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gewalt

mhd. bis spez. · 23 Wörterbücher mit Anchor-Eintrag

Campe
Anchors
32 in 23 Wb.
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Eintrag · Campe (1807–1813)

Gewalt Die

Bd. 2, Sp. 357a
Die Gewalt, Mz. die — en. 1) Überlegene Macht, größere Kraft. Gewalt anwenden, sich seiner größeren Kraft bedienen. Etwas mit Gewalt wegnehmen. Mit Gewalt drohen, drohen, daß man Gewalt gebrauchen wolle. Gewalt gehet hier vor Recht. Im (dem Eigennutz) weiht, ihm opfert sich das menschliche Geschlecht, Sein Tempel ist die Welt und die Gewalt sein Recht. Hagedorn. Die Gewalt der Beispiele, der Verführung, die überwiegende Macht derselben. »Viele Übel erhalten ihr niederschlagendes Übergewicht von der Gewalt der Einbildung.« Gellert. Bei Opitz kömmt es auch mit der in dieser Bedeutung ungewöhnlichen Mehrzahl vor: Der du vor stärkeren Gewalten Den Armen gnädig willt erhalten. I engerer Bedeutung, unerlaubte, unrechtmäßige Anwendung der größern Kraft, Gewaltthätigkeit. I eines Andern Hause Gewalt gebrauchen. Einem Gewalt anthun, ihn unrechtmäßig beschränken, einschränken. Einem Mädchen, einer Frau Gewalt anthun, es oder sie zur Befriedigung seiner Lüste zwingen oder zwingen wollen. Sich Gewalt anthun, zuweilen für, sich ermorden. Mir geschiehet Gewalt. Gewalt schreien, schreien, daß einem Gewalt geschehe und damit um Hülfe rufen. Gewalt, Gewalt! das gewöhnliche Geschrei in folchen Fällen. I manchen Rechtsschriften wird die Gewalt mit zu denjenigen Verbrechen gerechnet, welche vor die Obergerichte gehören. I manchen Gerichten bedeutet auch Gewalt das unbefugte Ausbleiben, wenn man vor Gericht gefodert ist (Contumacia); ferner, die darauf gesetzte Geldstrafe, wo dann auch die Mehrzahl gewöhnlich ist. Oft wird Gewalt auch von der großen Kraft lebloser Dinge gebraucht, mit welcher sie auf andere wirken. »Ih bekam nach und nach meine Fassung wieder und schalt mich thöricht, dem ersten Eindrucke der Macht eines Tones eine solche Gewalt über mich gestattet zu haben.« Agnes v. Lilien. Plötzlich erwarmt der Plage Gewalt, und gelös't von den Flammen, Gehet sie weit umher durch Herkules Glieder verbreitet. Voß. 2) Anwendung der größern Kraft sowol des Körpers als des Geistes, zur Überwindung eines Hindernisses; ohne Mehrzahl. Ein Haus,[] eine Thür, ein Schloß mit Gewalt öffnen, erbrechen. Gewalt mit Gewalt vertreiben. Sich Gewalt anthun, seine Neigungen, Begierden, Wünsche, Empfindungen  mit Anstrengung unterdrücken. Ih mußte mir Gewalt anthun, um meine Empfindlichkeit nicht merken zu lassen. Thue deinem Herzen keine Gewalt an, sondern laß den Empfindungen desselben freien Lauf. »Ih weiß wohl, daß man einem Freunde zu Gefallen sich auch einmahl Gewalt anthun muß.« Gellert. Uneigentlich sagt man, einer Stelle, einem Worte in einer Schrift Gewalt anthun, sie oder es auf eine gezwungene Art erklären, wo man im gemeinen Leben auch wol sagt, der Sinn  sei an den Haaren herbeigezogen. Hieher gehören auch die im gemeinen Leben üblichen Ausdrücke, mit aller Gewalt, aus voller Gewalt z. B. schreien, lachen , aus allen Kräften, so sehr man kann. Er wollte mit aller Gewalt hinein, durchaus, er wollte sich nicht abhalten lassen. Man wollte ihn mit aller Gewalt dazu überreden, allein er blieb fest. I der niedrigen Sprechart wird Gewalt noch auf eine andere uneigentliche Art gebraucht für eine große Menge. Eine Gewalt Geld, Leute  S. Gewaltig. 3) Das Vermögen, die Macht zu thun, was man will; ohne Mehrzahl. So wird es in der Bibel einige Mahl von der Macht Gottes gebraucht und 1 Petr. 4, 11. auch von dem Zeugniß von dieser höchsten Macht. Uneigentlich wird in manchen Gegenden vom gemeinen Manne auch der Schlagfluß und die Fallsucht die Gewalt Gottes genannt. Am gewöhnlichsten bedeutet aber Gewalt, das Vermögen, etwas zu thun oder zu lassen, der Wille, die Willkühr, verbunden mit der Macht oder mit den Mitteln ihn oder sie auszuführen. Ih habe Gewalt zu thun, was ich will. Das steht in seiner Gewalt. Er hat wenig Gewalt. Einem Gewalt einräumen, geben, verleihen. Einen der Gewalt berauben. I O. D. wird es auch für Vollmacht gebraucht, wo dann die Mehrzahl Gewälte lautet. Besonders, das Vermögen, Andrer Willen nach dem seinigen zu bestimmen und Sachen nach Gefallen zu gebrauchen, die Herrschaft. Gewalt über jemand haben. Jemand unter seine Gewalt bringen, seiner Gewalt unterwerfen. Unter eines Gewalt stehen. Sich eines Gewalt unterwerfen. Sich der Gewalt entziehen. Die höchste, oberste Gewalt, die keiner andern unterworfen ist. Die volle, die unbeschränkte Gewalt (plein - pouvoir). Die gesetzgebende Gewalt, die vollziehende Gewalt. Etwas in seiner Gewalt haben, in seinem Besitze, in seiner Willkühr. Die Zunge in seiner Gewalt haben, sich nicht im Reden übereilen, nichts reden, als was man mit Überlegung will. Sein Herz in der Gewalt haben, sich von den Empfindungen und Neigungen, die man in dasselbe verlegt, nicht hinreißen lassen. Eine Sprache in seiner Gewalt haben, sie gut verstehen, geläufig schreiben und sprechen. Ehemahls wurde Gewalt im O. D. auch für Befehl über ein Kriegsheer oder einen Theil desselben (Commando) gebraucht. Uneigentlich, die Begeisterung. So rafft von jeder eiteln Bürde, Wenn des Gefanges Ruf erschallt, Der Mensch sich auf zur Geisterwürde, Und tritt in heilige Gewalt. Schiller. 4) Die Person oder die Personen, die eine gewisse Gewalt haben, mit der Mehrzahl (Pouvoir). So werden die Obrigkeiten zuweilen bürgerliche Gewalten genannt. Die gesetzgebende Gewalt, der gesetzgebende Körper, die Personen, welche die Gesetze geben. Die himmlischen Gewalten, die himmlischen Mächte, in Gegensatz der höllischen oder der Gewalten des Abgrunds. — — an der die himmlischen Gewalten wirkend auf= und niederwandeln. Schiller. Unterdeß hatte der Finsterniß Fürst die Gewalten des Abgrunds Eilig aus allen Bezirken der Erde zusammenberufen. Sonnenberg. 5) † Das Gebiet, in welchem oder über welches man Gewalt hat. So wird im Westfälischen der zu einem Schlosse gehörige freie Grund und Boden eines Adeligen, oder die Grenze der Burgfreiheit, [] die Gewalt genannt. Es lautet dann auch Gewäld, Wälde, Welle und in der Mehrzahl Gewälder, Wälde, Wälder, Weller. — I O. D. lautet dies Wort auch der Gewalt. »Rächet den Gewalt, an eurem Volke geübt.« 1 Marc. 2, 67.
6065 Zeichen · 96 Sätze

Lautwandel-Kette

Von der indoeuropäischen Wurzel bis zur Mundart

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  1. 1050–1350
    Mittelhochdeutsch
    gewaltadj.

    Mhd. Wb. (Benecke/Müller/Zarncke) · +9 Parallelbelege

    gewalt adj. gewaltig. er ist uber al Egiptelant ein fiztuom gualt: geweltichlîchen er phleget al des ter chunich habet G…

  2. 1200–1600
    Mittelniederdeutsch
    gewaltF., M.

    Köbler Mnd. Wörterbuch · +4 Parallelbelege

    gewalt , F., M. nhd. Gewalt, Macht, Machtbefugnis, Gebiet, gewaffnete Macht, Ansehen, Geltung, Gewalttat, Gewalttätigkei…

  3. 15.–20. Jh.
    Neuhochdeutsch
    Gewalt

    Adelung (1793–1801) · +6 Parallelbelege

    Die Gewalt , plur. inus. außer in einigen wenigen einzelnen Fällen, die Gewalten, und in Niedersachsen die Gewälter. 1. …

  4. 18./19. Jh.
    Goethe-Zeit
    Gewalt

    Goethe-Wörterbuch

    Gewalt auch -dt u Kleinschr, abgekürzt ‘Gew.’ GWB 42 2 ,354 , öfter Pl; rund 850 Belege. — Auffallend, wie wenig die neg…

  5. 19./20. Jh.
    Konversationslex.
    Gewalt

    Herder (Konv.-Lex., 1854–57) · +1 Parallelbeleg

    Gewalt . Im Privatrecht ist jede Anwendung von Privat-G. zur Erlangung eines Rechtes unzulässig, der durch G. Verdrängte…

  6. modern
    Dialekt
    gewalt

    Schweizerisches Idiotikon · +4 Parallelbelege

    gewalt Band 15, Spalte 1641 gewalt 15,1641

  7. Sprichwörter
    Gewalt

    Wander (Sprichwörter)

    Gewalt 1. Alle Gewalt ist Unrecht. – Günther, III, 723; Graf, 4, 57. 2. Bei Gewalt soll Gnade sein. – Graf, 397, 605. Mh…

  8. Spezial
    Gewalt

    Deutsch-Ladinisch (Mischí)

    Ge|walt f. (-,-en) 1 (körperliche Kraft) forza (-zes) f. , violënza (-zes) f. , brutalité (-s) f. 2 (Macht) podëi (-s) m…

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Wortbildung

Komposita & Ableitungen mit gewalt

463 Bildungen · 278 Erstglied · 180 Zweitglied · 5 Ableitungen

Ableitung von gewalt

ge- + walt

gewalt leitet sich vom Lemma walt ab mit Präfix ge-.

gewalt‑ als Erstglied (30 von 278)

Gewaltsau

SHW

Gewalt-sau Band 2, Spalte 1323-1324

gewaltact

DWB

gewalt·act

gewaltact , m. , vgl. DWB gewalt , violentia: es ( Preuszen ) kann, so lange die legitimen herren nicht durch einsetzung eines neuen entfern…

gewaltærinne

Lexer

ge-waltærinne stf. BMZ gewalthaberin Trist. 959.

Gewaltakt

Pfeifer_etym

gewalt·akt

Gewalt f. ‘rohe Kraft, Wucht, Macht, Zwang’, ahd. giwalt (8. Jh.), mhd. gewalt, asächs. giwald, mnd. gewelde, gewalt, mnl. ghewelt, nl. gewe…

Gewaltamt

Campe

gewalt·amt

○ Das Gewaltamt , des — es, Mz. die — ämter , ein Amt, das mit großer Gewalt, d. h. Macht und Ansehen verbunden ist. »Und dennoch wollten di…

Gewaltanmaßung

Campe

gewalt·anmassung

○ Die Gewaltanmaßung , Mz. die — en , (R.) die Anmaßung der Gewalt. Seine Gewaltanmaßungen durchsetzen. Dann, eine Anmaßung mit Gewalt, die …

gewaltanspannung

DWB

gewalt·anspannung

gewaltanspannung , f. , vgl. DWB gewalt , vis: er gewinnt durch sprünge den kraft-überschusz zu den schritten und tänzen ... weil eben die m…

gewaltausübend

DWB

gewaltausübend , participiales adjectiv, vgl. DWB gewalt , potestas s. sp. 5087: eine goldene schale nunmehr mit eigenen händen füllt' ich d…

gewaltausübung

DWB

gewalt·ausuebung

gewaltausübung , f. , verbalsubstantiv; bei Lavater ist diese bildung im gegensatz zu den sonstigen beobachtungen an gewalt ausüben mit dem …

gewaltbar

DWB

gewalt·bar

gewaltbar , adj. , vgl. DWB gewalt , violentia: da ein kaiser seiner autorität ordentlich und nicht gewaltbar gebrauchet. Hortleder de bello…

gewaltbarlich

DWB

gewaltbar·lich

gewaltbarlich , adverbialform zum vorigen: gewaltperlich in den Überlinger acten des 16. jahrh., s. Diefenbach-Wülcker 619 .

gewaltbereit

LDWB2

gewalt·bereit

ge|walt|be|reit adj. desponü ala violënza. ▬ gewaltbereit e Person porsona desponüda ala violënza f.

gewaltbete

DWB

gewalt·bete

gewaltbete , f. , vgl. DWB gewalt , potestas, imperium: sie sprochen und teilten auch in vorgeschriebener wise uff ire eide, were zu Derding…

gewaltbildung

DWB

gewalt·bildung

gewaltbildung , f. als gegensatz zu einem organisch entwickelten gebilde: die römische kunstsprache ... wurzelte fest im teutschen boden und…

Gewaltblume

Wander

gewalt·blume

Gewaltblume Gewalts Blumen riechen nicht. – Henisch, 1592, 46; Petri, II, 333; Schottel, 1120 a ; Körte, 2114; Sailer, 62. Gewaltsblume erkl…

gewaltbote

DWB

gewalt·bote

gewaltbote , gewaltsbote , m. , vgl. DWB gewalt , potestas, vollmacht. das compositum hat die ( sp. 4913) erwähnte ältere bildung waltpoto, …

gewaltbrief

DWB

gewalt·brief

gewaltbrief , gewaltsbrief , m. vgl. das einfache gewalt, vollmacht, beglaubigungsschreiben sp. 4963. vgl. dazu auch: das min sunder gut zit…

gewaltbrȫke

MNWB

gewaltbrȫke , m. , Buße für verübte Gewalttat .

gewalt als Zweitglied (30 von 180)

Wortgewalt

RDWB1

Wortgewalt f многословность, красноречие, говорливость

Adelsgewalt

Campe

adel·s·gewalt

○ Die Adelsgewalt , d. Mz. ungew. die Gewaltherrschaft des Adels. Kant.

Aftergewalt

DRW

after·gewalt

Aftergewalt Untervollmacht es sollen auch die procuratores, parteien gewalt- und aftergewalttrager alle anbot, ..., gewalt- und aftergewalt …

Alleingewalt

Campe

allein·gewalt

○ Die Alleingewalt , o. Mz. die Gewalt in den Händen eines Einzigen über Andere. Er hat die Alleingewalt an sich gerissen.

allgewalt

DWB

all·gewalt

allgewalt , f. omnipotentia, oft eins mit allmacht, welches in genauer anwendung mehr das ruhig wirkende, schaffende ausdrückt, allgewalt da…

amtsgewalt

DWB

amts·gewalt

amtsgewalt , f. potestas, auctoritas muneris: poch nit auf kunst, geld, ansehn oder herren gunst, und nit auf freundschaft, amptsgewalt, noc…

anegewalt

KöblerMhd

ane·gewalt

anegewalt , st. Sb. nhd. Mitherrschaft, Mitregentschaft Q.: Macc (vor 1332) (FB angewalt) E.: s. ane, gewalt W.: nhd. DW2- L.: MWB 1, 239 (a…

Angewalt

DRW

ange·walt

Angewalt I Bevollmächtigter MBoica 21 S. 167 Faksimile Schmeller² II 909 Faksimile II Mitherrschaft Maccabäer V. 11534

Bardengewalt

GWB

barden·gewalt

Bardengewalt Macht des urtüml Heldenliedsängers über die Empfindungen seiner Hörer Wir erwarteten hier keine markige Natur unsrer Älterväter…

BEFEHLSGEWALT

DWB2

befehl·s·gewalt

DWB2 BEFEHLSGEWALT f. DWB2 die macht oder befugnis, befehle, anweisungen geben zu können; zu befehl 3 a : DWB2 1912 im gegensatz zur methode…

blutsgewalt

DWB

blut·s·gewalt

blutsgewalt , f. durch solche deine blutsgewalt mich armen sünder auch erhalt. Ringwald tr. Eckh. B 5 a . besser: deine bluts gewalt.

Brachialgewalt

Pfeifer_etym

brachial·gewalt

Brachialgewalt f. ‘rohe körperliche Gewalt’. Das zu lat. bracchium ‘Unterarm, Arm’ gebildete Adjektiv lat. bracchiālis ‘zum Arm gehörig’ ist…

dienstgewalt

DWB2

dienst·gewalt

dienstgewalt f. : 1880 Laband staatsrecht ( 1876 ) 3,1,65. 1956 Esser ehrenstrafe 15.

Eigengewalt

Campe

eigen·gewalt

○ Die Eigengewalt , o. Mz. eine Gewalt, die man sich eigen gemacht oder angemaßt hat. Heß. »Die Königinn ist aus einem Hause, das unumschrän…

ENTSCHEIDUNGSGEWALT

DWB2

entscheidung·s·gewalt

DWB2 ENTSCHEIDUNGSGEWALT f. DWB2 zuss. mit entscheidung f. A 1 b. gewalt, berechtigung, etwas festzulegen, das für andere verpflichtend ist:…

erdgewalt

DWB

erd·gewalt

erdgewalt , f. potentia terrae: nun laszt auch niederwärts durch erdgewalt herabgezogen was sich hoch geballt in donnerwettern wüthend sich …

familiengewalt

DWB

familie·n·gewalt

familiengewalt , f. patria potestas: der edle und menschliche gebrauch, den der hausvater von seiner familiengewalt machen soll. Savigny sys…

Farbengewalt

GWB

farben·gewalt

Farbengewalt Kraft, Intensität von (organ) Farben Am auffallendsten .. zeigt sich die F., verbunden mit regelmäßiger Organisation, an denjen…

faustgewalt

DWB

faust·gewalt

faustgewalt , f. wie faustrecht: spuren einer frühern zeit der faustgewalt. mem. des ritters von Lang 1, 33 .

feindgewalt

DWB2

feind·gewalt

feindgewalt f. (zu DWB2 2 ): 1626 Gottfried Sardi, fortification (1623)1,218. 1931 Cunow wirtschaftsgesch. (1926)4,143.

Ableitungen von gewalt (5 von 5)

gewalte

BMZ

gewalte stv. das verstärkte walte. 1. ohne genitiv. der zepter wil gewalten Frl. 332,7. 2. mit genitiv. a. habe gewalt über etwas. daʒ er ne…

Mißgewalt

GWB

Mißgewalt in der Fügung ‘der Hölle M.’ okkasionell iSv verderbliche Macht GWB 9,267 RomJul 1874 Martina Eicheldinger M.E.

ungewalt

DWB

ungewalt , f. , im nhd. nicht häufiges gegenstück zu gewalt. ags. ungeweald; afries. unewald; mhd. ungewalt; mnl. ongewout, -gewelt, -heit. …

urgewalt

DWB

urgewalt , f. , gewalt mit ur- C 4 a und c. das adj. urgewaltig erscheint etwas früher. beide gehören erst dem 19. jh. an: eine massenthürme…

vergewalten

DWB

vergewalten , verb. in seine gewalt bringen, unterwerfen, ein einfaches gewalten nicht mehr nachzuweisen. seltnes wort, fehlt in den mhd. un…