Eintrag · Frühneuhochdeutsches Wb. (FWB)
lösen
lösen
- ›(ein Band) aufknüpfen, lösen‹; auch ütr.; mit Verschiebung der Bezugsgröße: ›jn. / sich / ein Tier / einen Körperteil u. a. der Fesseln entledigen und dadurch befreien‹; auch vom Lösen der Zunge u. ä
- ›(eine Pistole o. ä.) losgehen lassen‹; intrans.: ›losgehen (von der Büchse)‹; hierher die Wendung: streiche lösen ›Streiche austeilen‹ sowie ›Streiche einstecken‹ (konversosem)
- ›heucheln, sich unehrlich, falsch, trügerisch verhalten, jm. schöntun, schmeicheln‹
- ›etw. (Bezugsgrößen verschiedener Art, meist versezte, verpfändete, liegende oder fahrende Gegenstände, verpfändete Güter, Schuldverschreibungen, Rechte o. ä., auch z. B. das darauf liegende Pfand) du
- ›jn. durch Übernahme der Herbergskosten seiner Zahlungspflicht entledigen‹
- ›jn. aus physischer Bedrohung, von inneren Zwängen, Nöten, Verzweiflung, von der Zufügung seelischer Verletzungen, von einer Strafe befreien‹; auch ütr.
- ›jn. durch eine geeignete Maßnahme, meist durch Zahlung eines Lösegeldes, auch durch eine List aus dem Gefängnis, aus Gefangenschaft, aus der Gewalt eines Anderen befreien, jn. freikaufen‹; am ehesten
- ›jn. (auch: die Seele) aus ihrer als geistliche Gefangenschaft, Tod, Sünde gedachten Existenz, aus den Verstrickungen in Sünde, Selbstbezogenheit befreien, lösen, jn. erlösen‹
- ›Erlös aus dem Verkauf von etw. erzielen‹; auch: ›etw. (z. B. ablas) verkaufen‹.
- ›jm. etw. (einen fraglichen Tatbestand) erklären‹.
- ›jn. in seiner Funktion ablösen, an seine Stelle treten‹.
- bedeutungsverwandt zu impfen 1 .
- bedeutungsverwandt zu aufkernen (›etw. aus etw. herauslösen‹).
Etymologie: Fortsetzung von mhd.