Hauptquelle · Deutsches Rechtswörterbuch
Originalgewalt
Originalgewalt, m. zu Gewalt (IX 10) wie Originalvollmacht ["es sei nicht notwendig, daß in allen Angelegenheiten stets"] neben einer copey der original-gewalt von den agenten und procuratorn beygelegt werden solle 1643 RHROrdn. I 138 Anm. 527 gestalt auch die agenten und procuratores ... in primo termino stets ihre mandata procuratoria hinfüro originaliter neben einer collationirten abschrifft ... zu übergeben; es were dann sach, daß der originalgewaldt schon zuvor ad omnes causas wehre produciret worden 1654 RHROrdn. I 138 lassen ... ein general-schreiben wegen derselben ... revision sachen …