Hauptquelle · Grimm (DWB, 1854–1961)
abgehen
abgehen , abire, davon gehn. zuerst von lebendigen, des gangs mächtigen wesen: der bote geht ab, die schauspieler gehn ( von der bühne ) ab am schlusse des auftritts : nachdem die königin den Essex beurlaubet, gehen beide auf verschiedene seiten ab. Lessing 7, 281 ; er geht ab von der bühne, verläszt die bühne; wenn sich männer hadern, und verletzen ein schwanger weib, dasz ihr die frucht abgehe. 2 Mos. 21, 22 ; aus dem leben abgehn, sterben: vater und mutter sind iro zeitlich abgegangen. Th. Plater 131 ; solt meines herren marschalk abgehen. Galmy 166 ; des stands und wesens, des der abgangen…