Eintrag · Deutsches Rechtswörterbuch
Originalgewalt
Originalgewalt, m.
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["es sei nicht notwendig, daß in allen Angelegenheiten stets"] neben einer copey der original-gewalt von den agenten und procuratorn beygelegt werden solle1643 RHROrdn. I 138 Anm. 527
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gestalt auch die agenten und procuratores ... in primo termino stets ihre mandata procuratoria hinfüro originaliter neben einer collationirten abschrifft ... zu übergeben; es were dann sach, daß der originalgewaldt schon zuvor ad omnes causas wehre produciret worden1654 RHROrdn. I 138
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lassen ... ein general-schreiben wegen derselben ... revision sachen durch ihren gevollmaͤchtigten ... einliefern, samt einem original-gewalt1769 Cramer,Neb. 92 S. 29
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[wird] bey original-gewalten und vollmachten der stempel von 15 kr. [gebraucht]1807 WirtRealIndex III 74 Faksimile