Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
auf
auf
- dient mit folgendem Nomen (im Dat.) dem Ausdruck der Situiertheit von etw./jm. auf etw. flächenhaft Gedachtem: ›auf etw. (z. B. dem Berg)‹; in mannigfacher Richtung übertragen, darunter zum Ausdruck d
- dient mit folgendem Nomen (meist Dat., auch Akk.) dem Ausdruck der Lage (falls Akk.: der Richtung einer Handlung) einer Bezugsgröße nahe, entlang derjenigen Bezugsgröße (oft ein Fluß, eine Straße), au
- dient mit folgender Ortsangabe dem Ausdruck des Raumpunktes, auf den eine Bewegung gerichtet ist: ›nach (z. B. Friedberg)‹.
- dient mit folgendem Nomen (im Akk.) der Angabe des Raumpunktes, bis zu dem eine Handlung durchgeführt wird: ›bis auf etw. (z. B. die Knochen)‹.
- dient mit folgendem Nomen (im Akk.) dem Ausdruck der von unten nach oben oder von oben nach unten verlaufenden Richtung einer Handlung oder der Bewegung einer Bezugsgröße (Personen, Gegenstände) auf d
- dient mit folgendem Nomen (im Akk.) dem Ausdruck der Gerichtetheit einer Handlung auf eine Bezugsgröße. Oft ist die in Betracht kommende Handlung eine solche der geistigen, kommunikativen (o. ä.) Zuwe
- dient mit folgendem Nomen (im Akk.) dem Ausdruck einer Handlung, auf die eine andere Handlung zeitlich folgt: ›nach, auf etw. (eine Handlung)‹.
- dient mit folgendem Nomen (im Akk.) oder Adv. dem Ausdruck der Fixierung eines Bezugsgeschehens auf eine kürzere, überschaubare Zeitspanne: ›an, zu, in (einer bestimmten Zeit)‹.
- dient (teils in den Verbindungen bis auf, unz auf) mit folgendem Nomen (im Akk.) der Angabe des Zeitpunktes, bis zu dem sich ein Geschehen vollzieht oder der Angabe des Zeitraumes, bis zu dessen Ende
- dient in der Verbindung ˹von + Angabe eines Zeitraumes + auf˺ der Angabe des Zeitraumes, seit dem eine Handlung vollzogen wird: ›seit, von (z. B. Jugend) an, auf‹.
- phrasematischer Gebrauch.
- bringt zum Ausdruck, daß eine angegebene Zahl oder ein angegebenes Maß (von unten gesehen) annähernd oder gänzlich erreicht oder (von oben gesehen, nur 1 Beleg) überschritten wird: ›gegen, annähernd,
- dient mit folgendem Nomen (im Akk.) dem Ausdruck der vom Handlungsbeteiligten wie von dritten Personen nicht bezweifelten moralischen oder sonstigen Berufungsinstanz, der Grundlage einer Handlung: ›be
- dient mit folgendem Nomen (im Dat.) dem Ausdruck der finanziellen Grundlage einer Handlung oder (bei Verschiebung der Bezugsgröße) der Nennung des Personenkreises, für den finanzielle Auslagen gemacht
- dient mit folgendem Subst. (im Akk.) oder subst. Adj. (im Sup.) dem Ausdruck der Art und Weise, nach der ein Geschehen verläuft: ›auf‹.
- dient mit folgendem Nomen der Angabe der bei der Aufteilung einer Menge entstehenden Einheit, auf die eine Handlung bemessen wird: ›auf, pro, je etw.; in bezug auf jn.‹.
- ›oben, obenauf‹.
- in der Verbindung auf und zu gehen ›sich frei bewegen‹.
- in der polaren Paarformel auf und nieder in unterschiedlicher Bedeutung: ›überall‹, ›rauf und runter‹.
- ›aufwärts, hinauf‹.
- in der Verbindung auf und ab in unterschiedlicher Verwendung, darunter: ›durchgehend, insgesamt (in zeitlichem Sinne)‹; ›hin und her (in räumlichem Sinne)‹; ›auf und ab‹; in der Verbindung auf noch ab
- in der Verbindung auf und dahin sein: ›zu Ende sein‹.
- ›aufwärts stehend, nach oben gerichtet (von Gegenständen); in stehender Haltung, aufrecht (von Personen)‹; ütr.: ›aufgewacht, ans Werk, aufgestanden‹.
- oft in der Verbindung wol auf, teils in der Doppelung auf auf als Aufforderungsruf zum schnellen Vollzug einer Handlung oder als Aufruf zu fröhlicher, aufgeräumter Gestimmtheit gebraucht.
- in der Verbindung auf das zur Einleitung finaler Nebensätze gebraucht: ›auf daß, daß, damit‹.