen wollen. Sich selbst Gewalt anthun, zuweilen auch sich ermorden. Mir geschiehet Gewalt. Du darfst nur schreyen, wenn dir Gewalt geschiehet. Gewalt! Gewalt! das gewöhnliche Geschrey in solchen Fällen. In verschiedenen rechtlichen Büchern stehet die Gewalt mit unter denjenigen Verbrechen, welche vor die Obergerichte gehören. S. Gewaltthätig. Vermuthlich gehöret hierher auch diejenige Bedeutung dieses Wortes, da es in einigen Gerichten, z. B. zu Aachen, nicht nur von dem unbefugten Außenbleiben vor Gericht, der Contumacia, sondern auch von der darauf gesetzten Geldstrafe gebraucht wird; da es in dem letztern Falle auch im Plural die Gewalten vorkommt. 2. Anstrengung oder Anwendung aller seiner Kräfte für Überwindung eines Hindernisses; eigentlich der Kräfte des Leibes, figürlich auch zuweilen des Geistes. Eine Thür, ein Haus, ein Schloß mit Gewalt erbrechen. Gewalt mit Gewalt vertreiben. Sie haben ja diese Liebe mit Gewalt rege gemacht. Sich Gewalt anthun, seinen Neigungen, seinen Begierden aus allen Kräften Widerstand leisten. Ich mußte mir die größte Gewalt anthun, um meine Empfindlichkeit nicht ausbrechen zulassen. Ich sahe es, wie viele Gewalt sie ihrem Herzen anthat. Ich weiß wohl, daß man einem Freunde zu Gefallen sich auch einmahl Gewalt anthun muß, Gell. Dahin gehören auch die im gemeinen Leben üblichen Ausdrücke, aus aller Gewalt lachen, schreyen u. s. f. aus allen Kräften. Er[] wollte mit aller Gewalt zu mir kommen, durchaus, er bestand darauf, zu mir zu kommen. Man wollte ihn mit aller Gewalt zu einem Freygeiste machen. Eine sehr niedrige Figur aber ist es, wenn es von einigen für eine große Menge gebraucht wird, eine Gewalt Leute, Geld u. s. f. S. indessen Gewaltig, welches in eben dieser Figur üblicher ist. 3. Macht, das Vermögen zu thun was man will; wo es im höchsten Verstande von diesem Vermögen in allen Fällen, in der Deutschen Bibel einige Mahl von Gott gebraucht wird, dessen höchste Macht zu bezeichnen, aber zuweilen auch das Zeugniß von der höchsten Macht Gottes bedeutet, wie 1 Pet. 4, 11. Unter dem großen Haufen einiger Gegenden wird so wohl der Schlagfluß, als die Epilepsie die Gewalt Gottes genannt. Im Hochdeutschen gebraucht man es am häufigsten von diesem Vermögen in einzelnen Fällen. 1) Überhaupt, das Vermögen, die Befugniß, etwas zu thun oder zu lassen. Das stehet nicht in meiner Gewalt, ich habe nicht die Macht, das Vermögen, es zu bewerkstelligen. Ich werde thun, so viel in meiner Gewalt stehet. Du hast Gewalt, zu thun, was du willst. Einem Gewalt geben, verleihen. Wenig Gewalt haben. Im Oberdeutschen ist es auch für Vollmacht üblich, und für die Schrift, worin dieselbe ertheilet wird; da denn auch der Plural die Gewälte gebraucht wird. S. Gewaltgeber u. s. f. 2) Besonders, das Vermögen, andern Dingen oder Personen zu gebiethen, für Herrschaft, Bothmäßigkeit. Etwas in seiner Gewalt haben, in seinem Besitze. Seine Zunge in seiner Gewalt haben, nichts anders reden, als was man will. Ihr Herz scheint so gänzlich in ihrer Gewalt zu seyn, daß nicht ein Seufzer es verräth. Eine Sprache in seiner Gewalt haben, sie völlig verstehen. Die Obrigkeit hat Gewalt über uns. Gewalt tragen, d. i. haben. Kraft tragender Gewalt, d. i. kraft, vermöge der Gewalt, welche ich trage, welche mir aufgetragen worden, eine gewöhnliche Formel der Kanzelleyen. Unter eines Gewalt stehen, Herrschaft. Jemanden unter seine Gewalt bringen. Die höchste Gewalt, die Majestät, welche keinem Menschen unterworfen ist. Im Oberdeutschen bedeutete Gewalt ehedem auch das Commando eines Kriegsheeres oder eines Theiles desselben, die Gewalt eines Befehlshabers, S. Gewaltig, welches daher einen hohen Befehlshaber bedeutete. 3) Figürlich, der District, wo man zu gebiethen hat; in welchem Verstande es doch nur in einigen Gegenden Westphalens vorkommt, wo es die Grenzen der Burgfreyheit, oder den zu einem Schlosse gehörigen freyen adeligen Grund und Boden bedeutet. Es lautet alsdann Gewäld, Wälde, Welle, und im Plural Gewälder, Wälde, Wälder, Weller, welches Wort einige unrichtig von Wald abgeleitet haben. Anm. Dieses Wort lautet schon bey dem Kero Kiuualtida, im Isidor Chiuualdi, bey dem Ottfried Giuualt, Walt, bey dem Willeram Geuualt, und wird so wohl von der Kraft, als auch von der Mach gebraucht. Im Nieders. ist Wald, Wold, Welde, so wohl die Anstrengung der Kraft, als auch Gewaltthätigkeit, Herrschaft, und Macht. in eben dieser Mundart bedeutet, jemanden in ein Gut weldigen, ihn in den Besitz desselben setzen, und ihm etwas weldigen, es ihm übergeben. Mit dem Deutschen kommen auch das Dän. Gewalt, das Schwed. Wåld, das Angels. Weald und Welde, und das Pohln. Gwalt überein. Im Oberdeutschen ist es sehr häufig männlichen Geschlechtes. Aller min gewalt, Kaiser Heinrich. In welchem Geschlechte es auch mehrmahls in der Deutschen Bibel vorkommt. Rächet den Gewalt an eurem Volke geübt, 1 Macc. 2, 67. Es gehöret zunächst zu dem Zeitworte walten, stammet aber mit demselben von bald und wollen ab. S. diese Wörter.[]
6190 Zeichen · 107 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 1050–1350
    Mittelhochdeutsch
    gewaltadj.

    Mhd. Wb. (Benecke/Müller/Zarncke) · +9 Parallelbelege

    gewalt adj. gewaltig. er ist uber al Egiptelant ein fiztuom gualt: geweltichlîchen er phleget al des ter chunich habet G…

  2. 1200–1600
    Mittelniederdeutsch
    gewaltF., M.

    Köbler Mnd. Wörterbuch · +4 Parallelbelege

    gewalt , F., M. nhd. Gewalt, Macht, Machtbefugnis, Gebiet, gewaffnete Macht, Ansehen, Geltung, Gewalttat, Gewalttätigkei…

  3. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Gewalt

    Adelung (1793–1801) · +6 Parallelbelege

    Die Gewalt , plur. inus. außer in einigen wenigen einzelnen Fällen, die Gewalten, und in Niedersachsen die Gewälter. 1. …

  4. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Gewalt

    Goethe-Wörterbuch

    Gewalt auch -dt u Kleinschr, abgekürzt ‘Gew.’ 42 2 ,354 , öfter Pl; rund 850 Belege. — Auffallend, wie wenig die negativ…

  5. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Gewalt

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Gewalt . Im Privatrecht ist jede Anwendung von Privat-G. zur Erlangung eines Rechtes unzulässig, der durch G. Verdrängte…

  6. modern
    Dialekt
    gewalt

    Schweizerisches Idiotikon · +4 Parallelbelege

    gewalt Band 15, Spalte 1641 gewalt 15,1641

  7. Sprichwörter
    Gewalt

    Wander (Sprichwörter)

    Gewalt 1. Alle Gewalt ist Unrecht. – Günther, III, 723; Graf, 4, 57. 2. Bei Gewalt soll Gnade sein. – Graf, 397, 605. Mh…

  8. Spezial
    Gewalt

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Ge|walt f. (-,-en) 1 (körperliche Kraft) forza (-zes) f. , violënza (-zes) f. , brutalité (-s) f. 2 (Macht) podëi (-s) m…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit gewalt

349 Bildungen · 278 Erstglied · 66 Zweitglied · 5 Ableitungen

Ableitung von gewalt

ge- + walt

gewalt leitet sich vom Lemma walt ab mit Präfix ge-.

gewalt‑ als Erstglied (30 von 278)

Gewaltsau

SHW

Gewalt-sau Band 2, Spalte 1323-1324

gewaltact

DWB

gewalt·act

gewaltact , m. , vgl. gewalt , violentia: es ( Preuszen ) kann, so lange die legitimen herren nicht durch einsetzung eines neuen entfernt si…

gewaltærinne

Lexer

ge-waltærinne stf. BMZ gewalthaberin Trist. 959.

Gewaltakt

Pfeifer_etym

gewalt·akt

Gewalt f. ‘rohe Kraft, Wucht, Macht, Zwang’, ahd. giwalt (8. Jh.), mhd. gewalt, asächs. giwald, mnd. gewelde, gewalt, mnl. ghewelt, nl. gewe…

Gewaltamt

Campe

gewalt·amt

○ Das Gewaltamt , des — es, Mz. die — ämter , ein Amt, das mit großer Gewalt, d. h. Macht und Ansehen verbunden ist. »Und dennoch wollten di…

Gewaltanmaßung

Campe

gewalt·anmassung

○ Die Gewaltanmaßung , Mz. die — en , (R.) die Anmaßung der Gewalt. Seine Gewaltanmaßungen durchsetzen. Dann, eine Anmaßung mit Gewalt, die …

gewaltanspannung

DWB

gewalt·anspannung

gewaltanspannung , f. , vgl. gewalt , vis: er gewinnt durch sprünge den kraft-überschusz zu den schritten und tänzen ... weil eben die mehrk…

gewaltausübend

DWB

gewaltausübend , participiales adjectiv, vgl. gewalt , potestas s. sp. 5087: eine goldene schale nunmehr mit eigenen händen füllt' ich des h…

gewaltausübung

DWB

gewalt·ausuebung

gewaltausübung , f. , verbalsubstantiv; bei Lavater ist diese bildung im gegensatz zu den sonstigen beobachtungen an gewalt ausüben mit dem …

gewaltbar

DWB

gewalt·bar

gewaltbar , adj. , vgl. gewalt , violentia: da ein kaiser seiner autorität ordentlich und nicht gewaltbar gebrauchet. Hortleder de bello Ger…

gewaltbarlich

DWB

gewaltbar·lich

gewaltbarlich , adverbialform zum vorigen: gewaltperlich in den Überlinger acten des 16. jahrh., s. Diefenbach-Wülcker 619 .

gewaltbereit

LDWB2

gewalt·bereit

ge|walt|be|reit adj. desponü ala violënza. ▬ gewaltbereit e Person porsona desponüda ala violënza f.

gewaltbete

DWB

gewalt·bete

gewaltbete , f. , vgl. gewalt , potestas, imperium: sie sprochen und teilten auch in vorgeschriebener wise uff ire eide, were zu Derdingen s…

gewaltbildung

DWB

gewalt·bildung

gewaltbildung , f. als gegensatz zu einem organisch entwickelten gebilde: die römische kunstsprache ... wurzelte fest im teutschen boden und…

Gewaltblume

Wander

gewalt·blume

Gewaltblume Gewalts Blumen riechen nicht. – Henisch, 1592, 46; Petri, II, 333; Schottel, 1120 a ; Körte, 2114; Sailer, 62. Gewaltsblume erkl…

gewaltbote

DWB

gewalt·bote

gewaltbote , gewaltsbote , m. , vgl. gewalt , potestas, vollmacht. das compositum hat die ( sp. 4913) erwähnte ältere bildung waltpoto, proc…

gewaltbrief

DWB

gewalt·brief

gewaltbrief , gewaltsbrief , m. vgl. das einfache gewalt, vollmacht, beglaubigungsschreiben sp. 4963. vgl. dazu auch: das min sunder gut zit…

gewaltbrȫke

MNWB

gewaltbrȫke , m. , Buße für verübte Gewalttat .

gewalt als Zweitglied (30 von 66)

Wortgewalt

RDWB1

Wortgewalt f многословность, красноречие, говорливость

Aftergewalt

DRW

after·gewalt

Aftergewalt Untervollmacht es sollen auch die procuratores, parteien gewalt- und aftergewalttrager alle anbot, ..., gewalt- und aftergewalt …

algewalt

MWB

alge·walt

algewalt stF. oder Syntagma al gewalt? ‘volle Macht, Herrschaft’ von deme [Tier] mir strit irschein / kein den heilgen mit gesic / steteclic…

amtsgewalt

DWB

amts·gewalt

amtsgewalt , f. potestas, auctoritas muneris: poch nit auf kunst, geld, ansehn oder herren gunst, und nit auf freundschaft, amptsgewalt, noc…

anegewalt

MWB

ane·gewalt

anegewalt stN. ‘Mitregentschaft’ (vgl. anewalte): den andern bruder nach im alt / zoch er mit im uf angewalt, / [...] er liez wirken eine kr…

Angewalt

DRW

ange·walt

Angewalt I Bevollmächtigter MBoica 21 S. 167 Faksimile Schmeller² II 909 Faksimile II Mitherrschaft Maccabäer V. 11534

gerichtegewalt

KöblerMnd

gerichte·gewalt

gerichtegewalt , F. nhd. Gerichtsgewalt, Recht, Macht den Gerichtsbeschluss durchzuführen, Gerichtsbezirk Hw.: s. gerichtewalt E.: s. gerich…

gerichtsgewalt

DWB

gerichts·gewalt

gerichtsgewalt , f. 1 1) gerichtsgewalt oder gewalt zu richten, jurisdictio voc. 1482 l 8 b : die gerichtsgewalt haben, haben auch friedegeb…

gōdes(ge)walt

MNWB

gode·s·gewalt

gōdes(ge)walt , höhere Gewalt (anerkannt als Hinderungsgrund für Nichterscheinen vor Gericht).

gotesgewalt

KöblerMhd

gotes·gewalt

gotesgewalt , st. M. nhd. Gottesgewalt Hw.: vgl. mnd. gōdesgewalt Q.: Lucid (1190-1195) (FB gotesgewalt), BdN E.: s. got (1), gewalt W.: nhd…

gottesgewalt

DWB

gottes·gewalt

gottesgewalt , f. , zusammenrückung aus gottes gewalt ( s. gott sp. 1036). gelegentlich gottgewalt Bettine d. buch geh. d. könig (1843) 2, 5…

gōdesgewalt

KöblerMnd

gōdesgewalt , F., M. nhd. höhere Gewalt (anerkannt als Hinderungsgrund für Nichterscheinen vor Gericht) Hw.: s. gōdeswalt; vgl. mhd. gotesge…

hegewalt

Lexer

hege·walt

hege-walt stn. alle hegewelde sollen verboten sein, kein holz darin zu hauen Gr.w. 1, 493. vgl. hegeholz.

holzgewalt

MWB

holz·gewalt

holzgewalt stMF. Pl. gewelte. ‘ Rechtsanteil an der Waldnutzung’ (s. DRW 5,1476): sex potestates lignorum in nemore apud Geystingen, que pro…

hêrrengewalt

MWB

hêrrengewalt stSubst. 1 ‘von einem Herren ausgeübte Macht, Herrschaft’ 2 wie hêrrennôt    1 ‘von einem Herren ausgeübte Macht, Herrschaft’ d…

hôchgewalt

MWB

hôchgewalt stFM. ‘große Macht’ sîn hôchgewalt sô michel schein, / daz er des rîches alles pflac KvWPart 17956; wir fuͤrhten nit der heiden d…

Hēr(r)e(n)gewalt

Idiotikon

Hēr(r)e(n)gewalt Band 15, Spalte 1640 Hēr(r)e(n)gewalt 15,1640

hērrengewalt

KöblerMhd

hērrengewalt , st. F. nhd. „Herrengewalt“, von einem Herren ausgeübte Macht, Herrschaft Q.: UvEtzAlex (1270-1284), Urk E.: s. hērre, gewalt …

hōchgewalt

KöblerMhd

hōch·gewalt

hōchgewalt , st. M. nhd. „Hochgewalt“, hohe Gewalt, große Macht Q.: KvWPart, RAlex (1220-1250), TürlWh E.: s. hōch (1), gewalt (1) W.: vgl. …

kriegsgewalt

DWB

kriegs·gewalt

kriegsgewalt , f. 1 1) kriegerische gewalt, im gegensatz zum rechte: kriegsgewalt brauchen, armorum viribus uti. Maaler 253 c ; mit kriegsge…

lewengewalt

KöblerMhd

lewen·gewalt

lewengewalt , st. F. nhd. Löwengewalt, Machtbereich von Löwen, Gewalt von Löwen Q.: Macc (vor 1332) (FB lewengewalt) E.: s. lewe, gewalt W.:…

lëwengewalt

MWB

lëwengewalt stF. ‘Machtbereich, Gewalt von Löwen’ Daniel in siner einvalt / wart irlost uz lewengewalt [ de ore leonum 1 Mcc 2,60] Macc 197…

Notgewalt

DRW

not·gewalt

Notgewalt, f., n. widerrechtliche Gewaltanwendung, Zwang of deófles nydgewalde genered oJ. Bosw.-Toller 718 Faksimile (TIFF) wan dasselbe [R…

nōtgewalt

KöblerMhd

nōt·gewalt

nōtgewalt , st. F. nhd. „Notgewalt“, gewaltsame Beraubung des Rechts E.: s. nōt (3), gewalt W.: nhd. DW- L.: Lexer 153a (nōtgewalt)

obergewalt

DWB

ober·gewalt

obergewalt , f. summa potestas, principatus, dictatura Rädlein 581 b . Denzler 215 b . Aler 1487 a ( vergl. übergewalt): ehrt' ihn da nicht …

ȫvergewalt

MNWB

oever·gewalt

° ȫvergewalt , ōver- , f. : Gewalttat, „fors” (Dief. 22); — vgl. ȫverwalt.

Originalgewalt

DRW

original·gewalt

Originalgewalt, m. zu Gewalt (IX 10) wie Originalvollmacht ["es sei nicht notwendig, daß in allen Angelegenheiten stets"] neben einer copey …

Ableitungen von gewalt (5 von 5)

gewalte

BMZ

gewalte stv. das verstärkte walte. 1. ohne genitiv. der zepter wil gewalten Frl. 332,7. 2. mit genitiv. a. habe gewalt über etwas. daʒ er ne…

Mißgewalt

GWB

Mißgewalt in der Fügung ‘der Hölle M.’ okkasionell iSv verderbliche Macht 9,267 RomJul 1874 Martina Eicheldinger M.E.

ungewalt

DWB

ungewalt , f. , im nhd. nicht häufiges gegenstück zu gewalt. ags. ungeweald; afries. unewald; mhd. ungewalt; mnl. ongewout, -gewelt, -heit. …

urgewalt

DWB

urgewalt , f. , gewalt mit ur- C 4 a und c. das adj. urgewaltig erscheint etwas früher. beide gehören erst dem 19. jh. an: eine massenthürme…

vergewalten

DWB

vergewalten , verb. in seine gewalt bringen, unterwerfen, ein einfaches gewalten nicht mehr nachzuweisen. seltnes wort, fehlt in den mhd. un…

Zitieren als…
APA
Cotta, M. (2026). „gewalt". In lautwandel.de — Aggregat aus 53 historischen deutschen Wörterbüchern. Abgerufen am 10. May 2026, von https://lautwandel.de/lemma/gewalt/adelung?formid=G01896
MLA
Cotta, Marcel. „gewalt". lautwandel.de, 2026, https://lautwandel.de/lemma/gewalt/adelung?formid=G01896. Abgerufen 10. May 2026.
Chicago
Cotta, Marcel. „gewalt". lautwandel.de. Zugegriffen 10. May 2026. https://lautwandel.de/lemma/gewalt/adelung?formid=G01896.
BibTeX
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